Verkehrszeichen In Der Übersicht- Bußgeldkatalog 2022

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Verkehrszeichen

Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2026

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

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Schilder in Deutschland und ihre Bedeutung

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Verkehrszeichen in Deutschland
Verkehrszeichen in Deutschland
  • Baustellenschild
  • Gefahrenzeichen
  • Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang
  • Fahrbahnmarkierungen
  • Vorrangzeichen
  • Ortstafeln
  • Halten und Parken
  • Halteverbotsschilder
  • Leitpfosten
  • Verkehrsberuhigter Bereich
  • Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
  • Hinweisschilder
  • Wegweisung
  • Umleitungsbeschilderung
  • Sonstige Verkehrsführung
  • Kennzeichnung von Arbeits- oder Unfallstellen/Hindernissen
  • Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen
  • Kennzeichnung des Straßenverlaufs
  • Warntafel zur Kennzeichnung von Anhängern und Fahrzeugen bei Dunkelheit
  • Warte- und Haltegebote
  • Vorgeschriebene Fahrtrichtung
  • Seitenstreifen als Fahrstreifen, Haltestellen, Taxistände
  • Sonderwege
  • Verkehrsverbote
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote
  • Zusatzzeichen

Gefahrenzeichen

VZ 101 - GefahrstelleVZ 101 - GefahrstelleVZ 102 - Kreuzung oder EinmündungVZ 102 - Kreuzung oder Einmündung
VZ 103 - Kurve VZ 103 - KurveVZ 105 - Doppelkurve VZ 105 - Doppelkurve
VZ 108 - Gefälle VZ 108 - GefälleVZ 110 - Steigung VZ 110 - Steigung
VZ 112 - Unebene Fahrbahn VZ 112 - Unebene FahrbahnVZ 113 - Schnee- oder EisglätteVZ 113 - Schnee- oder Eisglätte
VZ 114 - Schleuder- oder RutschgefahrVZ 114 - Schleuder- oder RutschgefahrVZ 115 - SteinschlagVZ 115 - Steinschlag
VZ 116 - Splitt, SchotterVZ 116 - Splitt, SchotterVZ 117 - SeitenwindVZ 117 - Seitenwind
VZ 120 - Verengte Fahrbahn VZ 120 - Verengte FahrbahnVZ 121 - Einseitig verengte Fahrbahn VZ 121 - Einseitig verengte Fahrbahn
VZ 123 - ArbeitsstelleVZ 123 - ArbeitsstelleVZ 124 - StauVZ 124 - Stau
VZ 125 - GegenverkehrVZ 125 - GegenverkehrVZ 128 - Bewegliche BrückeVZ 128 - Bewegliche Brücke
VZ 129 - Ufer VZ 129 - UferVZ 131 - Lichtzeichenanlage VZ 131 - Lichtzeichenanlage
VZ 133 - FußgängerVZ 133 - FußgängerVZ 134 - FußgängerüberwegVZ 134 - Fußgängerüberweg
VZ 136 - KinderVZ 136 - KinderVZ 138 - RadverkehrVZ 138 - Radverkehr
VZ 140 - ViehtriebVZ 140 - ViehtriebVZ 142 - WildwechselVZ 142 - Wildwechsel
VZ 144 - FlugbetriebVZ 144 - FlugbetriebVZ 145 - KraftomnibusseVZ 145 - Kraftomnibusse

Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang

VZ 150 - Bahnübergang mit Schranken oder HalbschrankenVZ 150 - Bahnübergang mit Schranken oder HalbschrankenVZ 151 - BahnübergangVZ 151 - Bahnübergang
VZ 157 - Dreistreifige Bake VZ 157 - Dreistreifige BakeVZ 159 - Zweistreifige Bake VZ 159 - Zweistreifige Bake
VZ 162 - Einstreifige Bake VZ 162 - Einstreifige Bake

Fahrbahnmarkierungen

VZ 293 - Fußgängerüberweg VZ 293 - Fußgängerüberweg
VZ 294 - Haltlinie VZ 294 - Haltlinie
VZ 295 - Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung VZ 295 - Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung
VZ 296 - Einseitige Fahrstreifenbegrenzung VZ 296 - Einseitige Fahrstreifenbegrenzung
VZ 297 - Pfeilmarkierungen VZ 297 - Pfeilmarkierungen
VZ 297-1 - Vorankündigungspfeil VZ 297-1 - Vorankündigungspfeil
VZ 298 - Sperrfläche VZ 298 - Sperrfläche
VZ 299 - Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote VZ 299 - Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote
VZ 340 - Leitlinie VZ 340 - Leitlinie
VZ 341 - Wartelinie VZ 341 - Wartelinie

Vorrangzeichen

VZ 301 - Vorfahrt VZ 301 - VorfahrtVZ 306 - Vorfahrtstraße VZ 306 - Vorfahrtstraße
VZ 307 - Ende der Vorfahrtsstraße VZ 307 - Ende der VorfahrtsstraßeVZ 308 - Vorrang vor dem Gegenverkehr VZ 308 - Vorrang vor dem Gegenverkehr
VZ 720 - Grünpfeil VZ 720 - Grünpfeil

