Prozesskostenrechner – Nach RVG & GKG | Juris

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Der juris Prozesskostenrechner

Transparenz und Vertrauen bilden die Basis für die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwälten und Mandanten. Mit dem juris Prozesskostenrechner können Sie die Rechtsanwaltsgebühren anhand des Streitwerts berechnen, die im Falle einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anfallen. Das Tool lässt sich flexibel konfigurieren und wird regelmäßig aktualisiert, sodass Sie ein möglichst präzises Ergebnis enthalten, das alle wesentlichen Faktoren der geltenden Rechtslage berücksichtigt. Wie auch immer der konkrete Fall aussieht: Mit juris erhalten Sie Gewissheit über die zu erwartenden Prozesskosten.

Durch die Nutzung erklären Sie sich mit den Benutzungshinweisen* einverstanden.

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Berechnen Sie Anwaltsgebühren und Gerichtskosten:

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Grunddaten

Grundangaben

Streitwert Rechtsstand bis 31.05.2025 ab 01.06.2025 MwSt.-Satz 19 % 0 % Individuell Anzahl Mandanten Anzahl Gegner Außergerichtliche Vertretung Gerichtliche Vertretung 2. Instanz 3. Instanz

Außergerichtliche Kosten

Geschäftsgebühr Nr. 2300, 1008 VV RVG:
Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG: Einigungsgebühr außergerichtlich
Auslagen Nr. 7001 u. 7002 VV RVG:
MwSt. %:
Summe außergerichtliche Kosten:

Prozesskosten 1. Instanz

1. Instanz 2. Instanz 3. Instanz
Eigene Anwaltskosten
Verfahrensgebühr Nr. 3100, 1008 VV RVG:
Anrechnung:
Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG:
Einigungsgebühr Nr. 1003 f. VV RVG: Einigungsgebühr erste Instanz Einigungsgebühr zweite Instanz Einigungsgebühr dritte Instanz
Auslagen Nr. 7001 u. 7002 VV RVG:
Sonstige Kosten Nr. 7000 u. 7003 ff. VV RVG:
MwSt. %:
Zwischensumme:
Gegnerische Anwaltskosten
Verfahrensgebühr Nr. 3100, 1008 VV RVG:
Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG:
Einigungsgebühr Nr. 1003 f. VV RVG:
Auslagen Nr. 7001 u. 7002 VV RVG:
Sonstige Kosten Nr. 7000 u. 7003 ff. VV RVG:
MwSt. %:
Zwischensumme:
Gerichtskosten KV GKG:
Summe Prozesskosten:

Gesamtkosten

Eigene Anwaltskosten:
Fremde Anwaltskosten:
Gerichtskosten:
Gesamtsumme:

Benutzungshinweise

Eine korrekte Berechnung der Prozesskosten erfolgt unter der Maßgabe, dass sich alle Kosten nach neuem Recht ab 1.6.2025 oder nach altem Recht zwischen dem 1.1.2021 und 31.5.2025 richten.

Eine Berechnung nach älterem Gebührenrecht (vor 1.8.2013) ist hier nicht möglich.

Die Berechnung der Prozesskosten erfolgt bis einschließlich 30.000.000 Euro.

Eine Erhöhung bis zur absoluten Grenze von 100.000.000 Euro – auch unter Beteiligung mehrerer Auftraggeber in einer Angelegenheit – ist nicht möglich.

Dieser Kostenrechner wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bitte beachten Sie, dass wir für die Richtigkeit der Berechnungen keine Gewähr übernehmen.

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*Benutzungshinweise

Eine korrekte Berechnung der Prozesskosten erfolgt unter der Maßgabe, dass sich alle Kosten nach neuem Recht ab 1.6.2025 oder nach altem Recht zwischen dem 1.1.2021 und 31.5.2025 richten. Eine Berechnung nach älterem Gebührenrecht (vor 1.8.2013) ist hier nicht möglich.

Die Berechnung der Prozesskosten erfolgt bis einschließlich 30.000.000 Euro.

Eine Erhöhung bis zur absoluten Grenze von 100.000.000 Euro – auch unter Beteiligung mehrerer Auftraggeber in einer Angelegenheit – ist nicht möglich.

Dieser Kostenrechner wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bitte beachten Sie, dass wir für die Richtigkeit der Berechnungen keine Gewähr übernehmen.

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