Rechtsprechung: C-280/08

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Rechtsprechung
EuGH, 14.10.2010 - C-280/08 P

Zitiervorschläge https://dejure.org/2010,442 EuGH, 14.10.2010 - C-280/08 P (https://dejure.org/2010,442) EuGH, Entscheidung vom 14.10.2010 - C-280/08 P (https://dejure.org/2010,442) EuGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - C-280/08 P (https://dejure.org/2010,442) Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,442) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG - Markt für Telekommunikationsdienste - Zugang zum Festnetz des etablierten Betreibers - Zwischenabnehmerentgelte für an Wettbewerber erbrachte Vorleistungszugangsdienste - Endkundenentgelte für Endkundenzugangsdienste - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche Telekom / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG - Markt für Telekommunikationsdienste - Zugang zum Festnetz des etablierten Betreibers - Zwischenabnehmerentgelte für an Wettbewerber erbrachte Vorleistungszugangsdienste - Endkundenentgelte für Endkundenzugangsdienste - ...

  • EU-Kommission PDF

    Deutsche Telekom / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG - Markt für Telekommunikationsdienste - Zugang zum Festnetz des etablierten Betreibers - Zwischenabnehmerentgelte für an Wettbewerber erbrachte Vorleistungszugangsdienste - Endkundenentgelte für Endkundenzugangsdienste - ...

  • EU-Kommission

    Deutsche Telekom / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG - Markt für Telekommunikationsdienste - Zugang zum Festnetz des etablierten Betreibers - Zwischenabnehmerentgelte für an Wettbewerber erbrachte Vorleistungszugangsdienste - Endkundenentgelte für Endkundenzugangsdienste - ...

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerb; Markt für Telekommunikationsdienste; Preisgestaltung für Endkunden; Eigene Verantwortlichkeit des Telekommunikationsdienstleisters bei Verbleiben eines Handlungsspielraums trotz Einflussnahme durch eine Regulierungsbehörde; Berechnung der Margenbeschneidung; ...

  • kanzlei.biz

    Deutsche Telekom AG hält andere Telefonanbieter durch ihre marktbeherrschende Stellung als Infrastrukturanbieter klein

  • Betriebs-Berater

    Millionenbußgeld gegen Telekom bestätigt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 82Wettbewerb; Markt für Telekommunikationsdienste; Preisgestaltung für Endkunden; Eigene Verantwortlichkeit des Telekommunikationsdienstleisters bei Verbleiben eines Handlungsspielraums trotz Einflussnahme durch eine Regulierungsbehörde; Berechnung der Margenbeschneidung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Deutsche Telekom wegen Missbrauchs ihrer beherrschenden Stellung auf den Märkten für Festnetz-Telefoniedienste in Deutschland verhängte Geldbuße von 12,6 Mio. Euro

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Deutsche Telekom / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG - Markt für Telekommunikationsdienste - Zugang zum Festnetz des etablierten Betreibers - Zwischenabnehmerentgelte für an Wettbewerber erbrachte Vorleistungszugangsdienste - Endkundenentgelte für Endkundenzugangsdienste - ...

  • lehofer.at (Kurzinformation und -anmerkung)

    Magenta Squeeze! Kommissions- und Gerichtsentscheidung wegen Dt. Telekom-Margin-Squeeze bestätigt

  • heise.de (Pressemeldung, 14.10.2010)

    Millionenbußgeld gegen Telekom bestätigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Deutsche Telekom mißbrauchte ihre Marktstellung in der Festnetztelefonie

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Millionenbußgeld gegen Telekom bestätigt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Geldbuße iHv. 12,6 Mio. EUR gegen DTAG wegen Marktmissbrauch bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geldbuße gegen Deutsche Telekom wegen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung gerechtfertigt - Margenbeschneidung behindert grundsätzlich die Entwicklung des Wettbewerbs

Besprechungen u.ä. (2)

  • lehofer.at (Kurzinformation und -anmerkung)

    Magenta Squeeze! Kommissions- und Gerichtsentscheidung wegen Dt. Telekom-Margin-Squeeze bestätigt

  • lehofer.at (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Margin Squeeze und (k)ein Ende: Fall Deutsche Telekom

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Deutschen Telekom AG gegen das Urteil des Gerichts Erster Instanz (Fünfte erweiterte Kammer) vom 10. April 2008 in der Rechtssache T-271/03, Deutsche Telekom gegen Kommission, eingelegt am 26. Juni 2008

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts Erster Instanz (Fünfte erweiterte Kammer) vom 10. April 2008 in der Rechtssache T-271/03, Deutsche Telekom/Kommission, mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/707/EG der Kommission vom 21. Mai 2003 in ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Titel aus an

Verfahrensgang

  • EuG, 15.06.2006 - T-271/03
  • EuG, 10.04.2008 - T-271/03
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08
  • EuGH, 14.10.2010 - C-280/08 P

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2011, 405
  • EuZW 2011, 200 (Ls.)
  • BB 2010, 2641
  • K&R 2011, 104
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Wird zitiert von ... (111)Neu Zitiert selbst (44)

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
    Beschränkt sich also ein nationales Gesetz darauf, selbständige wettbewerbswidrige Verhaltensweisen der Unternehmen zu veranlassen oder zu erleichtern, bleiben diese nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs den Art. 81 EG und 82 EG unterworfen (Urteile vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, 1663, Randnrn. 36 bis 73, sowie CIF, Randnr. 56).

    Zudem kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wie das Gericht in Randnr. 311 des angefochtenen Urteil dargelegt hat, das Verhalten des betroffenen Unternehmens bei der Bemessung der Sanktion im Licht des mildernden Umstands beurteilt werden, den der nationale rechtliche Rahmen bildet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, 1663, Randnr. 620, sowie CIF, Randnr. 57).

  • EuGH, 09.09.2003 - C-198/01

    CIF

    Auszug aus EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
    Die Möglichkeit, eine bestimmte wettbewerbswidrige Verhaltensweise vom Anwendungsbereich der Art. 81 EG und 82 EG deswegen auszuschließen, weil sie den betreffenden Unternehmen durch bestehende nationale Rechtsvorschriften vorgeschrieben wurde oder weil diese jegliches Wettbewerbsverhalten von ihrer Seite ausschlossen, ist somit vom Gerichtshof nur eingeschränkt anerkannt worden (Urteile vom 20. März 1985, 1talien/Kommission, 41/83, Slg. 1985, 873, Randnr. 19, vom 10. Dezember 1985, Stichting Sigarettenindustrie u. a./Kommission, 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82, Slg. 1985, 3831, Randnrn. 27 bis 29, und vom 9. September 2003, CIF, C-198/01, Slg. 2003, I-8055, Randnr. 67).

    Beschränkt sich also ein nationales Gesetz darauf, selbständige wettbewerbswidrige Verhaltensweisen der Unternehmen zu veranlassen oder zu erleichtern, bleiben diese nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs den Art. 81 EG und 82 EG unterworfen (Urteile vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, 1663, Randnrn. 36 bis 73, sowie CIF, Randnr. 56).

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
    Mit der beherrschenden Stellung im Sinne von Art. 82 EG ist somit die wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens gemeint, die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und letztlich den Verbrauchern gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten (vgl. Urteile vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche/Kommission, 85/76, Slg. 1979, 461, Randnr. 38, und vom 2. April 2009, France Télécom/Kommission, C-202/07 P, Slg. I-2369, Randnr. 103).
  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs trägt ein marktbeherrschendes Unternehmen nämlich eine besondere Verantwortung dafür, dass es durch sein Verhalten einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb im Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt (Urteil vom 9. November 1983, Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission, 322/81, Slg. 1983, 3461, Randnr. 57).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne

    Auszug aus EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
    Drittens ist, soweit die vorliegende Rüge gegen die Feststellungen des Gerichts zur Chancengleichheit gerichtet ist, daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ein System nicht verfälschten Wettbewerbs nur gewährleistet werden kann, wenn die Chancengleichheit zwischen den einzelnen Wirtschaftsteilnehmern sichergestellt ist (vgl. u. a. Urteile vom 13. Dezember 1991, GB-Inno-BM, C-18/88, Slg. 1991, I-5941, Randnr. 25, vom 22. Mai 2003, Connect Austria, C-462/99, Slg. 2003, I-5197, Randnr. 83, vom 20. Oktober 2005, 1SIS Multimedia Net und Firma O2, C-327/03 und C-328/03, Slg. 2005, I-8877, Randnr. 39, sowie vom 1. Juli 2008, MOTOE, C-49/07, Slg. 2008, I-4863, Randnr. 51).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

    Auszug aus EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
    Insoweit ergibt sich aus einer ständigen Rechtsprechung in Bezug auf die Schwere der Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht der Union, dass diese anhand einer Vielzahl von Gesichtspunkten zu ermitteln ist, zu denen u. a. die besonderen Umstände der Sache, ihr Kontext und die Abschreckungswirkung der Geldbußen gehören, ohne dass es eine zwingende oder abschließende Liste von Kriterien gäbe, die auf jeden Fall berücksichtigt werden müssten (vgl. u. a. Urteile vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 241, Dalmine/Kommission, Randnr. 129, sowie vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission, C-534/07 P, Slg. 2005, I 5425, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 54).
  • EuGH, 15.03.2007 - C-95/04