Ortstafeln

VZ 310 - Ortstafel Vorderseite VZ 310 - Ortstafel VorderseiteVZ 311 - Ortstafel Rückseite VZ 311 - Ortstafel Rückseite
VZ 313 - Ortsteiltafel VZ 313 - Ortsteiltafel

Halten und Parken

VZ 314 - Parkplatz VZ 314 - ParkplatzVZ 315 - Parken auf Gehwegen VZ 315 - Parken auf Gehwegen
VZ 316 - Parken und Reisen VZ 316 - Parken und ReisenVZ 317-Wanderparkplatz VZ 317 - Wanderparkplatz
VZ 283 - Absolutes Halteverbot VZ 283 - Absolutes HalteverbotVZ 286 - Eingeschränktes Halteverbot VZ 286 - Eingeschränktes Halteverbot
VZ 290-1 - Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone VZ 290-1 - Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine ZoneVZ 290-2 - Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone VZ 290-2 - Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
VZ 318 Parken nur mit Parkuhr VZ 318 - Parken nur mit ParkuhrVZ 314-1 - Beginn Parkraum­bewirtschaftungs­zone VZ 314-1 - Beginn Parkraum­bewirtschaftungs­zone
VZ 314-2 - Ende Parkraumbewirtschaftungszone VZ 314-2 - Ende ParkraumbewirtschaftungszoneVZ 1020-32 - Anwohner mit Parkausweis Nr. ... freiVZ 1020-32 - Anwohner mit Parkausweis Nr. ... frei
VZ 1040-30 Zeitliche Beschränkung VZ 1040-30 - Zeitliche BeschränkungVZ 1040-32 Parkscheibe 2 Stunden VZ 1040-32 - Parkscheibe 2 Stunden
VZ 1040-33 Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden erlaubt VZ 1040-33 - Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden erlaubtVZ 1042-30 zeitliche Beschränkung (werktags) VZ 1042-30 - zeitliche Beschränkung (werktags)
VZ 1042-31 - zeitliche Beschränkung (werktags 18-19h) VZ 1042-31 - zeitliche Beschränkung (werktags 18-19h)VZ 1042-32 zeitliche Beschränkung (werktags 8.30-11.30h ,18-19h) VZ 1042-32 - zeitliche Beschränkung (werktags 8.30-11.30h ,18-19h)
VZ 1042-33 zeitliche Beschränkung (werktags Mo-Fr, 16-18h) VZ 1042-33 - zeitliche Beschränkung (werktags Mo-Fr, 16-18h)VZ 1042-34 zeitliche Beschränkung (werktags Mo-Fr, 16-18h) VZ 1042-34 - zeitliche Beschränkung (werktags Mo-Fr, 16-18h)
VZ 1042-37 Parken Samstag und Sonntag VZ 1042-37 - Parken Samstag und SonntagVZ 1044-10 Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde VZ 1044-10 - Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde
VZ 1044-11 Nur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. VZ 1044-11 - Nur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. VZ 1052-33 nur mit ParkscheinVZ 1052-33 - nur mit Parkschein
VZ 1050-31 5 Taxen VZ 1050-31 5 - TaxenVZ 1052-34 gebührenpflichtigVZ 1052-34 - gebührenpflichtig
VZ 1053-30 -br data-src=

Verkehrsberuhigter Bereich

VZ 325-1 - Beginn eines verkehrsberuhigten BereichsVZ 325-1 - Beginn eines verkehrsberuhigten BereichsVZ 325-2 - Ende eines verkehrsberuhigten BereichsVZ 325-2 - Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Autobahnen und Kraftfahrtstraßen

VZ 327 - Tunnel VZ 327 - TunnelVZ 328 - Nothalte- und Pannenbucht VZ 328 - Nothalte- und Pannenbucht
VZ 330-1 - Autobahn VZ 330-1 - AutobahnVZ 330-2 - Ende der Autobahn VZ 330-2 - Ende der Autobahn
VZ 331-1 - KraftfahrtstraßeVZ 331-1 - KraftfahrtstraßeVZ 331-2 - Ende der Kraftfahrtstraße VZ 331-2 - Ende der Kraftfahrtstraße
VZ 333 - Ausfahrt von der Autobahn VZ 333 - Ausfahrt von der AutobahnVZ 380 Verkehrsschild Richtgeschwindigkeit VZ 380 - Verkehrsschild Richtgeschwindigkeit
VZ 448 Ankündigungstafel VZ 448 - AnkündigungstafelVZ 450-52 - Ankündigungsbake VZ 450-52 - Ankündigungsbake
VZ 451 - Ankündigungsbake VZ 451 - AnkündigungsbakeVZ 451 - Ankündigungsbake VZ 451 - Ankündigungsbake

