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VW- Mitarbeiter sollen Altersteilzeit zur Rente nutzen VW will 7000 Stellen wegen E-Autos streichen
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Mitarbeiter von VW sollen die Altersteilzeit nutzen
Von Rechtsanwalt Peter Knöppel 22. Dezember 2018, 11:15 Uhr
Schlechte Nachrichten von Volkswagen. Der Konzern will in den nächsten Jahren ca. 7000 Stellen streichen. Betroffen sind die VW-Werke in Emden und Hannover. Der Betriebsratschef Osterloh will um die Jobs kämpfen. Betriebsbedingte Kündigungen sind mit ihm nicht zu machen. Grund für den Stellenabbau ist die Ausweitung der Produktion der E-Autos. Damit werden weniger Arbeitskräfte für die Produktion benötigt.
Die Mitarbeiter von VW sollen die Altersteilzeit nutzen. Die Angebote für einen nahtlosen Übergang aus der Arbeit in die Rente sind vorhanden. Die Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen für die Altersteilzeitregelungen liegen auf dem Tisch. Wird die Produktion der E-Autos hochgefahren, könnten 7000 Stellen wegfallen. Dabei sollen die Mitarbeiter die Angebote zur Altersteilzeit nutzen. Somit können betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden. Die Altersteilzeit bei VW setzt auf Freiwilligkeit.
Wir hatten in der Vergangenheit von den Altersteilzeit und Rentenregelungen bei VW berichtet. Hier zum Nachlesen!
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Mitarbeiter von VW sollen die Altersteilzeit nutzen: Beschäftigungssicherung bis 2028
An beiden betroffenen Standorten gibt es eine Beschäftigungssicherung für die Mitarbeiter bis zum Jahr 2028. Daneben könnten aber wegen der Industrierevolution 4.0 (Digitalisierung) wieder viele neue Jobs in den beiden VW-Werken entstehen. Daneben sollen befristete Arbeitsverträge in anderen VW-Werken angeboten werden.
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Mitarbeiter von VW sollen die Altersteilzeit nutzen: Altersteilzeit und Rente
Die Altersteilzeit ist nichts anderes als befristeter Arbeitsvertrag bis zu einem bestimmten Zeitpunkt des Renteneintritts.
Die Altersteilzeit wird im klassischen Sinne im Blockmodell angeboten. Das heißt der Mitarbeiter geht eine Phase voll weiterarbeiten, bei geringerem Lohn/ Gehalt. Nach dieser 1. Phase geht er dann in die sogenannte Ruhensphase, bei gleichen Lohn/Gehalt wie in der Phase 1.
Die Altersteilzeit ist eine versicherungspflichtige Zeit. Sie zählt voll für die Wartezeit der Rente mit 63 oder der abschlagsfreien vorzeitigen Altersrente mit 45 Jahren.
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Oftmals ist es so, dass der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einen bestimmten Beendigungstermin der Altersteilzeit bis zur Rente aussuchen. Dann geht es auch um die Frage, wie hoch meine Abschläge in der Rente sind und wer mir diesen Verlust ausgleicht?
Die Tarifverträge von VW werden sicher solche Lösungen anbieten oder aber auch die Möglichkeit die AtZ so zu gestalten, dass der Mitarbeiter generell eine abschlagsfreie Rente erreicht.
Daneben werden aber die generell eintretenden Rentenverluste durch die Altersteilzeit durch mögliche Abfindungen abgefedert. Oder der Arbeitgeber zahlt die Rentenbeiträge auf Basis des ungekürzten Arbeitsentgeltes vor der Altersteilzeit an die Rentenkasse. Damit werden auch die Tariferhöhungen bei den Rentenbeiträgen mitberücksichtigt.
Mitarbeiter von VW sollen die Altersteilzeit nutzen: Prüfen und Berechnen
Die Mitarbeiter von VW, die von einer möglichen Entlassung betroffen sein können oder deren Arbeitsplatz wegen der Produktionsumstellungen wegfallen kann, sollten sich die Tarifverträge zur Altersteilzeit genau anschauen und sich gut informieren. Daneben lohnt sich auch eine Berechnung der Rente, für den Fall, dass man sich für eine Altersteilzeit entscheiden will. Denn es geht auch um die Wartezeiten für eine spätere Rente und die Frage, wie ich die Altersteilzeit im Zusammenhang mit meiner Rente gestalte. Nicht zu vergessen, die Betriebsrenten bei VW.
Ja, ich möchte wissen, ob und wie ich mit meiner Altersteilzeit bei VW in Rente gehen kann!
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