    DER GERICHTSHOF WEIST DAS RECHTSMITTEL VON BRITISH AIRWAYS ZURÜCK

    Auszug aus EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
    Abgesehen von einer etwaigen Verfälschung der Tatsachen oder Beweise, die im vorliegenden Fall nicht geltend gemacht worden ist, stellt die Tatsachenwürdigung keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle durch den Gerichtshof unterliegt (vgl. Urteil vom 15. März 2007, British Airways/Kommission, C-95/04 P, Slg. 2007, I-2331, Randnr. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
    Indem Art. 82 EG die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung verbietet, soweit dadurch der Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt werden kann, erfasst er die Verhaltensweisen eines beherrschenden Unternehmens, die auf einem Markt, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Anwesenheit des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch die Verwendung von Mitteln behindern, die von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistungen der Unternehmen abweichen (vgl. in diesem Sinne Urteile Hoffman-La Roche/Kommission, Randnr. 91, Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission, Randnr. 70, vom 3. Juli 1991, AKZO/Kommission, C-62/86, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 69, vom 15. März 2007, British Airways/Kommission, Randnr. 66, und France Télécom/Kommission, Randnr. 104).
  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
    Zu den Faktoren, die bei der Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlungen berücksichtigt werden können, gehören das Verhalten des betroffenen Unternehmens, die Rolle, die es bei der Einführung der in Rede stehenden Praxis gespielt hat, der Gewinn, den es aus ihr ziehen konnte, seine Größe und der Wert der betroffenen Waren sowie die Gefahr, die derartige Zuwiderhandlungen für die Ziele der Union bedeuten (vgl. entsprechend Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg. 1983, 1825, Randnr. 129, sowie Dansk Rørindustri u. a./Kommission, Randnr. 242).
  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs stellen nämlich Verdrängungspraktiken marktbeherrschender Unternehmen wie die hier in Rede stehende besonders schwere Verstöße dar (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 6. März 1974, 1stituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents/Kommission, 6/73 und 7/73, Slg. 1974, 223, Randnr. 51, sowie AKZO/Kommission, Randnr. 162).
  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM

  • EuGH, 24.04.2008 - C-55/06

    Arcor - Telekommunikation - Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 - Zugang zum

  • EuGH, 09.09.2008 - C-120/06

    DIE GEMEINSCHAFT IST NICHT ZUM ERSATZ DER SCHÄDEN VERPFLICHTET, DIE AUF DEN

  • EuGH, 16.09.2008 - C-468/06

    Sot. Lélos kai Sia - Art. 82 EG - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • EuGH, 14.12.2000 - C-344/98

    Masterfoods und HB

  • EuGH, 30.01.1985 - 123/83

    BNIC / Clair

  • EuGH, 02.04.2009 - C-202/07

    DER GERICHTSHOF WEIST DAS RECHTSMITTEL VON FRANCE TÉLÉCOM BETREFFEND DEN

  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuGH, 03.09.2009 - C-322/07

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER EIN KARTELL AUF DEM MARKT DER

  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose

  • EuGH, 03.09.2009 - C-534/07

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuGH, 29.06.2006 - C-308/04

    SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden

  • EuGH, 11.11.1997 - C-359/95

    Kommission / Ladbroke Racing

  • EuGH, 22.05.2003 - C-462/99

    Connect Austria

  • EuGH, 02.04.2009 - C-431/07

    DIE RÜCKWIRKENDE HERABSETZUNG DER VON ORANGE UND SFR FÜR UMTSLIZENZEN

  • EuGH, 13.12.1991 - 18/88

    RTT / GB-Inno-BM

  • EuGH, 20.03.1985 - 41/83

    Italien / Kommission

  • EuGH, 10.12.1985 - 240/82

    Stichting Sigarettenindustrie / Kommission

  • EuGH, 22.03.2001 - C-17/99

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 14.05.1998 - C-259/96

    Rat / De Nil und Impens

  • EuGH, 17.05.2001 - C-449/98

    IECC / Kommission

  • EuGH, 20.10.2005 - C-327/03

    ISIS Multimedia Net - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel

  • EuGH, 04.10.2007 - C-311/05

    Naipes Heraclio Fournier / HABM

  • EuGH, 15.04.2008 - C-268/06

    Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung

  • EuG, 10.04.2008 - T-271/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GEGEN DIE DEUTSCHE TELEKOM WEGEN DER ZWISCHEN 1998 UND

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • EuGH, 16.11.1977 - 13/77

    INNO / ATAB

  • EuGH, 30.09.2003 - C-76/01

    Eurocoton u.a. / Rat

  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

  • EuGH, 26.06.2003 - C-233/00

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 05.10.1995 - C-96/94

    Centro Servizi Spediporto / Spedizioni Marittima del Golfo

  • EuGH, 16.05.2002 - C-321/99

    ARAP u.a. / Kommission

  • EuGH, 26.10.2006 - C-68/05

    Koninklijke Coöperatie Cosun / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft -

  • EuG, 10.11.2021 - T-612/17

    Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht

    Zum ersten Aspekt verweist Google u. a. auf die Urteile vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche/Kommission (…85/76, EU:C:1979:36, Rn. 91), vom 3. Juli 1991, AKZO/Kommission (…C-62/86, EU:C:1991:286, Rn. 70), und vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission (C-280/08 P, EU:C:2010:603, Rn. 177), um darzulegen, dass der Gerichtshof bei marktbeherrschenden Unternehmen zwischen wettbewerbsschädigenden Praktiken und wettbewerbsfördernden Praktiken im Rahmen des "normalen" oder des "leistungsbezogenen" Wettbewerbs unterscheide.

    Dabei ist es unerheblich, ob ein Rechtsakt einen solchen diskriminierungsfreien Zugang zu Online-Suchergebnissen allgemein vorschreibt oder nicht, weil nach der Rechtsprechung ein System nicht verfälschten Wettbewerbs nur gewährleistet werden kann, wenn die Chancengleichheit zwischen den einzelnen Wirtschaftsteilnehmern sichergestellt ist (vgl. Urteil vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, EU:C:2010:603, Rn. 230 und die dort angeführte Rechtsprechung), was auf die Möglichkeit hinweist, bestimmte Ungleichbehandlungen als Verstoß gegen Art. 102 AEUV anzusehen, wenn es um Begünstigungspraktiken marktbeherrschender Betreiber im Internetsektor geht.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die aufgrund dieser Bestimmung verbotene missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung ein objektiver Begriff, der insbesondere Verhaltensweisen eines beherrschenden Unternehmens erfasst, die auf einem Markt, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Anwesenheit des betreffenden Unternehmens bereits geschwächt ist, die Aufrechterhaltung des dort noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch die Verwendung von Mitteln behindern, die von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistungen der Unternehmen abweichen (vgl. Urteil vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, EU:C:2010:603, Rn. 174 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In Bezug auf Verdrängungspraktiken wurde daraus abgeleitet, dass ein Verhalten nur dann als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eingestuft werden kann, wenn eine wettbewerbswidrige oder zumindest potenziell wettbewerbswidrige Auswirkung nachgewiesen wird, wobei eine Einstufung als missbräuchliche Verdrängungspraxis nicht in Betracht kommt, wenn sich das Verhalten in keiner Weise auf die Wettbewerbssituation der Wettbewerber auswirkt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, EU:C:2010:603, Rn. 250 bis 254…, vom 17. Februar 2011, TeliaSonera Sverige, C-52/09, EU:C:2011:83, Rn. 61 bis 66, und vom 19. April 2012, Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 68).

    Wie oben in den Rn. 437 und 438 ausgeführt, gehören zu den nach Art. 102 AEUV verbotenen Missbräuchen einer beherrschenden Stellung insbesondere Verhaltensweisen, die die Aufrechterhaltung des auf einem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung behindern, und sei es auch nur potenziell (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, EU:C:2010:603, Rn. 174 und 250 bis 254 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Missbrauch einer beherrschenden Stellung kann u. a. in einem Verhalten bestehen, das die Aufrechterhaltung des bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch die Verwendung von Mitteln behindert, die von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistungen der Unternehmen abweichen (vgl. Urteil vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, EU:C:2010:603, Rn. 174 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Darüber hinaus ist die Schwere einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln nach ständiger Rechtsprechung anhand einer Vielzahl von Gesichtspunkten zu beurteilen, zu denen u. a. die besonderen Umstände der Sache, ihr Kontext und die Abschreckungswirkung der Geldbußen gehören, ohne dass es eine zwingende oder abschließende Liste von Kriterien gäbe, die auf jeden Fall berücksichtigt werden müssten (Urteile vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, EU:C:2010:603, Rn. 273, …und vom 19. April 2012, Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 107;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 26. September 2018, 1nfineon Technologies/Kommission, C-99/17 P, EU:C:2018:773, Rn. 198).

