Der Rundfunkbeitrag
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Für Bürgerinnen und Bürger
Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monatlich ein Rundfunkbeitrag von 18,36 € erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben.-
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Für Unternehmen und Institutionen
Unternehmen, Institutionen und Selbständige, die von Zuhause aus arbeiten, beteiligen sich gemeinschaftlich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
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Lesen Sie mehr über die Berechnungsgrundlagen und Regelungen für Unternehmen und Institutionen.
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Für Einrichtungen des Gemeinwohls
Kitas, Stiftungen, Altenheime und andere Einrichtungen des Gemeinwohls zahlen zur Unterstützung des Gemeinwohls den Rundfunkbeitrag.
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Der Rundfunkbeitrag
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist vielseitig. Seine Bedeutung und seine Unabhängigkeit hingegen ganz eindeutig: Wir brauchen ihn! Hier finden Sie alle Informationen und Antworten auf Ihre Fragen zum Rundfunkbeitrag:
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Was gehört zum Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? - Die Gegenleistungen für Ihren Rundfunkbeitrag.
Senderfamilie -
Was gehört zu den Aufgaben des Beitragsservice und wie ist er aufgebaut? Alles Wissenswerte zum Beitragsservice.
Der Beitragsservice -
Wieso muss ich überhaupt bezahlen? - Das Solidarmodell und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Solidarmodell
Presse und Aktuelles
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Unter Presse finden Sie aktuelle Pressemitteilungen, Fotos und Videos zum Rundfunkbeitrag.
Presse -
Über Servicethemen gelangen Sie in unseren Newsroom, wo Sie unsere Servicebeiträge zu aktuellen Themen rund um den Rundfunkbeitrag erwarten.
Servicethemen -
Unter Wichtige Hinweise befinden sich wichtige und aktuelle Informationen, die in Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag oder dem Beitragsservice stehen.
Wichtige Hinweise -
Eine Auflistung relevanter Urteile, die im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag getroffen wurden, bietet die Seite Gerichtliche Entscheidungen.
Gerichtliche Entscheidungen
Das 10- oder 15-stellige Aktenzeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwortbögen rechts neben der Anschrift.
Beitragsnummer SchließenDie 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details
Beitreibung SchließenZwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.
Beschäftigte in Unternehmen SchließenAls Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details
Betriebsstätte von Einrichtungen SchließenEine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details
Betriebsstätte Unternehmen SchließenEine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details
Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen SchließenDas jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.
Festsetzungsbescheid SchließenDer Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.
Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen SchließenDas jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.
Inhaber SchließenInhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.
Kraftfahrzeuge in Unternehmen SchließenGrundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details
Pfändungsfreigrenze SchließenDie Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.
Pfändungsschutzkonto SchließenWichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.
Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.
Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.
QR-Code SchließenEin QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.
SEPA SchließenDas nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details
Wohnung SchließenEine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.
Zählweise A SchließenBei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.
Zählweise B SchließenBei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0gezählt und eingetragen.
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