Hinweisschilder

VZ 350 - FußgängerüberwegVZ 350 - FußgängerüberwegVZ 354 - WasserschutzgebietVZ 354 - Wasserschutzgebiet
VZ 356 - VerkehrshelferVZ 356 - VerkehrshelferVZ 357 - SackgasseVZ 357 - Sackgasse
VZ 357-50 -  Für den Radverkehr und Fußgängerdurchlässige SackgasseVZ 357-50 - Für den Radverkehr und Fußgänger durchlässige SackgasseVZ 357-51 - Für Fußgänger durchlässige Sackgasse VZ 357-51 - Für Fußgänger durchlässige Sackgasse
VZ 358 - Erste HilfeVZ 358 - Erste HilfeVZ 359 - PannenhilfeVZ 359 - Pannenhilfe
VZ 361 - Tankstelle VZ 361 - TankstelleVZ 363 - Polizei VZ 363 - Polizei
VZ 365 - Tankstelle mit Autogas VZ 365 - Tankstelle mit AutogasVZ 367 - Information VZ 367 - Information
VZ 378 - ToiletteVZ 378 - ToiletteVZ 385 - Ortshinweistafel VZ 385 - Ortshinweistafel
VZ 386-1 - Touristischer Hinweis VZ 386-1 - Touristischer HinweisVZ 390 - Maut-Pflicht nach dem Autobahnmautgesetz VZ 390 - Maut-Pflicht nach dem Autobahnmautgesetz
VZ 392- Zollstelle VZ 392 - ZollstelleVZ 393 - Informationstafel an Grenzübergangsstellen VZ 393 - Informationstafel an Grenzübergangsstellen
VZ 394 - Laternenring VZ 394 - LaternenringVZ 355 - Fußgängerunter- oder überführungVZ 355 - Fußgängerunter- oder überführung

Wegweisung

VZ 332 - Ausfahrttafel VZ 332 - AusfahrttafelVZ 401 - Bundesstraßen VZ 401 - Bundesstraßen
VZ 405 - Autobahnen VZ 405 - AutobahnenVZ 406 - Knotenpunkte der Autobahnen VZ 406 - Knotenpunkte der Autobahnen
VZ 410 - Europastraßen VZ 410 - Europastraßen VZ 415 - Wegweiser auf Bundesstraßen (linksweisend) VZ 415 - Wegweiser auf Bundesstraßen (linksweisend)
VZ 418 - Wegweiser auf Bundesstraßen (rechtsweisend) VZ 418 - Wegweiser auf Bundesstraßen (rechtsweisend)VZ 419 - Wegweiser auf sontigen Straßen VZ 419 - Wegweiser auf sontigen Straßen
VZ 430 - Wegweiser zur Autobahn VZ 430 - Wegweiser zur AutobahnVZ 432 - Wegweiser zu Zielen mit erhebllicher Verkehrsbedeutung VZ 432 - Wegweiser zu Zielen mit erhebllicher Verkehrsbedeutung
VZ 434 - Tabellenwegweiser VZ 434 - Tabellen­wegweiserVZ 435 - Wegweiser innerorts auf Bundesstraßen VZ 435 - Wegweiser innerorts auf Bundesstraßen
VZ 437 - Straßennamensschilder VZ 437 - Straßen­namens­schilderVZ 438 - Vorwegweiser VZ 438 - Vorwegweiser
VZ 439 - Vorwegweiser VZ 439 - Vorwegweiser VZ 440 - Vorwegweiser VZ 440 - Vorwegweiser
VZ 448 - Vorwegweiser auf Autobahn, Autobahnkreuz oder Autobahndreieck VZ 448 - Vorwegweiser auf Autobahn, Autobahnkreuz oder AutobahndreieckVZ 449 - Vorwegweiser VZ 449 - Vorwegweiser
VZ 453 - Entfernungstafel VZ 453 - Entfernungstafel

Umleitungsbeschilderung

VZ 421 - Wegweiser für Lastkraftwagen VZ 421 - Wegweiser für LastkraftwagenVZ 442 - VorwegweiserVZ 442 - Vorwegweiser
VZ 454 - Umleitungswegweiser VZ 454 - UmleitungswegweiserVZ 455 - Fortsetzung der Umleitung VZ 455 - Fortsetzung der Umleitung
VZ 455-2 - Ende der UmleitungVZ 455-2 - Ende der UmleitungVZ 457-1 - Umleitungsankündigung VZ 457-1 - Umleitungsankündigung
VZ 457-2 - Ende der Umleitung VZ 457-2 - Ende der UmleitungVZ 458 - Vorwegweiser für Umleitungen VZ 458 - Vorwegweiser für Umleitungen
VZ 460 - BedarfsumleitungVZ 460 - BedarfsumleitungVZ 466 - Bedarfsumleitungstafel VZ 466 - Bedarfsumleitungstafel

