Neue TA Luft: Strengere Ammoniak-Regeln Treffen Diese Betriebe

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neubau-schweinestall © Landpixel/Christian Mühlhausen Für neu gebaute immissionschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Ställe gelten ab sofort verschärfte Auflagen zur Emissionsminderung.
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Ab heute, dem 1. Dezember 2021, gilt die novellierte Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Schweinehalter müssen künftig eine Reihe emissionsmindernder Maßnahmen umsetzen.

Nachdem die Bundesregierung Ende Juni 2021die Neufassung der TA Luft nach mehrjähriger Diskussion beschlossen hat, tritt sie nun am 1. Dezember 2021 in Kraft. Das Regelwerk, das die alte Version aus dem Jahr 2002 ersetzt, soll dem fortgeschrittenen Stand der Technik entsprechen und hat zum Ziel, Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen weiter zu minimieren.

Damit kommen auch auf viele Schweinehalter verschärfte Auflagen zu. Diese gehen zum Teil deutlich über die EU-Vorgaben hinaus und sind mit einem höheren Genehmigungs- und Investitionsaufwand verbunden.

Emissionsminderung: Diese Betriebe sind betroffen

Die neuen Anforderungen gelten in erster Linie für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen. Laut 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) wird hier unterschieden in sogenannte G- beziehungsweise V-Anlagen. Bei Ersteren handelt es sich um Stallanlagen ab 2.000 Mast-, 6.000 Ferkelaufzucht- oder 750 Sauenplätzen. Die Grenzwerte für V-Anlagen mit einem vereinfachten Geneh- migungsverfahren liegen bei 1.500 Mast-, 4.500 Ferkelaufzucht- und 560 Sauenplätzen.

Besonders betroffen sind die größeren G-Anlagen. Für Neubauten wird eine Abluftreinigung verpflichtend. Bestehende Ställe müssen innerhalb von fünf Jahren, sprich bis Dezember 2026, nachgerüstet werden, sofern dies technisch und mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Die Emissionen, insbesondere von Ammoniak, müssen hier um mindestens 70 Prozent reduziert werden.

Bei den V-Anlagen mit beispielsweise 560 Sauenplätzen sind Abluftfilter nicht per se Pflicht. Hier müssen künftig Techniken eingesetzt werden, die die Ammoniakemissionen um mindestens 40 Prozent senken. Dabei gilt für Bestandsbauten eine Übergangsfrist bis Anfang 2029.

Mit diesen Techniken Emissionen senken

Für Mastschweine zum Beispiel sind in der neuen TA Luft unter anderem folgende Verfahren zur Emissionsminderung aufgeführt:

  • geneigte Seitenwände im Güllekanal, um die emissionsaktive Oberfläche zu verringern,
  • geneigter Teilspaltenboden mit Kotbändern (zum Beispiel V-förmig) und mehrmals tägliches Ausräumen des Mists,
  • Güllekühlung im Stall auf eine Temperatur von dauerhaft höchstens 10 °C, um die mikrobiologischen Prozesse und damit die NH3-Freisetzung zu hemmen,
  • Gülleansäuerung, um das Ammoniak als Ammonium in der Gülle zu binden.

Das Emissionsminderungspotenzial dieser Techniken wird zwischen 40 und 65 Prozent angegeben. Als Minderungstechniken in Haltungsverfahren, die zusätzlich dem Tierwohl dienen, werden tiergerechte Außen-klimaställe mit Kisten- oder Hüttensystem bei Teilspaltenboden oder mit Schrägbodensystem genannt.

Emissionen auch über das Futter mindern

Die Fütterung bietet ein großes Potenzial, die Ammoniakemissionen aus Schweineställen zu senken. Laut neuer TA Luft ist eine 20-prozentige Minderung der Ammoniakemissionen durch eine stark stickstoff- und phosphorreduzierte Fütterung der Schweine vorgegeben. Für die Betriebe bedeutet das eine Mehrphasenfütterung und das Einhalten bestimmter Nährstoffausscheidungen.

Neue Vorschriften gibt es auch bei der Güllelagerung. Die geschlossenen Behälter (Neubau) müssen jetzt eine Emissionsminderung von 90 Prozent (im Vergleich zum offenen Behälter) gewährleisten. Für Altanlagen wird künftig ein Minderungsgrad von 85 Prozent verlangt.

Mehr zur neuen TA Luft lesen Sie in agrarheute Schwein 12/2021 ab Seite 16.

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