HOAI Grundleistungen Und Besondere Leistungen
Auszug HOAI Grundleistungen & Besondere Leistungen
Anlage 10.1 Leistungsbild Gebäude und Innenräume
Grundleistungen | Besondere Leistungen | ||
Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung (je 2 Prozent für Gebäude und Innenräume) | |||
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebersb) Ortsbesichtigungc) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarfd) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligtere) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | – Bedarfsplanung– Bedarfsermittlung– Aufstellen eines Funktionsprogramms– Aufstellen eines Raumprogramms– Standortanalyse– Mitwirken bei Grundstücks- und Objektauswahl, -beschaffung und -übertragung– Beschaffen von Unterlagen, die für das Vorhaben erheblich sind– Bestandsaufnahme– technische Substanzerkundung– Betriebsplanung– Prüfen der Umwelterheblichkeit– Prüfen der Umweltverträglichkeit– Machbarkeitsstudie– Wirtschaftlichkeitsuntersuchung– Projektstrukturplanung– Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen– Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen | ||
Leistungsphase 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) (je 7 Prozent für Gebäude und Innenräume) | |||
a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligtenb) Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonfliktec) Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objektsd) Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen(zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)e) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungenf) Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeitg) Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungenh) Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufsi) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | – Aufstellen eines Katalogs für die Planung und Abwicklung der Programmziele– Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung– Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems– Durchführen des Zertifizierungssystems– Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen– Aufstellen eines Finanzierungsplanes– Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung– Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen– Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)– Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwendig sind, zum Beispiel– Präsentationsmodelle– Perspektivische Darstellungen– Bewegte Darstellung/Animation– Farb- und Materialcollagen– digitales Geländemodell– 3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling BIM)– Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke– Fortschreiben des Projektstrukturplanes– Aufstellen von Raumbüchern– Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung | ||
Leistungsphase 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) (15 Prozent für Gebäude und Innenräume) | |||
a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen(zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50bis 1:20b) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungenc) Objektbeschreibungd) Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeite) Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzungf) Fortschreiben des Terminplansg) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | – Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)– Wirtschaftlichkeitsberechnung– Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung– Fortschreiben von Raumbüchern | ||
Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung (3 Prozent für Gebäude und 2 Prozent für Innenräume) | |||
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligterb) Einreichen der Vorlagenc) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen | – Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung– Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art, für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall– Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnlichen Verfahren | ||
Leistungsphase 5 Ausführungsplanung (25 Prozent für Gebäude und 30 Prozent für Innenräume) | |||
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1 c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen d) Fortschreiben des Terminplans e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung f) Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung | – Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm x) – Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanungx– Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form– Mitwirken beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)– Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind x) Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fallentfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase. | ||
Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe (10 Prozent für Gebäude und 7 Prozent für Innenräume) | |||
a) Aufstellen eines Vergabeterminplansb) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligterc) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligtend) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnissee) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnungf) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche | – Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung (x)– Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche– Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (x) Diese Besondere Leistung wird bei einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise zur Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase. | ||
Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe (4 Prozent für Gebäude und 3 Prozent für Innenräume) | |||
a) Koordinieren der Vergaben der Fachplanerb) Einholen von Angebotenc) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preised) Führen von Bietergesprächene) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrensf) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche | – Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung– Mitwirken bei der Mittelabflussplanung– Fachliche Vorbereitung und Mitwirken bei Nachprüfungsverfahren– Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten– Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel x) | ||
g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnungh) Mitwirken bei der Auftragserteilung | – Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen x Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fallentfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase. | ||
Leistungsphase 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (32 Prozent für Gebäude und Innenräume) | |||
a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technikb) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweisc) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligtend) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)e) Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmeng) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmenh) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgeni) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisenj) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276k) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeberl) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daranm) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objektsn) Übergabe des Objektso) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüchep) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel | – Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes– Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen– Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht | ||
Leistungsphase 9 Objektbetreuung (je 2 Prozent für Gebäude und Innenräume) | |||
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungenb) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmenc) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen | – Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist– Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation,– Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen– Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen– Erstellen eines Instandhaltungskonzepts– Objektbeobachtung– Objektverwaltung– Baubegehungen nach Übergabe– Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte– Evaluieren von Wirtschaftlichkeitsberechnungen |
Weitere Informationen rund um die HOAI Grundleistungen
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unterscheidet in Grundleistungen und Besondere Leistungen. Unter Grundleistungen versteht die HOAI diejenigen Leistungen, “die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich sind”, vgl. § 3 Abs. 2 HOAI 2013. Die Grundleistungen sind in den Leistungsbildern erfasst und in der Anlage zu dem jeweiligen Leistungsbild im einzelnen aufgeführt.
Die HOAI mit ihrem Abrechnungssystem bewertet als kleinste Einheit nur die Leistungsphasen, also nur “Pakete verschiedener Grundleistungen” und nicht die einzelnen Grundleistungen.
Die Grundleistungen sind in den Leistungsbildern der HOAI immer in der linken Spalte dargestellt. Dem sind die Besonderen Leistungen in der rechten Spalte gegenübergestellt, wobei deren Aufzählung nicht abschließend ist. In § 34 Abs. 4 HOAI heißt es demgemäß: “Anlage 10 Nummer 10.1 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase und enthält Beispiele für Besondere Leistungen.”
Die Grundleistungen stellen sich nach der HOAI anhand des Leistungsbilds Objektplanung Gebäude und Innenräume im Überblick wie vorstehend dargestellt dar.
Die vorstehend am Beispiel der Objektplanung Gebäude aufgeführten Grundleistungen (siehe linke Spalte) wurden mit der HOAI-Novelle zur HOAI 2013 angepasst. Insofern gibt es einen Unterschied zu den alten und in der HOAI 1996/2002 und der HOAI 2009 enthaltenen Grundleistungen. Mit der HOAI 2013 wurde folgende Anpassungen bei den Grundleistungen vorgenommen:
Beispielsweise wurden als Grundleistungen zusätzlich aufgenommen:
- die Ortsbesichtigung (in der Leistungsphase 1),
- das Erstellen eines Terminplanes als Bauablaufplan mit den wesentlichen Vorgängen (in der Leistungsphase 2),
- die Koordination der Leistungen anderer an der Bauplanung fachlich Beteiligter (in der Leistungsphase 3),
- die Fortschreibung des Terminplans (in der Leistungsphase 5),
- die Ermittlung der Kosten auf Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse sowie die Kostenkontrolle durch Vergleich mit der Kostenberechnung nach DIN 276 (in der Leistungsphase 6),
- die Koordination der Vergaben der Fachplaner und das Führen von Bietergesprächen (in der Leistungsphase 7),
- die Dokumentation des Bauablaufs, Organisation der Abnahme und Abnahmeempfehlungen für den Auftraggeber (in der Leistungsphase 8) sowie
- die fachliche Bewertung der innerhalb der Mängelanspruchsfrist festgestellten Mängel (in der Leistungsphase 9).
Insofern gab es hier gravierende Änderungen mit der Novelle zur HOAI 2013.
HOAI-VolltextVollständiger Text der unterschiedlichen HOAI-Fassungen seit der HOAI 1996 mit Euroumstellung im Jahr 2002.
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- Grundlagen des neuen Architekten- und Ingenieurvertragrechts im BGB
- Auswirkungen des EuGH-Urteils
- Honorarvereinbarungen und Honorarabrechnung nach der HOAI
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Anlage 14 HOAI - (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2)
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Leistungsphasen Nach HOAI - Wikipedia