Sonstige Verkehrsführung

VZ 500 - ÜberleitungstafelVZ 500 - ÜberleitungstafelVZ 501 - ÜberleitungstafelVZ 501 - Überleitungstafel
VZ 505 - ÜberleitungstafelVZ 505 - ÜberleitungstafelVZ 511 - ÜberleitungstafelVZ 511 - Überleitungstafel
VZ 515 - ÜberleitungstafelVZ 515 - ÜberleitungstafelVZ 521 - ÜberleitungstafelVZ 521 - Überleitungstafel
VZ 521 - 30 - Fahrstreifentafel mit GegenverkehrVZ 521 - 30 - Fahrstreifentafel mit GegenverkehrVZ 525 - 31 - Fahrstreifentafel ohne Gegenverkehr und mit vorgeschriebener MindestgeschwindigkeitVZ 525 - 31 - Fahrstreifentafel ohne Gegenverkehr und mit vorgeschriebener Mindestgeschwindigkeit
VZ VZ 531 - EinengungstafelVZ VZ 531 - EinengungstafelVZ 531 - Einengungstafel ohne MindestgeschwindigkeitVZ 531 - Einengungstafel ohne Mindestgeschwindigkeit
VZ 541 - AufweitungstafelVZ VZ 541 - AufweitungstafelVZ 542 Aufweitungstafel mit GegenverkehrVZ 542 - Aufweitungstafel mit Gegenverkehr
VZ 545 - Aufweitungstafel mit MindestgeschwindigkeitVZ 545 - Aufweitungstafel mit MindestgeschwindigkeitVZ 546 - Aufweitungstafel mit Mindestgeschwindigkeit und GegenverkehrVZ 546 - Aufweitungstafel mit Mindestgeschwindigkeit und Gegenverkehr
VZ 467 - Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) VZ 467 - Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) VZ 468 - Schwierige Verkehrsführung VZ 468 - Schwierige Verkehrsführung

Kennzeichnung von Arbeits- oder Unfallstellen/von sonstigen vorübergehenden Hindernissen

VZ 600 - AbsperrschrankeVZ 600 - AbsperrschrankeVZ 605 - Leitbake, Schraffenbake VZ 605 - Leitbake, Schraffenbake
VZ 605-12 - WarnbakeVZ 605-12 - WarnbakeVZ 605-13 - WarnlichtbakeVZ 605-13 - Warnlichtbake
VZ 605-21 - PfeilbakeVZ 605-21 - Pfeilbake VZ 605-30 - LeitplatteVZ 605-30 - Leitplatte
VZ 605-32 - Leitplatte VZ 605-32 - LeitplatteVZ 610 - Leitkegel VZ 610 - Leitkegel
VZ 615 - Fahrbare Absperrtafel VZ 615 - Fahrbare AbsperrtafelVZ 616 - Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil VZ 616 - Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil

Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen/von sonstigen gefährlichen Stellen

VZ 625-11 - Richtungstafel in Kurven, linksweisend VZ 625-11 - Richtungstafel in Kurven, linksweisend

Kennzeichnung des Straßenverlaufs

VZ 620Linker Leitpfosten VZ 620Rechter Leitpfosten

Warntafel zur Kennzeichnung von Anhängern und Fahrzeugen bei Dunkelheit

VZ 630 Parkwarntafel VZ 630 - Parkwarntafel

Warte- und Haltegebote

VZ 201 - Andreaskreuz VZ 201 - AndreaskreuzVZ 205 - Vorfahrt gewähren VZ 205 - Vorfahrt gewähren
VZ 206 - Halt. Vorfahrt gewährenVZ 208 - Vorrang des Gegenverkehrs

Vorgeschriebene Fahrtrichtung

VZ 209-30  - vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus VZ 209-30 - vorgeschriebene Fahrtrichtung (geradeaus)VZ 209 - Rechts VZ 209 - Rechts
VZ 211 - Hier rechtsVZ 211 - Hier rechtsVZ 214 - Geradeaus oder rechtsVZ 214 - Geradeaus oder rechts
VZ 215 - KreisverkehrVZ 215 - KreisverkehrVZ 220 - Einbahnstraße VZ 220 - Einbahnstraße
VZ 222 - Rechts vorbeiVZ 222 - Rechts vorbeiVZ 353 - Einbahnstraße VZ 353 - Einbahnstraße

Seitenstreifen als Fahrstreifen, Haltestellen, Taxistände

VZ 223-1 - Seitenstreifen befahrenVZ 223-1 - Seitenstreifen befahrenVZ 223-2 - Seitenstreifen nicht mehr befahrenVZ 223-2 - Seitenstreifen nicht mehr befahren
VZ 223-3 - Seitenstreifen räumenVZ 223-3 - Seitenstreifen räumenVZ 224 - HaltestelleVZ 224 - Haltestelle
VZ 229 - Taxistand VZ 229 - Taxistand

Sonderwege

VZ 238 - Reitweg VZ 238 - ReitwegVZ 239 - GehwegVZ 239 - Gehweg
VZ 240 - Gemeinsamer Geh- und RadwegVZ 240 - Gemeinsamer Geh- und RadwegVZ 241 - Getrennter Rad- und GehwegVZ 241 - Getrennter Rad- und Gehweg
VZ 242-1 - Beginn einer FußgängerzoneVZ 242-1 - Beginn einer FußgängerzoneVZ 242-2 - Ende einer FußgängerzoneVZ 242-2 - Ende einer Fußgängerzone
VZ 244-1 - Beginn einer FahradstraßeVZ 244-1 - Beginn einer FahradstraßeVZ 244-2 - Ende einer FahrradstraßeVZ 244-2 - Ende einer Fahrradstraße