  • EuGH, 03.10.2013 - C-583/11

    Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der

    15 und 16, und vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, Slg. 2010, I-9555, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der

    Als Zweites beruft sich die Klägerin auf das Urteil des Gerichtshofs vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission (C-280/08 P, Slg. 2010, I-9555, im Folgenden: Urteil Deutsche Telekom des Gerichtshofs, Rn. 175), sowie die Urteile TeliaSonera (…oben in Rn. 88 angeführt, Rn. 28) und Post Danmark (…oben in Rn. 94 angeführt, Rn. 26).
  • EuGH, 21.12.2023 - C-333/21

    European Superleague Company

    Um solche Verhaltensweisen handelt es sich bei denjenigen, die auf einem Markt, auf dem der Grad des Wettbewerbs gerade wegen der Anwesenheit eines oder mehrerer Unternehmen in beherrschender Stellung bereits geschwächt ist, die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Grades oder die Entwicklung des Wettbewerbs durch den Einsatz anderer Mittel als denen eines Leistungswettbewerbs zwischen den Unternehmen behindern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, EU:C:2010:603, Rn. 174 und 177…, vom 27. März 2012, Post Danmark, C-209/10, EU:C:2012:172, Rn. 24, und vom 12. Mai 2022, Servizio Elettrico Nazionale u. a., C-377/20, EU:C:2022:379, Rn. 68).
  • EuGH, 11.09.2014 - C-382/12

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts und billigt damit die

    Zu den in den Rn. 131, 139 und 142 des vorliegenden Urteils genannten Argumenten, die sich bis zu einem gewissen Grad mit dem in Rn. 129 dieses Urteils erwähnten Vorbringen von RBS überschneiden, ist darauf hinzuweisen, dass sich die Verpflichtung zur Begründung der Urteile aus Art. 36 der Satzung des Gerichtshofs, der gemäß Art. 53 Abs. 1 dieser Satzung auf das Gericht anwendbar ist, sowie aus Art. 81 der Verfahrensordnung des Gerichts ergibt (vgl. u. a. Urteil Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, EU:C:2010:603, Rn. 135).
  • EuG, 29.03.2012 - T-336/07

    Das Gericht bestätigt die von der Kommission gegen Telefónica wegen Missbrauchs

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Art. 82 EG dadurch, dass er die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung verbietet, soweit dadurch der Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt werden kann, die Verhaltensweisen erfasst, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Anwesenheit des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die bewirken, dass die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch die Verwendung von Mitteln behindert wird, die von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistungen der Unternehmen abweichen (Urteile des Gerichtshofs Hoffman-La Roche/Kommission, oben in Randnr. 76 angeführt, Randnr. 91; Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission, oben in Randnr. 111 angeführt, Randnr. 70, vom 2. April 2009, France Télécom/Kommission, C-202/07 P, Slg. 2009, I-2369, Randnr. 104, und vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, Slg. 2010, I-9555, Randnr. 174).

    Daher musste die Kommission in der angefochtenen Entscheidung nicht nachweisen, dass Telefónica zu hohe Preise für ihre Produkte für den indirekten Großkundenzugang oder Dumpingpreise für ihre Endkundenprodukte verlangt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, oben in Randnr. 170 angeführt, Randnrn.

    169, und Urteil vom 10. April 2008, Deutsche Telekom/Kommission, oben in Randnr. 69 angeführt, Randnr. 167).

    Zur Beurteilung der Zulässigkeit der von einem beherrschenden Unternehmen angewandten Preispolitik ist grundsätzlich auf Preiskriterien abzustellen, die sich auf die dem beherrschenden Unternehmen entstandenen Kosten und seine Strategie stützen (vgl. Urteile vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, oben in Randnr. 170 angeführt, Randnr. 198, und TeliaSonera, oben in Randnr. 146 angeführt, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch Urteil vom 10. April 2008, Deutsche Telekom/Kommission, oben in Randnr. 69 angeführt, Randnrn.

    Insbesondere bei einer Preispolitik, die auf eine Margenbeschneidung hinausläuft, kann anhand dieser Prüfungskriterien festgestellt werden, ob das Unternehmen effizient genug gewesen wäre, um seine Endkundendienste anzubieten, ohne dabei Verluste hinnehmen zu müssen, wenn es vorher seine eigenen Vorleistungspreise für die Vorleistungen hätte zahlen müssen (Urteile vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, oben in Randnr. 170 angeführt, Randnr. 201, und TeliaSonera, oben in Randnr. 146 angeführt, Randnr. 42).

    Denn ein marktbeherrschendes Unternehmen kennt zwar seine eigenen Kosten und Entgelte, aber grundsätzlich nicht die seiner Wettbewerber (Urteile vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, oben in Randnr. 170 angeführt, Randnr. 202, und TeliaSonera, oben in Randnr. 146 angeführt, Randnr. 44).

    Dies wäre nicht der Fall, wenn die von den alternativen Betreibern an Telefónica für die nationalen und regionalen Großkundenprodukte gezahlten Preise nicht auf die Endkundenentgelte umgelegt werden könnten und wenn die alternativen Betreiber die Endkundenprodukte nur mit Verlust anbieten könnten, den sie durch Einnahmen aus anderen Märkten auszugleichen versuchen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, oben in Randnr. 170 angeführt, Randnr. 230, und Urteil vom 10. April 2008, Deutsche Telekom/Kommission, oben in Randnr. 69 angeführt, Randnrn.

    Ebenfalls nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind für die Feststellung, ob das Unternehmen in beherrschender Stellung diese Stellung durch die Anwendung seiner Preispolitik missbräuchlich ausgenutzt hat, sämtliche Umstände zu berücksichtigen und muss untersucht werden, ob diese Verhaltensweise darauf abzielt, dem Abnehmer durch die Gewährung eines Vorteils, der nicht auf einer ihn rechtfertigenden wirtschaftlichen Leistung beruht, die Wahl zwischen mehreren Bezugsquellen unmöglich zu machen oder zu erschweren, den Konkurrenten den Zugang zum Markt zu verwehren, Handelspartnern für gleichwertige Leistungen ungleiche Bedingungen aufzuerlegen und ihnen damit einen Wettbewerbsnachteil zuzufügen oder die beherrschende Stellung durch einen verfälschten Wettbewerb zu stärken (vgl. Urteile vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, oben in Randnr. 170 angeführt, Randnr. 175, und TeliaSonera, oben in Randnr. 146 angeführt, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Da Art. 82 EG somit nicht nur Verhaltensweisen erfasst, durch die den Verbrauchern ein unmittelbarer Schaden erwachsen kann, sondern auch solche, die sie durch die Beeinträchtigung des Wettbewerbs schädigen, trägt das Unternehmen, das eine beherrschende Stellung innehat, eine besondere Verantwortung dafür, dass es durch sein Verhalten einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt (vgl. Urteil vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, oben in Randnr. 50 angeführt, Randnr. 176 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus dieser Sicht kann nicht jeder Preiswettbewerb als zulässig angesehen werden (vgl. Urteil vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, oben in Randnr. 50 angeführt, Randnr. 177 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.06.2013 - C-681/11

    Ein Rechtsrat einer Anwaltskanzlei oder eine Entscheidung einer nationalen

    Zur Frage, ob eine Zuwiderhandlung vorsätzlich oder fahrlässig begangen worden ist und deshalb gemäß Art. 23 Abs. 2 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 1/2003 mit einer Geldbuße geahndet werden kann, geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass diese Voraussetzung erfüllt ist, wenn sich das betreffende Unternehmen über die Wettbewerbswidrigkeit seines Verhaltens nicht im Unklaren sein kann, gleichviel, ob ihm dabei bewusst ist, dass es gegen die Wettbewerbsregeln des Vertrags verstößt (vgl. Urteile vom 8. November 1983, 1AZ International Belgium u. a./Kommission, 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, Slg. 1983, 3369, Randnr. 45, vom 9. November 1983, Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission, 322/81, Slg. 1983, 3461, Randnr. 107, und vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, Slg. 2010, I-9555, Randnr. 124).
  • EuGH, 17.02.2011 - C-52/09

    TeliaSonera Sverige

    Mit der beherrschenden Stellung im Sinne von Art. 102 AEUV ist somit die wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens gemeint, die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und letztlich den Verbrauchern gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten (Urteile vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche/Kommission, 85/76, Slg. 1979, 461, Randnr. 38, und vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 170).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-295/12

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel von Telefónica und Telefónica de España

    Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus Art. 256 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Art. 112 § 1 Buchst. c der zur Zeit der Einlegung des Rechtsmittels geltenden Verfahrensordnung des Gerichtshofs, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des angefochtenen Urteils sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss; andernfalls ist das Rechtsmittel oder der betreffende Rechtsmittelgrund unzulässig (vgl. u. a. Urteile Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 426, sowie Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, EU:C:2010:603, Rn. 24).

    Zur Frage, ob die Zuwiderhandlungen vorsätzlich oder fahrlässig begangen worden sind, so dass sie gemäß Art. 15 Abs. 2 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 17 oder Art. 23 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 mit einer Geldbuße geahndet werden können, geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass diese Voraussetzung erfüllt ist, wenn sich das betroffene Unternehmen über die Wettbewerbswidrigkeit seines Verhaltens nicht im Unklaren sein kann, gleichviel, ob ihm dabei bewusst ist, dass es gegen die Wettbewerbsregeln des Vertrags verstößt (vgl. Urteil Deutsche Telekom/Kommission, EU:C:2010:603, Rn. 124 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 27.03.2012 - C-209/10

    Post Danmark - Art. 82 EG - Postunternehmen in beherrschender Stellung, das

    104 und 105, und vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, Slg. 2010, I-9555, Randnrn.
  • BGH, 01.09.2020 - KZR 12/15

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch ein

  • EuGH, 19.12.2012 - C-288/11

    Mitteldeutsche Flughafen und Flughafen Leipzig-Halle / Kommission - Rechtsmittel

  • BGH, 29.10.2019 - KZR 39/19

    Trassenentgelte

  • EuGH, 27.10.2022 - C-721/20

    DB Station & Service - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-23/14

    Post Danmark - Wettbewerb - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2022 - C-252/21

    Generalanwalt Rantos ist der Auffassung, dass eine Wettbewerbsbehörde in Ausübung

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 2 Kart 4/12

    Berliner Wasserbetriebe müssen Preise senken

  • EuGH, 26.09.2024 - C-792/21

    AZ / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung

  • EuGH, 29.09.2011 - C-521/09

    Elf Aquitaine / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53

  • EuGH, 26.09.2024 - C-790/21

    Covestro Deutschland/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuGH, 12.05.2022 - C-377/20

