Corona: Müssen Kitagebühren Erstattet Werden?

Eltern erwarten in der Corona-Krise, dass sie von Kitagebühren befreit werden, solange sie ihr Kind nicht in die Einrichtung schicken dürfen. Einen bundesweiten Anspruch gibt es dafür aber nicht. Bund und Länder sind für die Erhebung der Kitagebühren nicht zuständig, sondern die Städte, Gemeinden und Kreise oder freie Träger. Immer mehr Kommunen haben sich inzwischen dafür entschieden, Familien für diesen Zeitraum von den Gebühren zu entlasten. Manche Städte und Gemeinden sind aber auch dagegen - oder diskutieren noch. Wie sieht das rechtlich aus?

Die Rechtslage ist kompliziert:

  • Kommunen, die sich wegen ihrer schlechten Finanzlage in einer sogenannten Haushaltssicherung befinden, dürfen eigentlich Elternbeiträge gar nicht zurückerstatten.
  • Es kommt auf die jeweilige Kita-Satzung an.

"Eine Kommune könnte sagen: Wir erstatten die Kitagebühren nicht, da es sich bei der Corona-Krise um höhere Gewalt, also ein unvorhersehbares Ereignis, handelt", sagte Uwe Lübking, Dezernent beim Deutschen Städte- und Gemeindebundes, auf Anfrage von KOMMUNAL. Ein weiteres Argument wäre, dass die Entscheidung, eine Notbetreuung nur für Kinder von Eltern in Berufen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen anzubieten,  auf dem Infektionsschutzgesetz und der Rechtsverordnung der jeweiligen Länder basiere. 

Kitagebühren: Satzung schafft Klarheit bei Erstattung

Entschließt sich eine Stadt oder Gemeinde dazu, den Eltern die Beiträge nicht zu erlassen, ist sie laut dem Experten rechtlich aber nur dann auf der ganz sicheren Seite, wenn ein unvorhersehbares Ereignis in der Kita-Satzung explizit angeführt ist.

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