Verkehrsverbote

VZ 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art VZ 250 - Verbot für Fahrzeuge aller ArtVZ 251 - Verbot für Kraftwagen VZ 251 - Verbot für Kraftwagen
VZ 253 - Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5t VZ 253 - Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5tVZ 254 - Verbot für Radverkehr VZ 254 - Verbot für Radverkehr
VZ 255 - Verbot für Krafträder VZ 255 - Verbot für KrafträderVZ 256 - Verkehrsschild Verbot für Mofas VZ 256 - Verkehrsschild Verbot für Mofas
VZ 259 - Verbot für Fußgänger VZ 259 - Verbot für FußgängerVZ 260 - Verbot für Kraftfahrzeuge VZ 260 - Verbot für Kraftfahrzeuge
VZ 261 - Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern VZ 261 - Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen GüternVZ 262 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht VZ 262 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht
VZ 263 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast VZ 263 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebene tatsächliche AchslastVZ 264 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite VZ 264 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite
VZ 265 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe VZ 265 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebene tatsächliche HöheVZ 266 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge VZ 266 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge
VZ 267 - Verbot der Einfahrt VZ 267 - Verbot der EinfahrtVZ 268 - Schneeketten vorgeschrieben VZ 268 - Schneeketten vorgeschrieben
VZ 269 - Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung VZ 269 - Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung270 - Verkehrsverbot bei SmogVZ 270 - Verkehrsverbot bei Smog
VZ 270-1 - Beginnbr data-src=VZ 270-2 - Ende Verbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung in einer Zone VZ 270-2 - Ende Verbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung in einer Zone
VZ 272 - Verbot des Wendens VZ 272 - Verbot des WendensVZ 273 - Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes VZ 273 - Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes

Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote

VZ 274 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit VZ 274 - Zulässige HöchstgeschwindigkeitVZ 274-1 - Beginn einer Tempo 30-Zone VZ 274-1 - Beginn einer Tempo 30-Zone
VZ 275 - Vergeschriebene Mindestgeschwindigkeit VZ 275 - Vergeschriebene MindestgeschwindigkeitVZ 276 - Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art VZ 276 - Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
VZ 277 - Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5t VZ 277 - Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5tVZ 278 - Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit VZ 278 - Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
VZ 279 - Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit VZ 279 - Ende der vorgeschriebenen MindestgeschwindigkeitVZ 280 - Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art VZ 280 - Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art
VZ 281 - Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5t VZ 281 - Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5tVZ 282 - Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeits­beschränkungen und Überholverbote VZ 282 - Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeits­beschränkungen und Überholverbote
VZ 274-2 - Ende einer Tempo 30-Zone VZ 274-2 - Ende einer Tempo 30-Zone