    Der Gerichtshof erläutert die Kriterien, nach denen das Verhalten eines

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2014 - U (Kart) 7/13

    Ansprüche eines regionalen Telekommunikationsfestnetzbetreibers gegen die

  • EuG, 13.12.2018 - T-827/14

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission zu wettbewerbswidrigen

  • BGH, 08.12.2020 - KZR 60/16

    Wettbewerbsbeschränkung durch Eisenbahninfrastrukturunternehmen auf dem

  • EuG, 13.12.2018 - T-851/14

    Slovak Telekom / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2016 - C-413/14

    Generalanwalt Wahl hält das Rechtsmittel von Intel gegen die Festsetzung einer

  • EuGH, 25.03.2021 - C-152/19

    Die von der Slovak Telekom a.s. und der Deutschen Telekom AG gegen die Urteile

  • BGH, 21.09.2021 - KZR 88/20

    Trassenentgelte II - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch ein

  • BGH, 08.02.2022 - KZR 89/20

    EU-Kartellrechtliches Missbrauchsverbot: Beanstandung des Preissystems eines

  • EuGH, 09.12.2020 - C-132/19

    Der Gerichtshof erklärt eine Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der

  • EuGH, 25.03.2021 - C-165/19

    Slovak Telekom / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-48/22

    Google und Alphabet/ Kommission (Google Shopping) - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuGH, 26.09.2018 - C-99/17

    Infineon Technologies / Kommission

  • BGH, 08.02.2022 - KZR 8/21

    Kartellsache: Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-152/19

    Slovak Telekom / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • BVerwG, 16.12.2015 - 6 C 27.14

    Mobilfunk; Terminierungsentgelt; Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung;

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-165/19

    Slovak Telekom / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuGH, 29.09.2011 - C-520/09

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf und erklärt die Entscheidung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-240/22

    Kommission/ Intel Corporation - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 26.01.2022 - T-286/09

    Die Entscheidung, mit der die Kommission gegen Intel eine Geldbuße in Höhe von

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2012 - C-457/10

    AstraZeneca / Commisson - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 18.09.2024 - T-671/19

    Qualcomm/ Kommission (Qualcomm - prix d'éviction)

  • OLG Frankfurt, 17.11.2020 - 11 U 60/18

    Schadensersatzanspruch wegen missbräuchlicher Entgeltfestsetzung im

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-109/10

    Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-201/19

    Servier u.a./ Kommission

  • EuG, 14.07.2016 - T-143/12

    Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem

  • OLG Dresden, 13.01.2021 - U 8/15

    Kartellverstoß durch Preisbildung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2013 - C-501/11

    Schindler Holding u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art.

  • OLG Frankfurt, 15.09.2020 - 11 U 128/14

    Zur kartellrechtlichen Überprüfung von Trassenentgelten

  • EuGH, 19.12.2019 - C-460/18

    HK / Kommission

  • EuGH, 02.09.2021 - C-928/19

    Rechtsmittel EPSU: Die Kommission ist nicht verpflichtet, einem Antrag der

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-106/09

    Nach Ansicht von Generalanwalt Niilo Jääskinen können schädliche Steuermaßnahmen

  • OLG München, 23.11.2017 - 29 U 142/17

    Preispolitik eines marktbeherrschenden Softwareunternehmens

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2018 - C-488/16

    Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise / EUIPO - Rechtsmittel -

  • EuGH, 26.01.2017 - C-619/13

    Mamoli Robinetteria / Kommission

  • EuGH, 19.01.2017 - C-351/15

    Kommission / Total und Elf Aquitaine - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-295/12

    Generalanwalt Melchior Wathelet schlägt dem Gerichtshof vor, die Rechtssache, in

  • EuG, 27.02.2014 - T-91/11

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen InnoLux und LG Display wegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-439/11

    Ziegler / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 Abs. 1 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2011 - C-272/09

    KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell zur

  • EuGH, 19.07.2012 - C-264/11

    Kaimer u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Strafe - Sektor

  • EuGH, 16.07.2020 - C-378/16

    Inclusion Alliance for Europe / Kommission

  • EuGH, 24.10.2024 - C-240/22

    Kommission/ Intel Corporation

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-721/20

    DB Station & Service - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2021 - 2 W 19/20

    Verletzung des deutschen Teils eines Europäischen Patents Sofortige Beschwerde

  • EuGH, 24.01.2013 - C-646/11

    3F / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-376/20

    Kontrolle von Zusammenschlüssen: Generalanwältin Kokott präzisiert die

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-449/21

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann ein Unternehmenszusammenschluss, der

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-409/13

    Rat / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-42/21

    Lietuvos gelezinkeliai/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-110/10

    Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell (Art. 81 EG) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-201/09

    ArcelorMittal Luxembourg / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - U (Kart) 12/21

    Geltendmachung eines Erstattungsanspruch wegen angeblich überzahlter Portokosten

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-377/20

    Wettbewerb

  • EuG, 26.06.2014 - T-20/13

    Marcuccio / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-549/10

    Tomra Systems u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2011 - C-506/08

    Schweden / MyTravel und Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-73/11

    Frucona Kosice / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 09.12.2014 - T-90/10

    Ferriere Nord / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2019 - C-281/18

    Repower/ EUIPO

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-625/13

    Villeroy & Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 09.09.2015 - T-91/13

    LG Electronics / Kommission

  • EuG, 09.09.2015 - T-92/13

    Philips / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-613/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-636/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 09.12.2014 - T-472/09

    SP / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2012 - C-402/11

    Jager & Polacek / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr.

  • EuG, 09.12.2014 - T-91/10

    Lucchini / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-83/10

    Riva Fire / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2011 - C-24/11

    Spanien / Kommission - Rechtsmittel - EAGFL - Von der Gemeinschaftsfinanzierung

  • EuG, 24.05.2023 - T-268/21

    Das Gericht erklärt den Beschluss für nichtig, mit dem die Kommission eine

  • EuG, 12.07.2018 - T-444/14

    Furukawa Electric / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-525/16

    Meo - Serviços de Comunicações e Multimédia - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-644/13

    Villeroy und Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuGH, 30.01.2024 - C-471/22

    Agentsia "Patna infrastruktura" (Financement européen d'infrastructures

  • EuG, 09.12.2014 - T-489/09

    Leali / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2011 - C-209/10

    Post Danmark - Art. 102 AEUV - Dänischer Markt für die Verteilung von

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - 1 U (Kart) 12/21
  • EuGH, 17.01.2013 - C-173/12

    Verenigde Douaneagenten / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-70/10

    Feralpi / Kommission

  • EuGH, 04.09.2014 - C-227/13

    Albergo Quattro Fontane / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-69/10

    IRO / Kommission

  • EuGH, 19.06.2014 - C-670/13

    Cartoon Network / HABM

  • EuGH, 12.07.2012 - C-608/11

    Land Wien / Kommission - Rechtsmittel - Kernenergie - Erweiterung des

  • EuGH, 27.06.2012 - C-491/11

    Fuchshuber Agrarhandel / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Agrarpolitik -

  • LG Köln, 09.11.2012 - 90 O 1/11
  • EuGH, 27.09.2012 - C-624/11

    Brighton Collectibles / HABM

  • EuGH, 12.07.2012 - C-372/11

    Power-One Italy / Kommission

  • EuGH, 02.07.2014 - C-22/14

    Three-N-Products / HABM

  • EuGH, 12.07.2012 - C-278/11

    Dover / Parlament

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Rechtsprechung
EuGH, 29.01.2009 - C-278/07 bis C-280/07, C-278/07, C-279/07, C-280/07

Zitiervorschläge https://dejure.org/2009,1755 EuGH, 29.01.2009 - C-278/07 bis C-280/07, C-278/07, C-279/07, C-280/07 (https://dejure.org/2009,1755) EuGH, Entscheidung vom 29.01.2009 - C-278/07 bis C-280/07, C-278/07, C-279/07, C-280/07 (https://dejure.org/2009,1755) EuGH, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - C-278/07 bis C-280/07, C-278/07, C-279/07, C-280/07 (https://dejure.org/2009,1755) Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Bestimmung der Verjährungsfrist - Unregelmäßigkeiten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/95 ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 Art. 3 Abs. 1; ; Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 Art. 3 Abs. 3

  • Europäischer Gerichtshof

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Bestimmung der Verjährungsfrist - Unregelmäßigkeiten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/95 ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Ze Fu Fleischhandel

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Bestimmung der Verjährungsfrist - Unregelmäßigkeiten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/95 ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Vion Trading

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Bestimmung der Verjährungsfrist - Unregelmäßigkeiten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/95 ...

  • EU-Kommission PDF

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Bestimmung der Verjährungsfrist - Unregelmäßigkeiten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/95 ...

  • EU-Kommission

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Bestimmung der Verjährungsfrist - Unregelmäßigkeiten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/95 ...

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Verjährungsvorschriften der Verordnung [EG Euratom] Nr. 2988/95 bezüglich der Rückforderung einer infolge von Unregelmäßigkeiten zu Unrecht erlangten Ausfuhrerstattung - [Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Josef Vosding Schlacht-Kühl- und Zerlegebetrieb ...

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Verjährungsvorschriften der Verordnung [EG Euratom] Nr. 2988/95 bezüglich der Rückforderung einer infolge von Unregelmäßigkeiten zu Unrecht erlangten Ausfuhrerstattung - [Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Josef Vosding Schlacht-Kühl- und Zerlegebetrieb ...

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Verjährungsvorschriften der Verordnung [EG Euratom] Nr. 2988/95 bezüglich der Rückforderung einer infolge von Unregelmäßigkeiten zu Unrecht erlangten Ausfuhrerstattung - [Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Josef Vosding Schlacht-Kühl- und Zerlegebetrieb ...

