Abholen - Organisation
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Eine Frage, die an uns herangetragen wurde:
In der Hauptabholzeit mittags ab etwa 11.45 Uhr gibt es in unserer Kita ein ständiges Kommen und Gehen von abholenden Eltern und Großeltern. Eine echte Kontrolle, welches Kind jetzt abgeholt wurde und welches noch nicht, findet meines Erachtens nicht statt. Die Kinder werden in der Regel aus dem freien Spiel abgeholt und nicht von den Erzieherinnen konkret übergeben.
Ab etwa 12.15 Uhr wird nachgesehen, wer noch da ist. Diese Kinder werden in der sogenannten Sammelgruppe betreut. Nun ist vergangenes Jahr meine Tochter einmal kurz vor 12 Uhr mit ihrer Freundin alleine nach Hause gegangen, während ich mich noch auf meiner Arbeitsstelle befand. Zum Glück ist nichts passiert. Das Fehlen der beiden Mädchen wurde im Kindergarten nicht bemerkt und ist erst durch den Anruf der anderen Mutter aufgefallen. Einige Monate später war meine Tochter mittags im Kindergarten nicht zu finden. Sie war im Spiel hinter einem Busch vertieft, was die Erziehungskräfte aber nicht wussten. Es kam zu einiger Aufregung, bis wir meine Tochter gefunden hatten.
Ist hier die Ausfsichtspflicht gewahrt?
Art und Umfang der Aufsicht in einem Kindergarten hängt von verschiedenen Faktoren ab: Größe der Gruppe, Alter der Kinder, Zusammensetzung der Gruppe, Art der Unternehmung, Ort der Unternehmung und auch Zumutbarkeit der Aufsicht. Zudem sollen die Kinder in gewissem Maß zur Selbstständigkeit erzogen werden, so dass eine Aufsicht auch unter Berücksichtigung dieses pädagogischen Ziels nicht immer erwünscht oder tunlich ist. In jedem Fall müssen die Kinder sich sicher und beaufsichtigt fühlen.
Die Abholzeit in der Kita ist oft problematisch. Ihrer Schilderung ist zu entnehmen, dass in Ihrer Kita das Abholen wenig strukturiert ist.
Das Abholen der Kinder aus der Spielgruppe oder aus dem freien Spiel heraus dürfte den Kita-Ablauf stören, wenn die abholenden Personen die Abholzeit selbst bestimmen. Üblich ist eigentlich die Vereinbarung einer „frühesten Zeit”, zu der die Kinder dann in den Gruppenräumen zusammen sind und dort bis zum Abholen noch ein wenig „betreut” werden. Damit ist gewährleistet, dass die Kinder vorhanden sind und nicht aus dem Spiel gerissen werden. Dann würde auch das Fehlen eines Kindes bereits vorher bemerkt, und die Erziehungskräfte wüssten, wo sich die Kinder befinden.
Zudem sollten die Erziehungskräfte wissen, welche Kinder abgeholt werden und welche allein oder zusammen nach Hause gehen dürfen. Das unbeaufsichtigte Spielen von Kindern in der Turnhalle in einer chaotischen Abholzeit müsste vermeidbar sein, das Losschicken eines Elternteils, um das Kind zu suchen, ist eher ungewöhnlich.
Wir empfehlen, anhand einer Vereinbarung mit der Kitaleitung − ohne Konflikt über Vergangenes − vielleicht anlässlich eines Elternabends das Abholen besser zu strukturieren.
Kinder während der Abholzeit in der Turnhalle unbeaufsichtigt toben zu lassen, sollte vermieden werden. Wenn ein Kind die Kita unbeobachtet verlässt, steht es zwar unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wir würden aber nach einem Unfall prüfen, ob hier eine Aufsichtspflichtverletzung vorlag und ob die verantwortliche Erziehungskraft unsere Aufwendungen ersetzen muss.
Was müssen die Erziehungskräfte unternehmen um sicherzustellen, dass sie immer wissen, wo sich jedes Kind befindet?
Unbemerktes Fehlen von Kindern ist mit einem Mindestmaß an Aufsicht nicht vereinbar. Die Erziehungskräfte müssen jederzeit wissen, wo sich die Kinder befinden. Was die Erziehungskräfte hierzu tun müssen, hängt von der Situation ab. Sie werden sich aber etwas einfallen lassen müssen.
Genauso, wie sich Kindergartenkinder aus der Gruppe für den Gang zur Toilette „abmelden”, sollten die Abholenden − vielleicht sogar nur mit einem Blickkontakt oder einem Gruß aus der Ferne − sich und die Kinder abmelden. Dies dient der Sicherheit beider Seiten und insbesondere der Kinder, setzt aber ein wenig Disziplin voraus.
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