Zusatzzeichen

VZ 1000-10 - LinksweisendVZ 1000-10 - LinksweisendVZ 1000-11 Richtung der Gefahrenstelle, linksweisendVZ 1000-11 - Richtung der Gefahrenstelle, linksweisend
VZ 1000-12 - Fußgänger Gehweg gegenüber benutzenVZ 1000-12 - Fußgänger Gehweg gegenüber benutzenVZ 1000-20 - Rechtsweisend VZ 1000-20 - Rechtsweisend
VZ 1000-21 - Richtung der Gefahrenstelle, rechtsweisendVZ 1000-21 - Richtung der Gefahrenstelle, rechtsweisendVZ 1000-22 - Fußgänger Gehweg auf der rechten Straßenseite nutzen VZ 1000-22 - Fußgänger Gehweg auf der rechten Straßenseite nutzen
VZ 1000-30 - Beide RichtungenVZ 1000-30 - Beide RichtungenVZ 1000-31 - Verkehr in beide RichtungenVZ 1000-31 - Verkehr in beide Richtungen
VZ 1000-32 - Radfahrer kreuzen von links und rechts VZ 1000-32 - Radfahrer kreuzen von links und rechtsVZ 1000-33 - Radfahrer im Gegenverkehr VZ 1000-33 - Radfahrer im Gegenverkehr
VZ 1001-30 - auf ... mVZ 1001-30 - auf ... mVZ 1001-31 - auf … kmVZ 1001-31 - auf … km
VZ 1002-10 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach links) VZ 1002-10 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach links)VZ 1002-11 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach links) VZ 1002-11 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach links)
VZ 1002-12 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach links) VZ 1002-12 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach links)VZ 1002-13 - Verlauf der Vorfahrtstrasse an Kreuzungen (von unten nach links) VZ 1002-13 - Verlauf der Vorfahrtstrasse an Kreuzungen (von unten nach links)
VZ 1002-14 - Verlauf auf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach links)VZ 1002-14 - Verlauf auf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach links)VZ 1002-20 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach rechts)VZ 1002-20 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach rechts)
VZ 1002-21 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach rechts)VZ 1002-21 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach rechts)VZ 1002-22 - Verlauf auf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach rechts)VZ 1002-22 - Verlauf auf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach rechts)
VZ 1002-23 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach rechts)VZ 1002-23 - Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach rechts)VZ 100-24 - Verlauf auf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach rechts)VZ 100-24 - Verlauf auf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach rechts)
VZ 1004-30 - nach 100mVZ 1004-30 - nach 100mVZ 1004-31 - Halt nach 100 mVZ 1004-31 - Halt nach 100 m
VZ 1004-35 - nach 2kmVZ 1004-35 - nach 2kmVZ 1005-30 - Reißverschluß erst in ... mVZ 1005-30 - Reißverschluß erst in ... m
VZ 1006-30 - ÖlspurVZ 1006-30 - ÖlspurVZ 1006-31 - RauchVZ 1006-31 - Rauch
VZ 1006-32 - RollsplitVZ 1006-32 - RollsplitVZ 1006-33 - Baustellenausfahrt VZ 1006-33 - Baustellenausfahrt
VZ 1006-34 - StraßenschädenVZ 1006-34 - StraßenschädenVZ 1006-35 - Verschmutzte Fahrbahn VZ 1006-35 - Verschmutzte Fahrbahn
VZ 1006-37 - KrötenwanderungVZ 1006-37 - KrötenwanderungVZ 1006-38 - Staugefahr VZ 1006-38 - Staugefahr
VZ 1006-39 - Eingeschränkte Sicht durch BäumeVZ 1006-39 - Eingeschränkte Sicht durch BäumeVZ 1008-30 - Vorfahrt geändertVZ 1008-30 - Vorfahrt geändert
VZ 1008-31 - Verkehrsführung geändertVZ 1008-31 - Verkehrsführung geändertVZ 1008-32 - Industriegebiet - Schienenfahrzeuge haben VorrangVZ 1008-32 - Industriegebiet - Schienenfahrzeuge haben Vorrang
VZ 1008-33 - Hafengebiet Schienenfahrzeuge haben VorrangVZ 1008-33 - Hafengebiet Schienenfahrzeuge haben VorrangVZ 1010-10 - Spielen auf der Straße erlaubtVZ 1010-10 - Spielen auf der Straße erlaubt
VZ 1010-11 - Wintersport erlaubtVZ 1010-11 - Wintersport erlaubtVZ 1010-12 - Kennzeichnung für Parkplätze auf denen Anhänger länger als 14 Tage parken dürfenVZ 1010-12 - Kennzeichnung für Parkplätze auf denen Anhänger länger als 14 Tage parken dürfen
VZ 1010-13 - Kennzeichnung für Parkplätze auf denen Wohnwagen länger als 14 Tage parken dürfenVZ 1010-13 - Kennzeichnung für Parkplätze auf denen Wohnwagen länger als 14 Tage parken dürfenVZ 1010-14 - Information rollende LandstraßeVZ 1010-14 - Information rollende Landstraße
VZ 1012-30 - Anfang eines Verkehrsbereichs VZ 1012-30 - Anfang eines VerkehrsbereichsVZ 1012-31 - Ende eines Verkehrsbereichs VZ 1012-31 - Ende eines Verkehrsbereichs
VZ 1012-32 - Radfahrer absteigen VZ 1012-32 - Radfahrer absteigenVZ 1012-33 - Keine Mofas VZ 1012-33 - Keine Mofas
VZ 1012-35 - Bei Rot hier halten VZ 1012-35 - Bei Rot hier haltenVZ 1020-12 - Fahrradfahrer und Anlieger freiVZ 1020-12 - Fahrradfahrer und Anlieger frei
VZ 1220-30 - Anlieger-freiVZ 1220-30 - Anlieger-freiVZ 1022-11 - Mofas freiVZ 1022-11 - Mofas frei
VZ 1022-12 - Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas freiVZ 1022-12 - Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas freiVZ 1024-10 -br data-src=
VZ 1024-11 - Personenkraftwagen mit Anhänger freiVZ 1024-11 - Personenkraftwagen mit Anhänger freiVZ 1024-12 - Lastkraftwagen-freiVZ 1024-12 - Lastkraftwagen frei
VZ 1024-13 - Lkw mit Anhänger freiVZ 1024-13 - Lkw mit Anhänger freiVZ 1024-14 -br data-src=
VZ 1024-15 - Schienenbahn freiVZ 1024-15 - Schienenbahn freiVZ 1024-16 - Straßenbahnen freiVZ 1024-16 Straßenbahnen frei
VZ 1226-31 - Mofas freiVZ 1226-31 - Mofas freiVZ 1026-32 - Linienverkehr freiVZ 1026-32 - Linienverkehr frei
VZ 1226-33 - Einsatzfahrzeuge freiVZ 1226-33 - Einsatzfahrzeuge freiVZ 1026-34 - Krankenfahrzeuge freiVZ 1026-34 - Krankenfahrzeuge frei
VZ 1026-35 - Lieferverkehr - freiVZ 1026-35 - Lieferverkehr - freiVZ 1026-37 - Forstwirtschaftlicher VerkehrVZ 1026-37 - Forstwirtschaftlicher Verkehr
VZ 1026-38 - Land- und forstwirtschaftlicher br data-src=VZ 1026-39 -br data-src=
VZ 1028-30 - Baustellenfahrzeuge-freiVZ 1028-30 - Baustellenfahrzeuge freiVZ 1028-31 - bis- Baustelle-freiVZ 1028-31 - bis Baustelle frei
VZ 1028-32 - Anlieger bis Baustelle freiVZ 1028-32 - Anlieger bis Baustelle freiVZ 1028-33 - Zufahrt-bis...freiVZ 1028-33 - Zufahrt-bis...frei
VZ 1028-34 - Fährbenutzer freiVZ 1028-34 - Fährbenutzer freiVZ 1030-10 -br data-src=
1040-10 - Wintersport von 10 bis 16 Uhr erlaubtVZ 1040-10 - Wintersport von 10 bis 16 Uhr erlaubtVZ 1046 - 11 nur MofasVZ 1046 - 11 nur Mofas
VZ 1046-12 - nur KrafträderVZ 1046-12 - nur KrafträderVZ 1048-10 - nur PersonenkraftwagenVZ 1048-10 - nur Personenkraftwagen
VZ 1048-11 - nur Personenkraftwagen mit AnhängerVZ 1048-11 - nur Personenkraftwagen mit AnhängerVZ 1048-12 - nur LastkraftwagenVZ 1048-12 - nur Lastkraftwagen
VZ 1048-13 - nur-KraftomnibusseVZ 1048-13 - nur-KraftomnibusseVZ 1048-13 - nur Lastkraftwagen mit AnhaengerVZ 1048-13 - nur Lastkraftwagen mit Anhaenger
VZ 1048-14 - nur SattelkraftfahrzeugeVZ 1048-14 - nur SattelkraftfahrzeugeVZ 1048-15 - nur Sattelfahrzeuge und ZügeVZ 1048-15 - nur Sattelfahrzeuge und Züge
VZ 1048-17 - nur WohnmobileVZ 1048-17 - nur WohnmobileVZ 1048-18 - nur-SchienenbahnenVZ 1048-18 - nur-Schienenbahnen
VZ 1048-19 - nur StrassenbahnenVZ 1048-19 - nur StrassenbahnenVZ 1049-10 - nur Kraftfahrzeuge und Züge bis 25kmhVZ 1049-10 - nur Kraftfahrzeuge und Züge bis 25kmh
VZ 1049-11 - Kraftfahrzeuge und Züge bis 25kmh dürfen überholt werdenVZ 1049-11 - Kraftfahrzeuge und Züge bis 25kmh dürfen überholt werdenVZ 1049-12 - nur militärische KettenfahrzeugeVZ 1049-12 - nur militärische Kettenfahrzeuge
VZ 1049-13 - nur Lastkraftwagen - Kraftomnibusse und PersonenkraftwagenVZ 1049-13 - nur Lastkraftwagen - Kraftomnibusse und PersonenkraftwagenVZ 1050-30 - TaxiVZ 1050-30 - Taxi
VZ 1052-30 - Streckenverbot fü den Transport von gefaehrlichen Gütern auf StrassenVZ 1052-30 - Streckenverbot für den Transport von gefaehrlichen Gütern auf StrassenVZ 1052-35 - Gewichtsangabe 7,5tVZ 1052-35 - Gewichtsangabe 7,5t
VZ 1052-36 - bei NaesseVZ 1052-36 - bei NaesseVZ 1052-37 - Haltverbot auch auf dem SeitenstreifenVZ 1052-37 - Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen
VZ 1052-38 - schlechter FahrbahnrandVZ 1052-38 - schlechter FahrbahnrandVZ 1052-39 - auf dem SeitenstreifenVZ 1052-39 - auf dem Seitenstreifen
VZ 1060-10 - Gefahrenzeichen für Wohnwagengespanne an Gefaellestrecken mit starkem SeitenwindVZ 1060-10 - Gefahrenzeichen für Wohnwagengespanne an Gefaellestrecken mit starkem SeitenwindVZ 1060-11 - auch Fahrraeder und MofasVZ 1060-11 - auch Fahrraeder und Mofas
VZ 1060-30 - StreugutVZ 1060-30 - Streugut