  • rechtsportal.de

    Anwendbarkeit der Verjährungsvorschriften der Verordnung [EG, Euratom] Nr. 2988/95 bezüglich der Rückforderung einer infolge von Unregelmäßigkeiten zu Unrecht erlangten Ausfuhrerstattung - [Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und ...

  • rechtsportal.de

    Anwendbarkeit der Verjährungsvorschriften der Verordnung [EG, Euratom] Nr. 2988/95 bezüglich der Rückforderung einer infolge von Unregelmäßigkeiten zu Unrecht erlangten Ausfuhrerstattung - [Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und ...

  • datenbank.nwb.de

    Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Verjährungsregelung, die Teil des allgemeinen bürgerlichen Rechts eines Mitgliedstaats ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Bestimmung der Verjährungsfrist - Unregelmäßigkeiten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/95 ...

Besprechungen u.ä.

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Dialog zwischen beredt Schweigenden - Wer keine zweite Meinung hören will, muß fühlen

Sonstiges (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland), eingereicht am 13. Juni 2007 - Ze Fu Fleischhandel GmbH gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland), eingereicht am 13. Juni 2007 - Vion Trading GmbH gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland), eingereicht am 13. Juni 2007 - Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb GmbH & Co. gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 und Art. 3 Abs. 3 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Hinweis zu den Links:Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.Titel aus an

Verfahrensgang

  • FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 169/03
  • FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 174/03
  • FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 181/03
  • BFH, 27.03.2007 - VII R 22/06
  • BFH, 27.03.2007 - VII R 23/06
  • BFH, 27.03.2007 - VII R 24/06
  • EuGH, 30.07.2007 - C-278/07
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-278/07
  • EuGH, 29.01.2009 - C-278/07 bis C-280/07, C-278/07, C-279/07, C-280/07
  • BFH, 07.07.2009 - VII R 22/06
  • BFH, 07.07.2009 - VII R 23/06
  • BFH, 07.07.2009 - VII R 24/06
  • FG Hamburg, 12.02.2010 - 4 K 228/09
  • FG Hamburg, 12.02.2010 - 4 K 230/09
  • EuGH, 05.05.2010 - C-202/10
  • FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 228/09
  • FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 230/09
  • EuGH, 08.06.2010 - C-201/10
  • EuGH, 05.05.2011 - C-201/10
  • FG Hamburg, 22.06.2011 - 4 K 80/11
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 30.07.2007 - C-280/07

    Ze Fu Fleischhandel - Verbindung

    Auszug aus EuGH, 29.01.2009 - C-278/07
    In den verbundenen Rechtssachen C-278/07 bis C-280/07.

    Ze Fu Fleischhandel GmbH (C-280/07).

    Das Hauptzollamt forderte daher mit Bescheiden vom 23. September 1999 (Rechtssache C-278/07) und vom 13. Oktober 1999 (Rechtssachen C-279/07 und C-280/07) die Ausfuhrerstattung zurück.

    Insbesondere aufgrund der Feststellung, dass die beanstandeten Unregelmäßigkeiten aus der Zeit vor Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 stammten, hat der Bundesfinanzhof beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende, in den drei Rechtssachen C-278/07 bis C-280/07 gleichlautend formulierte Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen:.

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 30. Juli 2007 sind die Rechtssachen C-278/07, C-279/07 und C-280/07 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

    Den Vorlageentscheidungen ist zu entnehmen, dass die zuständigen nationalen Behörden in den Ausgangsverfahren die in Rede stehende Rückforderung der Ausfuhrerstattung mit Bescheiden vom 23. September 1999 (Rechtssache C-278/07) und vom 13. Oktober 1999 (Rechtssachen C-279/07 und C-280/07) geltend gemacht haben.

  • EuGH, 24.06.2004 - C-278/02

    Handlbauer

    Auszug aus EuGH, 29.01.2009 - C-278/07
    Hierzu ist daran zu erinnern, dass nach Art. 1 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 mit dieser eine "Rahmenregelung für einheitliche Kontrollen sowie für verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen bei Unregelmäßigkeiten in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht" eingeführt wird, um, wie sich aus dem dritten Erwägungsgrund dieser Verordnung ergibt, "in allen Bereichen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der europäischen Gemeinschaften zu bekämpfen" (Urteil vom 24. Juni 2004, Handlbauer, C-278/02, Slg. 2004, I-6171, Randnr. 31).

    3 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 setzt für die Verfolgung eine Verjährungsfrist fest, die ab Begehung der Unregelmäßigkeit läuft, wobei der betreffende Tatbestand gemäß Art. 1 Abs. 2 der Verordnung "bei jedem Verstoß gegen eine Gemeinschaftsbestimmung als Folge einer Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers gegeben [ist], die einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der Gemeinschaften ... bewirkt hat bzw. bewirkt haben würde ..." (Urteil Handlbauer, Randnr. 32).

    Daraus ergibt sich entgegen der Auffassung der französischen Regierung und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, dass Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 sowohl für die Unregelmäßigkeiten gilt, die zur Verhängung einer verwaltungsrechtlichen Sanktion im Sinne von Art. 5 der Verordnung führen, als auch für diejenigen, die Gegenstand einer verwaltungsrechtlichen Maßnahme im Sinne von Art. 4 sind, die den Entzug des rechtswidrig erlangten Vorteils bewirken soll, aber nicht den Charakter einer Sanktion hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Handlbauer, Randnrn.

    Allerdings geht es in dieser Bestimmung um sektorbezogene Regelungen auf Gemeinschaftsebene, wie der fünfte Erwägungsgrund dieser Verordnung bestätigt, und nicht um solche auf nationaler Ebene (vgl. in diesem Sinne Urteil Handlbauer, Randnr. 28).

  • EuGH, 19.09.2002 - C-336/00

    Huber

    Auszug aus EuGH, 29.01.2009 - C-278/07
    Vor Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 mussten die nationalen Gerichte daher Rechtsstreitigkeiten über die Wiedereinziehung von zu Unrecht aufgrund des Gemeinschaftsrechts geleisteten Zahlungen in Ermangelung gemeinschaftlicher Vorschriften nach ihrem nationalen Recht entscheiden, jedoch vorbehaltlich der durch das Gemeinschaftsrecht gezogenen Grenzen; demzufolge durften die im nationalen Recht vorgesehenen Modalitäten nicht darauf hinauslaufen, die Verwirklichung der Gemeinschaftsregelung praktisch unmöglich zu machen oder übermäßig zu erschweren, und das nationale Recht musste ohne Diskriminierung im Vergleich zu den Verfahren, in denen über gleichartige rein nationale Streitigkeiten entschieden wird, angewandt werden (Urteil vom 19. September 2002, Huber, C-336/00, Slg. 2002, I-7699, Randnr. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.11.2003 - C-153/02

    Neri

    Auszug aus EuGH, 29.01.2009 - C-278/07
    Der Gerichtshof hat vielmehr im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gerichten der Gemeinschaft und denen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die Vorabentscheidungsfragen einfügen, von den Feststellungen des vorlegenden Gerichts auszugehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 2003, Neri, C-153/02, Slg. 2003, I-13555, Randnrn.
  • EuGH, 17.07.2008 - C-347/06

    ASM Brescia - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Konzession für die öffentliche

    Auszug aus EuGH, 29.01.2009 - C-278/07
    34 und 35, sowie vom 17. Juli 2008, ASM Brescia, C-347/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 28).
  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung;

    Die Klägerin hat die zu erstattende Leistung aufgrund einer Unregelmäßigkeit erlangt; dabei steht der Anwendung der Verordnung nicht entgegen, dass die Unregelmäßigkeiten vor ihrem Inkrafttreten begangen wurden (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07, Vosding - EuGHE 2009 I-457 ).

    Die Leistung wurde von der Beklagten auch im Namen oder für Rechnung des Gemeinschaftshaushalts erbracht (vgl. zu dieser Voraussetzung EuGH, Urteile vom 24. Juni 2004 - C-278/02, Handlbauer - EuGHE 2004 I-6194 und vom 29. Januar 2009 a.a.O. ).

    Diese findet nicht nur Anwendung, wenn die Unregelmäßigkeit Sanktionen nach sich zieht (vgl. Art. 5), sondern auch, wenn sie Anlass für verwaltungsrechtliche Maßnahmen wie die Rückforderung gewährter Beihilfen ist (vgl. Art. 4;… EuGH, Urteile vom 24. Juni 2004 a.a.O. und vom 29. Januar 2009 a.a.O. ).

    Die gemeinschaftsrechtliche Regelung versteht sich allerdings nur als Mindestfrist (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009, a.a.O. ).

    All dies ergibt sich zweifelsfrei aus der erwähnten Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Vosding (Urteil vom 29. Januar 2009, a.a.O.).

    Beides hat der Europäische Gerichtshof klargestellt (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009, a.a.O. ).

  • EuGH, 17.09.2014 - C-341/13

    Cruz & Companhia - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz der finanziellen

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass Art. 1 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 eine "Rahmenregelung für einheitliche Kontrollen sowie für verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen bei Unregelmäßigkeiten in Bezug auf das [Unionsrecht]" einführt, um, wie sich aus der dritten Begründungserwägung dieser Verordnung ergibt, "in allen Bereichen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der [Union] zu bekämpfen" (Urteile Handlbauer, C-278/02, EU:C:2004:388, Rn. 31, und Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 20).

    3 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 setzt für die Verfolgung eine Verjährungsfrist fest, die ab Begehung der Unregelmäßigkeit läuft, wobei der betreffende Tatbestand gemäß Art. 1 Abs. 2 der Verordnung "bei jedem Verstoß gegen eine [Unions]bestimmung als Folge einer Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers gegeben [ist], die einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der [Union] ... bewirkt hat bzw. haben würde" (Urteile Handlbauer, EU:C:2004:388, Rn. 32, sowie Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 21).

