BTHG – Alles Neu... Alles Anders?! - CURACON

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Wandel – bis ins Detail

Anders ermitteln, anders arbeiten, anders dokumentieren.

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) reformiert so grundlegend das Recht der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen – wie wohl keine Gesetzesreform zuvor. Es gibt nicht einen Bereich der heutigen Arbeit, keinen Prozess, der hiervon unberührt bleibt. Gerade die Leistungserbringung und -refinanzierung von Einrichtungen und Diensten unterliegen fundamentalen Veränderungen.

In dieser Grundsätzlichkeit liegt auch eine Chance:

Die Rahmenbedingungen nachhaltig zu klären, die Prozesse grundlegend zu reformieren, alle Beteiligten wirklich zu beteiligen.

Wir helfen Ihnen dabei.

Um Ihnen die erforderlichen Teilschritte bei der Umsetzung des BTHG so transparent wie möglich zu machen, haben wir sie in 10 Meilensteine unterteilt.

CHANGE – BLICK ÜBER DEN TELLERRAND

Das BTHG erfordert, dass die Organisationen aus alten Strukturen und Denkweisen ausbrechen und die Chancen dieser neuen Gegebenheiten erkennen. So bietet das BTHG mehrere Möglichkeiten für die Leistungsanbieter, sich wirtschaftlich und strukturell und vor allem strategischkonzeptionell neu aufzustellen. Um dieses Innovations- und Veränderungspotenzial zu erkennen, sind die Mitarbeiter gefragt, ihr eigenes Handeln zu reflektieren, querzudenken und „über den Tellerrand“ zu schauen.

Weitere Informationen

10 Meilensteine für ein erfolgreiches BTHG-Projektmanagement

  1. BTHG-Profekt-Management Zeit- und Maßnahmenplanung und vor allem: Definition der Rolle und Aufgaben einer BTHG-Projektleitung sowie eine effektive Umsetzungssteuerung etc.
  2. Change-Management Gesamtausrichtung des Projekts, kulturelle Implikationen, Anpassung des Leitbilds, „Mitnehmen“ des Teams etc.
  3. Informations- und Kommunikationsstrategie Schulung der Mitarbeiter, der Menschen mit Behinderung sowie deren gesetzlicher Vertreter z.B. zu Themen wie SGB XII-Antragsstellung, Mitwirkungsmöglichkeiten des Leistungsberechtigten im Gesamt- und Teilhabeplanverfahren, Sicherstellung eines regelmäßigen Informationsaustauschs etc.
  4. ICF-basierte Bedarfsermittlung und Teilhabemanagement Umgang mit neuen Bedarfsermittlungsinstrumenten, Umsetzung des Klassifikationssystems der ICF, Einsatz von Teilhabemanagern, personenzentrierte Leistungserfassung und Leistungsmonitoring etc.
  5. Modularisierung der Leistungen Modularisierung von Angeboten, Bepreisung von Leistungen und Leistungskomplexen, Anpassung des Leistungskatalogs etc.
  6. Trennung der Leistungen und Refinanzierung Ermittlung der existenzsichernden Leistungen (z. B. Mittagsverpfl egung), Erhebung und Dokumentation der Wohn und Gemeinschaftsflächen, Fachleistungsflächen sowie Mischflächen, Mietpreiskalkulation (Basismiete und Sonderaufschlag) etc.
  7. Organisatorische Implikationen Anpassung der Ablauf- und Aufbauorganisation, Flexibilisierung von Arbeitszeiten und -einsatz, Controlling, Immobilien- und Forderungsmanagement, Digitalisierung der Leistungsplanung, -dokumentation sowie -abrechnung, Refinanzierungsanalyse
  8. Sozialrechtlich Implikationen und Vertragswesen Gestaltung der Übergangszeit zur Vorbereitung auf individuelle Verhandlungen, Unterkunfts- und Betreuungsverträge, Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, Begleitung von Verhandlungen mit Leistungsträgern, Schiedsstellenverfahren, gerichtliche Verfahren etc.
  9. Steuerliche Implikationen Existenzsichernde Leistungen als Zweckbetrieb, Satzungsmäßigkeit, Nachweis der Hilfsbedürftigkeit, Neuaufteilung der Wohnformen, Gefahr des Sphärenwechsels, Umfang des WBVG-Vertrags, Regelbedarfe und Umsatzsteuer, Grundsteuer und Mietkalkulation
  10. Strategische Implikationen Risikobewertung (Wunsch und Wahlrecht, Mitwirkungsmöglichkeiten, Vergütungskürzungen, Beauftragung anderer Leistungsanbieter), Entwicklung zukunftsweisender Geschäftsmodelle zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, Berücksichtigung häuslicher Krankenpflege, etc.

Den Wandel managen

Das BTHG hat Auswirkungen auf alle Bereiche Ihrer Organisation. Diese Grundsätzlichkeit der Reform muss allen Beteiligten vermittelt werden. Dafür bedarf es eines guten „Managements des Wandels“.

Analyse und Erhebung

Um das BTHG erfolgreich umzusetzen, müssen die Rahmenbedingungen bekannt und dokumentiert sein – und das Verfahren der Bedarfsermittlung implementiert sein, mit dem künftig die Erhebung erfolgt.

Umsetzung

Die Umsetzung aller Maßnahmen lässt sich in vier Kernbereiche unterteilen – und bedarf eines guten Projektmanagements.

BTHG verändert Prozesse

Direkt zu Projektbeginn wurde klar, wie umfassend das BTHG unsere Prozesse verändern würde. Diese Erkenntnis war der entscheidende Schritt zum Erfolg. Wer hätte Anfang 2018 gedacht, dass wir uns, trotz der vielen landesspezifischen Unklarheiten, nun gut auf die dritte Reformstufe des BTHG vorbereitet fühlen.

Geschäftsführer aus NRW

Transparenz durch Meilensteine

Die Meilensteine haben unseren Prozess sehr viel transparenter gemacht. Gemeinsam haben wir für uns individuell sogar noch zwei weitere ergänzt. Fünf konnten wir eigenständig intern bearbeiten – und insgesamt kommen wir gut voran und schneiden auch den ein oder anderen „alten Zopf“ mal ab.

Einrichtungsleitung aus Hessen

Alles rund um das Thema BTHG – einfach erklärt!

In kurzen und kompakten Videos halten wird Sie über das BTHG, seine Umsetzung und Herausforderungen auf dem Laufenden. Schauen Sie gerne rein!

Impulse für Ihre Arbeit

Leistungen

Sie ha­­­­ben Fra­gen oder Be­ra­­­­tungs­­­­be­darf? Ger­­­­ne ste­hen Ih­­­­nen un­­­­­­­se­­­­re Ex­per­­­­ten bei al­­­­len Her­aus­­­­for­­­­de­­­­run­­­­gen zur Sei­­­­te. Er­­­­fah­­­­ren Sie jetzt mehr zu un­­­­­­­se­­­­ren Leis­­­­tun­­­­gen im Be­­­­reich Eingliederungshilfe!

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Andreas Seeger Partner [email protected] 0251/92208-120 Profil anzeigen Christiane Hasenberg Partnerin | Fachanwältin für Sozialrecht [email protected] 04331/770048-51 Profil anzeigen

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