Wie Verkehrszeichen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen sollen

Verkehrsschild: Stoppschild
Verkehrsschild: Stoppschild

Der nachfolgende Ratgeber-Artikel befasst sich mit dem Thema Verkehrszeichen in Deutschland und soll einen strukturierten Überblick hinsichtlich der unterschiedlichen Schilder geben.

Verkehrszeichen sind Straßenschilder, auf denen sich markierte Symbole, Schriften oder Linien befinden und die der Regelung des Straßenverkehrs dienen.

Sie sind laut StVO behördlich angeordnet und im aktuellen Verkehrszeichenkatalog aufgelistet. Neben dauerhaften Zeichen gibt es auch Wechselverkehrszeichen, die nur über einen bestimmten Zeitraum wirksam sind.

Im Folgenden gehen soll auf die Besonderheiten des Stoppschildes eingegangen und geklärt werden, welche Verkehrsschilder laut Bußgeldkatalog am häufigsten missachtet werden. Im Anschluss erfolgt eine Auflistung der wichtgsten Zeichen für den Straßenverkehr in Deutschland, eine Klärung ihrer Bedeutung. Am Ende soll der Unterschied zwischen Richtzeichen, Vorschriftzeichen und Warnschilder bzw. Gefahrzeichen erläutert werden.