    Daraus ergibt sich, dass Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 sowohl für die Unregelmäßigkeiten gilt, die zur Verhängung einer verwaltungsrechtlichen Sanktion im Sinne von Art. 5 der Verordnung führen, als auch für diejenigen, die Gegenstand einer verwaltungsrechtlichen Maßnahme im Sinne von Art. 4 sind, die den Entzug des rechtswidrig erlangten Vorteils bewirken soll, aber nicht den Charakter einer Sanktion hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Handlbauer, EU:C:2004:388, Rn. 33 und 34, sowie Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 22).

    Vor Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 hatte der Unionsgesetzgeber keine Verjährungsvorschrift für die Wiedereinziehung von Vorteilen vorgesehen, die Wirtschaftsteilnehmer rechtswidrig infolge einer Handlung oder Unterlassung erlangt haben, die einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der Union oder die Haushalte, die von der Union verwaltet werden, bewirkt hat bzw. haben würde (Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 25).

    Demzufolge durften die im nationalen Recht vorgesehenen Modalitäten nicht darauf hinauslaufen, die Wiedereinziehung der zu Unrecht gewährten Beihilfen praktisch unmöglich zu machen oder übermäßig zu erschweren, und das nationale Recht musste ohne Diskriminierung im Vergleich zu den Verfahren, in denen über gleichartige rein nationale Streitigkeiten entschieden wird, angewandt werden (vgl. Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 26).

    Mit dem Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 und insbesondere ihres Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 wollte der Unionsgesetzgeber eine allgemeine Verjährungsregelung für diesen Bereich einführen, in der eine in allen Mitgliedstaaten geltende Mindestfrist festgelegt und die Rückforderung von zu Unrecht aus dem Unionshaushalt erlangten Beträgen nach Ablauf von vier Jahren seit Begehung der die streitigen Zahlungen betreffenden Unregelmäßigkeit ausgeschlossen werden sollte (Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 27).

    So hat der Unionsgesetzgeber mit dem Erlass von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 unbeschadet ihres Art. 3 Abs. 3 eine allgemeine Verjährungsregelung normiert, mit der er den Zeitraum, in dem die Behörden der Mitgliedstaaten, wenn sie im Namen oder für Rechnung des Unionshaushalts handeln, solche rechtswidrig erlangten Vorteile zurückfordern müssen oder hätten zurückfordern müssen, bewusst auf vier Jahre verkürzt hat (Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 29).

    Was die Schulden betrifft, die unter der Geltung einer nationalen Verjährungsvorschrift entstanden und nach dieser noch nicht verjährt waren, hat das Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/85 gemäß ihrem Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 zur Folge, dass eine solche Schuld grundsätzlich nach Ablauf einer Frist von vier Jahren ab dem Zeitpunkt der Begehung der Unregelmäßigkeiten verjährt sein muss (vgl. Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 31).

    Daher ist nach dieser Bestimmung jeder Betrag, den ein Wirtschaftsteilnehmer aufgrund einer Unregelmäßigkeit vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/95 rechtswidrig erhalten hat, grundsätzlich verjährt, wenn nicht innerhalb von vier Jahren nach Begehung einer solchen Unregelmäßigkeit eine Unterbrechungshandlung, d. h. gemäß Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 3 der Verordnung eine der betreffenden Person zur Kenntnis gebrachte Ermittlungs- oder Verfolgungshandlung der zuständigen Behörde, vorgenommen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 32).

    Ist wie im Ausgangsverfahren im Lauf des Jahres 1995 eine Unregelmäßigkeit begangen worden, fällt diese demzufolge unter die allgemeine Verjährungsregelung, die eine Verjährung in vier Jahren vorsieht, und ist deshalb je nach dem genauen Zeitpunkt der Begehung dieser auf das Jahr 1995 zurückgehenden Unregelmäßigkeit im Lauf des Jahres 1999 verjährt, wobei den Mitgliedstaaten jedoch gemäß Art. 3 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2988/95 vorbehalten bleibt, längere Verjährungsfristen vorzusehen (vgl. entsprechend Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 33).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-59/14

    Firma Ernst Kollmer Fleischimport und -export - Verordnung (EG, Euratom) Nr.

    2 - C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38.

    19 - Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a. (C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 22).

    Diese nationale Rechtsvorschrift kann vor dem Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung bestanden haben (Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 42).

    21 - Urteile Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a. (C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 25, 27 und 29) und Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading (…C-201/10 und C 202/10, EU:C:2011:282, Rn. 24).

    22 - Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a. (C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 34).

    23 - Vorausgesetzt natürlich, dass die vor Inkrafttreten dieser Verordnung entstandenen Schulden nicht aufgrund von zum Zeitpunkt der Begehung der fraglichen Unregelmäßigkeiten geltenden nationalen Verjährungsregelungen bereits verjährt sind (Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 30).

    36 - C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 21. Vgl. auch Urteil Corman (…C-131/10, EU:C:2010:825, Rn. 38).

    37 - Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a. (C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 31).

    38 - Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a. (C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 33).

  • BFH, 07.07.2009 - VII R 45/06

    Verjährung der Rückforderung von aufgrund einer Unregelmäßigkeit gewährter

    Auf dieses Vorabentscheidungsersuchen hat der EuGH durch Urteil vom 29. Januar 2009 C-278/07 bis C-280/07 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 534) Folgendes erkannt:.

    Dies ist nach dem Urteil des EuGH C-278/07 bis C-280/07 zutreffend.

    Zum einen Teil steht ihnen schon das Urteil des EuGH C-278/07 bis C-280/07 entgegen.

    Zu der weiteren, vom FG bejahten Frage, ob allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts unbeschadet des Art. 3 Abs. 3 VO Nr. 2988/95 die Anwendung einer Verjährungsregelung, wie sie § 195 BGB in der vorstehend bezeichneten Fassung enthielt (30 Jahre nach Entstehen des Anspruchs), ausschließen, äußert sich das Urteil C-278/07 bis C-280/07 allerdings nicht, obschon die Schlussanträge der Generalanwältin zu der diesbezüglichen, auch in dem Vorabentscheidungsersuchen des erkennenden Senats VII R 22-24/06 ausdrücklich angesprochenen Frage eingehende und klare Ausführungen enthielten.

    Der erkennende Senat erachtet unter diesen Umständen das Schweigen des Urteils C-278/07 bis C-280/07 als beredt: Hätte der EuGH die Anwendung des § 195 BGB a.F. aufgrund der gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes für ausgeschlossen gehalten, so hätte es der vom EuGH in ständiger Rechtsprechung betonten Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit den Gerichten der Mitgliedstaaten und der Aufgabe der Vorabentscheidung, dem ersuchenden Gericht die für die von ihm zu treffende Endentscheidung erforderlichen und nützlichen Hinweise zu geben, entsprochen, das Petitum der Generalanwältin aufzugreifen und die Unangemessenheit einer 30-jährigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB a.F. in der Vorabentscheidung festzustellen, zumal sich unter dieser Prämisse die Beantwortung der dritten von dem erkennenden Senat in dem Vorabentscheidungsersuchen gestellten Frage erübrigt hätte.

    Dabei kann das Urteil C-278/07 bis C-280/07 nicht dahin verstanden werden, längere nationale Verjährungsfristen könnten sich nur aus Vorschriften des nationalen Rechts ergeben, die eine solche Frist ausdrücklich festlegen.

    Ob der Grundsatz der Rechtssicherheit bei der Rückforderung von Ausfuhrerstattung nach einer Frist von fast 30 Jahren seit Gewährung derselben verletzt wäre, wie die Generalanwältin in den Schlussanträgen des Vorabentscheidungsverfahrens C-278/07 bis C-280/07 geltend gemacht hat, mag dahinstehen; soweit ersichtlich, ist allerdings zu § 195 BGB a.F. in der jahrzehntelangen Rechtsprechung jedenfalls der deutschen Gerichte und im Rahmen der entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift außerhalb ihres ausdrücklich angesprochenen Regelungsbereichs sowie im Schrifttum die bei Annahme einer Verletzung des Grundsatzes der Rechtssicherheit bestehende Verfassungswidrigkeit dieser Vorschrift nicht geltend gemacht worden.

    Es fehlt deshalb auch in dieser Hinsicht an einem Anlass, den EuGH hierzu gemäß Art. 234 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zu befragen, ganz abgesehen davon, dass sich die Antwort auf eine solche Frage umso klarer aus der vom Senat eingeholten Vorabentscheidung C-278/07 bis C-280/07 entnehmen lässt, als der EuGH dort, wie ausgeführt, entgegen den Anträgen der Generalanwältin nicht einmal Anlass gesehen hat, eine 30-jährige Frist zu beanstanden.

  • BFH, 07.07.2009 - VII R 24/06

    Rückforderungsansprüche des Zolls wegen illegaler Fleischexporte in den Irak sind

    Der Senat hat mit Beschluss vom 27. März 2007 eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) eingeholt, welcher mit Urteil vom 29. Januar 2009 C-278/07 bis C-280/07 Folgendes entschieden hat:.
  • FG Hamburg, 22.06.2011 - 4 K 80/11

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen zu Unrecht gewährter

    Mit Urteil vom 29.01.2009 (verbundene Rechtssachen C-278/07 bis C-280/07) bejahte der Europäische Gerichtshof die beiden ersten Vorlagefragen.

    In seinem Urteil vom 25.09.2008 (C-278/07, juris) hat der Gerichtshof diese Rechtsauffassung bekräftigt und betont, dass die in Art. 3 Abs. 1 Unterabsatz 1 VO Nr. 2988/95 geregelte Verjährungsfrist auf verwaltungsrechtliche Maßnahmen wie die Rückforderung einer Ausfuhrerstattung anwendbar sei, die der Ausführer infolge von Unregelmäßigkeiten zu Unrecht erlangt habe (…Rz. 48, Leitsatz 1).

    Der Europäische Gerichtshof hat zudem in seinem Urteil vom 25.09.2008 (C-278/07) klargestellt, dass die in Art. 3 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 1 VO Nr. 2988/95 geregelte Verjährungsfrist auch auf Unregelmäßigkeiten anzuwenden sei, die vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung begangen worden seien (…Rz. 48, Leitsatz 2 1. Spiegelstrich).

    Art. 3 Abs. 3 VO Nr. 2988/95 räumt den Mitgliedstaaten somit die Befugnis ein, sowohl längere Verjährungsfristen, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung Nr. 2988/95 bereits bestanden, weiterhin anzuwenden, als auch nach diesem Zeitpunkt neue Verjährungsregelungen mit längeren Fristen einzuführen (vgl. EuGH, Urteil vom 29.01.2009, C-278/07, Rz. 42).

    Seit der Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29.1.2009 (C-278/07) ist zudem geklärt, dass sich diese nationalen Verjährungsfristen nicht nur aus einer spezifischen nationalen Bestimmung, die auf die Rückforderung von Ausfuhrerstattungen oder - allgemeiner - auf verwaltungsrechtliche Maßnahmen anwendbar ist, sondern auch aus Auffangregelungen ergeben können, die dem Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 vorausgegangen sind (…Rz. 43, 47).

    Ob die Vorschrift des § 195 BGB in seiner bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts (Schuldrechtsmodernisierungsgesetz) vom 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138) geltenden Fassung (im Folgenden: § 195 BGB a. F.) eine Auffangregelung im Sinne der Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29.01.2009 (C-278/07, 3. Leitsatz) darstellt und auf die Rückforderung von zu Unrecht gewährte Ausfuhrerstattungen überhaupt analog Anwendung finden kann, braucht der erkennende Senat vor dem Hintergrund des von ihm eingeholten Vorabentscheidungsersuchens nicht abschließend zu entscheiden.

  • EuGH, 05.05.2011 - C-201/10

    Ze Fu Fleischhandel - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der

    Diese Vorabentscheidungsersuchen führten zum Urteil vom 29. Januar 2009, Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a. (C-278/07 bis C-280/07, Slg. 2009, I-457), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt hat:.
  • VG Stade, 23.03.2009 - 6 A 547/07

    Antrag auf Rindersonderprämie durch den Erzeuger bei Haltung von männlichen

    3 Abs. 1 VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 gilt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sowohl für solche Unregelmäßigkeiten, die zur Verhängung einer Sanktion im Sinne von Art. 5 der Verordnung führen, als auch für diejenigen, die Gegen-stand einer verwaltungsrechtlichen Maßnahme im Sinne von Art. 4 sind, die den Entzug des rechtswidrig erlangten Vorteils bewirken soll, aber nicht den Charakter einer Sanktion hat (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. -).

    Dies ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95, der für die Verfolgung eine Verjährungsfrist festsetzt, die ab Begehung der Unregelmäßigkeit läuft, wobei der Tatbestand der Unregelmäßigkeit gemäß Art. 1 Abs. 2 der Verordnung "bei jedem Verstoß gegen eine Gemeinschaftsbestimmung als Folge einer Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers gegeben [ist], die einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der Gemeinschaften ... bewirkt hat bzw. bewirkt haben würde ..." (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. - ).

    Denn die in Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 VO Nr. 2988/95 geregelte Verjährungsfrist ist auf Unregelmäßigkeiten, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung begangen worden sind, ebenso anwendbar und beginnt in einem solchen Fall ab dem Zeitpunkt der Begehung der fraglichen Unregelmäßigkeit zu laufen (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. - ).

    Nach dieser Vorschrift können die Mitgliedstaaten zum einen längere Verjährungsfristen, die zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung bestanden, weiter anwenden, und zum andern nach diesem Zeitpunkt neue Verjährungsregelungen mit längeren Fristen einführen (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. - ).

    Auch sind die Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Bestimmung nicht verpflichtet, die betreffenden längeren Verjährungsfristen in spezifischen und/oder sektorbezogenen Regelungen vorzusehen, vielmehr können sich die längeren Verjährungsfristen auch aus Auffangregelungen ergeben (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. - ).

  • VG Stade, 23.03.2009 - 6 A 1969/06

    Gewährung und Rücknahme von Rindersonderprämie; Ordnungsgemäß geführtes

    3 Abs. 1 VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 gilt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sowohl für solche Unregelmäßigkeiten, die zur Verhängung einer Sanktion im Sinne von Art. 5 der Verordnung führen, als auch für diejenigen, die Gegen-stand einer verwaltungsrechtlichen Maßnahme im Sinne von Art. 4 sind, die den Entzug des rechtswidrig erlangten Vorteils bewirken soll, aber nicht den Charakter einer Sanktion hat (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. -).

    Dies ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95, der für die Verfolgung eine Verjährungsfrist festsetzt, die ab Begehung der Unregelmäßigkeit läuft, wobei der Tatbestand der Unregelmäßigkeit gemäß Art. 1 Abs. 2 der Verordnung "bei jedem Verstoß gegen eine Gemeinschaftsbestimmung als Folge einer Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers gegeben [ist], die einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der Gemeinschaften ... bewirkt hat bzw. bewirkt haben würde ..." (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. - ).

    Denn die in Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 VO Nr. 2988/95 geregelte Verjährungsfrist ist auf Unregelmäßigkeiten, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung begangen worden sind, ebenso anwendbar und beginnt in einem solchen Fall ab dem Zeitpunkt der Begehung der fraglichen Unregelmäßigkeit zu laufen (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. - ).

    Nach dieser Vorschrift können die Mitgliedstaaten zum einen längere Verjährungsfristen, die zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung bestanden, weiter anwenden, und zum anderen nach diesem Zeitpunkt neue Verjährungsregelungen mit längeren Fristen einführen (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. - ).

    Auch sind die Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Bestimmung nicht verpflichtet, die betreffenden längeren Verjährungsfristen in spezifischen und/oder sektorbezogenen Regelungen vorzusehen, vielmehr können sich die längeren Verjährungsfristen auch aus Auffangregelungen ergeben (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. - ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 177/10 - C-278/02 -, Handlbaur, a. a. O., Rn. 33 f., und vom 29. Januar 2009 - C-278/07 bis.

    C-280/07 -, Vosding, Slg. 2009, I-457, = juris, Rn. 22 f., und vom 11. Juni 2015 - C-52/14 -, Q. und M. , ABl.

    - C-278/07 bis C-280/07 -, Vosding, a. a. O., Rn. 34, und vom 6. Oktober 2015 - C-59/14 -, Kollmer, NVwZ 2016, 522, = juris, Rn. 21; EuG, Urteil vom 15. April 2011 - T-297/05 -, a. a. O., Rn. 151.

    - C-278/02 -, Handlbaur, a. a. O., Rn. 33 f., vom 29. Januar 2009 - C-278/07 bis.

  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 3.10

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung;

  • EuGH, 03.10.2019 - C-378/18

    Westphal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 182/10
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 148/09

    Rechtmäßigkeit der teilweisen Rücknahme von Bescheiden über die Gewährung von

  • BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15

    Extensivierungsbeihilfe; Rückforderung; Zinsen; Zinsanspruch; Zinsforderung;

  • BFH, 17.03.2009 - VII R 3/08

    Verjährung des Zinsanspruchs bei Rückforderung einer zu Unrecht geleisteten

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 96/09
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 175/10
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 10 LB 157/08

    Hinreichende Bestimmtheit zurückgenommener Bewilligungsbescheide über

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 10 LB 155/08

    Hinreichende Bestimmtheit zurückgenommener Bewilligungsbescheide über

  • BFH, 07.07.2009 - VII R 23/06

    Verjährung der Rückforderung von aufgrund einer Unregelmäßigkeit gewährter

  • BFH, 07.07.2009 - VII R 22/06

    Verjährung der Rückforderung von aufgrund einer Unregelmäßigkeit gewährter

  • EuGH, 29.03.2012 - C-564/10

    Pfeifer & Langen - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen

  • EuGH, 11.06.2015 - C-52/14

    Pfeifer & Langen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen

  • EuGH, 21.12.2011 - C-465/10

    'Chambre de commerce und d''industrie de l''Indre' - Vorabentscheidungsersuchen -

  • FG Hamburg, 09.09.2010 - 4 K 77/09

    Ausfuhrerstattung: Verjährung von Zinsen auf zu Unrecht gewährte

  • EuGH, 02.03.2017 - C-584/15

    Glencore Céréales France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG,

  • BVerwG, 09.12.2020 - 8 C 14.19

    Rückforderung von Lagerkostenvergütungen für Zucker bei wiederholter

  • VG Köln, 25.11.2009 - 13 K 4770/06
  • VG Köln, 25.11.2009 - 13 K 4772/06
  • VG Köln, 15.11.2009 - 13 K 4769/06

    Beantragung zu hoher Lagerkostenvergütungen als Unregelmäßigkeiten i.S.d. Art. 1

  • BVerwG, 16.12.2010 - 3 C 7.10

    Landwirtschaft; Flächenzahlung; Kulturpflanzen-Ausgleichszahlung; Übererklärung;

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-584/15

    Glencore Céréales France - Rückforderung einer zu Unrecht gezahlten Beihilfe -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2019 - C-378/18

    Westphal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik -

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - 2 LB 7/08

    Flächenangabe; Flächenzahlung; Irrtum; Landwirtschaftsrecht; Rückforderung;

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2021 - 10 LA 205/20

    Beihilfe; Rückforderung; Spezialregelung; Vertrauen, schutzwürdiges;

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-436/08

    Haribo Lakritzen Hans Riegel - Freier Kapitalverkehr - Portfolio-Beteiligungen -

  • FG Hamburg, 12.02.2010 - 4 K 228/09

    Verjährung der Rückforderung von Ausfuhrerstattung

  • FG Hamburg, 12.02.2010 - 4 K 230/09

    Verjährung der Rückforderung von Ausfuhrerstattung

  • EuGH, 06.10.2015 - C-59/14

    Firma Ernst Kollmer Fleischimport und -export - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2014 - 16 A 182/10

    Auslegung von Art. 3 Abs. 1 UAbs. 1 -4 VO 2988/95/EG; Zuständigkeit der Behörde

  • EuG, 15.04.2011 - T-297/05

    IPK International / Kommission - Zuschuss zur Finanzierung eines Vorhabens des

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-278/07

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb - Schutz der finanziellen

  • EuGH, 08.05.2024 - C-734/22

    Finanzprokuratur - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eigenmittel der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-367/09

    SGS Belgium u.a. - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union -

  • EuGH, 03.09.2015 - C-383/14

    Sodiaal International - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-418/11

    TEXDATA Software - Gesellschaftsrecht - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV und

  • EuGH, 22.12.2010 - C-131/10

    Corman - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Verordnung

  • EuGöD, 30.04.2014 - F-28/13

    Lopez Cejudo / Kommission - Öffentlicher Dienst - Untersuchung des Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2012 - C-564/10

    Pfeifer & Langen - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union -

  • EuG, 06.12.2023 - T-48/22

    Tschechische Republik/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-465/10

    'Chambre de commerce und d''industrie de l''Indre' - Schutz der finanziellen

  • EuGH, 10.07.2014 - C-379/13

    Aecops / Kommission

  • OVG Sachsen, 15.12.2010 - 7 K 1186/09

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Milchgarantiemengenabgabe nach § 3 i.V.m.

  • FG Sachsen, 15.12.2010 - 7 K 1186/09

    Verjährung von Zinsen aus Milchabgaben Fälligkeit der Milchgarantiemengenabgabe

  • FG Hamburg, 29.01.2010 - 4 K 59/09

    Ausfuhrerstattung: Erlass von zu erstattender Ausfuhrerstattung aus

  • EuG, 12.07.2016 - T-326/13

    Kommission / Thales développement und coopération

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Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08 P

Zitiervorschläge https://dejure.org/2010,8162 Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08 P (https://dejure.org/2010,8162) Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.04.2010 - C-280/08 P (https://dejure.org/2010,8162) Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. April 2010 - C-280/08 P (https://dejure.org/2010,8162) Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche Telekom / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG (jetzt Art. 102 AEUV) - Kosten-Preis-Schere - Entgelt für den Zugang zum Telekommunikationsfestnetz in Deutschland - Von der nationalen Regulierungsbehörde für Telekommunikation genehmigte Entgelte - Handlungsspielraum des Unternehmens ...

  • EU-Kommission PDF

    Deutsche Telekom / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG (jetzt Art. 102 AEUV) - Kosten-Preis-Schere - Entgelt für den Zugang zum Telekommunikationsfestnetz in Deutschland - Von der nationalen Regulierungsbehörde für Telekommunikation genehmigte Entgelte - Handlungsspielraum des Unternehmens ...

  • EU-Kommission

    Deutsche Telekom / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG (jetzt Art. 102 AEUV) - Kosten-Preis-Schere - Entgelt für den Zugang zum Telekommunikationsfestnetz in Deutschland - Von der nationalen Regulierungsbehörde für Telekommunikation genehmigte Entgelte - Handlungsspielraum des Unternehmens ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG (jetzt Art. 102 AEUV) - Kosten-Preis-Schere - Entgelt für den Zugang zum Telekommunikationsfestnetz in Deutschland - Von der nationalen Regulierungsbehörde für Telekommunikation genehmigte Entgelte - Handlungsspielraum des Unternehmens ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lehofer.at (Kurzinformation und Auszüge)

    DTAG-Margin Squeeze: nicht ausgeschlossen, dass dt. Behörden ebenfalls gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen haben

  • kartellblog.de (Kurzinformation)

    "Margin squeeze” der Deutsche Telekom?

  • kartellblog.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Bußgeld gegen Deutsche Telekom wegen "margin squeeze”

Titel aus an

Verfahrensgang

  • EuG, 15.06.2006 - T-271/03
  • EuG, 10.04.2008 - T-271/03
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08 P
  • EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    STAATLICHE BEIHILFEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08
    16 - Vgl. Urteil vom 20. März 1997, Alcan Deutschland (C-24/95, Slg. 1997, I-1591, Randnrn.
  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08
    17 - Vgl. Urteile vom 9. November 1983, Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission ("Michelin I", 322/81, Slg. 1983, 3461, Randnr. 107), und vom 8. November 1983, 1AZ International Belgium u. a./Kommission (96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, Slg. 1983, 3369, Randnr. 45).
  • EuGH, 15.03.2007 - C-95/04

    DER GERICHTSHOF WEIST DAS RECHTSMITTEL VON BRITISH AIRWAYS ZURÜCK

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08
    28 - Urteil vom 15. März 2007, British Airways/Kommission (C-95/04 P, Slg. 2007, I-2331, Randnr. 30), in Bezug auf die Urteile des Gerichts vom 30. September 2003, Michelin/Kommission ("Michelin II", T-203/01, Slg. 2003, II-4071, Randnrn. 238 f.), und vom 17. Dezember 2003, British Airways/Kommission (T-219/99, Slg. 2003, II-5917, Randnr. 293).
  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08
    24 - Urteil vom 3. Juli 1991 (C-62/86, Slg. 1991, I-3359).
  • EuG, 30.09.2003 - T-203/01

    Michelin / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08
    28 - Urteil vom 15. März 2007, British Airways/Kommission (C-95/04 P, Slg. 2007, I-2331, Randnr. 30), in Bezug auf die Urteile des Gerichts vom 30. September 2003, Michelin/Kommission ("Michelin II", T-203/01, Slg. 2003, II-4071, Randnrn. 238 f.), und vom 17. Dezember 2003, British Airways/Kommission (T-219/99, Slg. 2003, II-5917, Randnr. 293).
  • EuGH, 24.04.2008 - C-55/06

    Arcor - Telekommunikation - Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 - Zugang zum

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08
    13 - Vgl. in diesem Zusammenhang zur Verordnung Nr. 2887/2000 Urteil vom 24. April 2008, Arcor (C-55/06, Slg. 2008, I-2931, Randnrn.
  • EuGH, 01.02.1978 - 19/77

    Miller / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08
    18 - Vgl. Urteil vom 1. Februar 1978, Miller International Schallplatten (19/77, Slg. 1978, 131, Randnr. 18).
  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08
    17 - Vgl. Urteile vom 9. November 1983, Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission ("Michelin I", 322/81, Slg. 1983, 3461, Randnr. 107), und vom 8. November 1983, 1AZ International Belgium u. a./Kommission (96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, Slg. 1983, 3369, Randnr. 45).
  • EuGH, 16.03.2000 - C-395/96

    Compagnie maritime belge transports u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08
    25 - Vgl. hierzu Schlussanträge von Generalanwalt Fennelly in der Rechtssache Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission (C-395/96 P und C-396/96 P, Urteil vom 16. März 2000, Slg. 2000, I-1365, Nrn. 123 bis 139).
  • EuG, 17.12.2003 - T-219/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DIE VERURTEILUNG VON BRITISH AIRWAYS WEGEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08
    28 - Urteil vom 15. März 2007, British Airways/Kommission (C-95/04 P, Slg. 2007, I-2331, Randnr. 30), in Bezug auf die Urteile des Gerichts vom 30. September 2003, Michelin/Kommission ("Michelin II", T-203/01, Slg. 2003, II-4071, Randnrn. 238 f.), und vom 17. Dezember 2003, British Airways/Kommission (T-219/99, Slg. 2003, II-5917, Randnr. 293).
  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER

  • EuGH, 02.10.2003 - C-196/99

    Aristrain / Kommission

  • EuG, 30.11.2000 - T-5/97

    Industrie des poudres sphériques / Kommission

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

  • EuG, 10.04.2008 - T-271/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GEGEN DIE DEUTSCHE TELEKOM WEGEN DER ZWISCHEN 1998 UND

  • EuGH, 16.09.2008 - C-468/06

    Sot. Lélos kai Sia - Art. 82 EG - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • EuGH, 14.12.2000 - C-344/98

    Masterfoods und HB

  • EuGH, 30.01.1985 - 123/83

    BNIC / Clair

  • EuGH, 09.09.2003 - C-198/01

    CIF

  • EuGH, 12.09.2006 - C-131/03

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission,

  • EuGH, 11.11.1997 - C-359/95

    Kommission / Ladbroke Racing

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-123/16

    Orange Polska / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

    Ebenso schließe ich mich den Schlussanträgen von Generalanwalt Mazák in der Rechtssache Deutsche Telekom/Kommission (C-280/08 P, EU:C:2010:212, Nr. 64) und in der Rechtssache TeliaSonera Sverige (C-52/09, EU:C:2010:483, Nrn. 39 und 40)(20) an, in denen vergleichbare Anforderungen gestellt werden.
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