FAQ: Verkehrszeichen

Wozu dienen Verkehrszeichen?

Diese Straßenschilder tragen erheblich dazu bei, den Verkehr zu regeln und sorgen somit auch für mehr Sicherheit. Ergeben tun sich die Verkehrszeichen aus der StVO und dem Verkehrszeichenkatalog.

Gegen welche Verkehrszeichen wird besonders häufig verstoßen?

Eine Top 10 haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Was droht für die Missachtung von Verkehrszeichen?

Einen groben Überblick zu den möglichen Sanktionen liefert diese Tabelle.

Verkehrszeichen: Bedeutung und Regelung

Für die Beachtung und Regelung aller Verkehrszeichen laut Verkehrsrecht ist folgende Faustregel verbindlich:

Polizist vor Ampel → Ampel vor Schild

Das heißt, Zeichen von Polizeibeamten sowie Lichtzeichenanlagen haben gegenüber allen Verkehrszeichen Vorrang. Jedoch haben Straßenschilder jeglicher Art Vorrang gegenüber allgemeinen Verkehrsregeln, wie beispielsweise die „Rechts-vor-links-Regelung“.

Eigenschaften von Verkehrszeichen

Verkehrszeichen in Deutschland zeichnen sich laut StVO durch folgende Eigenschaften aus:

  • serifenlose Schriftart
  • max. 3 Verkehrszeichen an einem Pfosten (davon max. 2 Vorschriftzeichen, Ausnahme: Zeichen für ruhenden Verkehr)
  • Gefahrzeichen und Zeichen der Wartepflicht stehen generell alleine
  • Zeichen der Vorfahrtsregelungen müssen anhand ihrer Form erkennbar sein
  • Größenklassen der Schilder werden den Geschwindigkeitsverhältnissen angepasst (z. B. große, von innen beleuchtete Verkehrsschilder auf Autobahnen)
  • Verkehrsschilder dürfen nicht von Privatpersonen aufgestellt werden (Ausnahme: Sicherung von Baustellen nach behördlicher Zustimmung)
  • viele Verkehrszeichen enthalten international verständliche Piktogramme (angestrebte Vereinheitlichung der Verkehrszeichen, z. B. das international anerkannte, achteckige Stoppschild)

Neben den offiziellen Straßenschildern, die in ganz Deutschland rechtsgültig sind und sich an alle Verkehrsteilnehmer richten, gibt es noch so genannte Zusatzzeichen, wie zum Beispiel:

  • Schilder, die die militärische Lastenklasse angeben
  • Schilder, die die Bereiche für Schneepflüge angeben (Schweiz)
  • Schilder zur Kilometrierung der Straßen mit Stationszeichen
  • Schilder, die Straßennamen anzeigen
  • Schilder, die neben den offiziellen Wegweiserschildern touristische Ziele oder Wanderwege anzeigen
  • Schilder zum öffentlichen Personennahverkehr

Das Stoppschild und seine besondere Bedeutung

International herrscht schon seit Längerem das Bestreben, alle Verkehrszeichen zu vereinheitlichen, um länderübergreifend den Verkehr zu verbessern und die Sicherheit zu erhöhen. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Stoppschild, welches die Vorfahrtsregelung an Straßenkreuzungen und Einmündungen vorgibt, indem es folgendes Verkehrsverhalten impliziert: Anhalten und den anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren. Das charakteristische, achteckige Verkehrsschild ist international anerkannt und kann ohne die Kenntnis der jeweiligen Landessprache interpretiert werden. So ist dieses Vorschriftzeichen selbst dann erkennbar, wenn es stark beschmutzt ist.

Fakten zum Stoppschild:

  • Beschriftung z. T. unterschiedlich, das englische STOP hat sich jedoch durchgesetzt (Südamerika: PARO oder ALTO)
  • internationale, achteckige Form
  • in den Vereinigten Staaten hängt neben dem Stoppschild ein rotes Blinklicht
  • in Deutschland gibt es das Stoppschild seit 1938 (verbindliches Zeichen)
Am Stoppschild müssen Autofahrer die Vorfahrt gewähren
Am Stoppschild müssen Autofahrer die Vorfahrt gewähren

Jeder Verkehrsteilnehmer wird an einem Stoppschild dazu aufgefordert, an der Haltelinie anzuhalten und gleichzeitig den anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt zu gewähren. Bei einer Missachtung des Schildes wird laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungs- oder Bußgeld fällig. Welche exakte Höhe der jeweilige Bußgeldbescheid aufweist und ob dies sogar Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot zur Folge hat, ist der aktuellen Bußgeldtabelle zu entnehmen. Allerdings handelt es sich hierbei nur um einen Auszug aus dem aktuellen Tatbestandskatalog.

Das Überfahren eines Stoppschildes ist kein Kavaliersdelikt, sondern stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar, da diese üblicherweise an besonders verkehrsreichen und gefährlichen Kreuzungen oder Einmündungen aufgestellt werden. Dieses Vergehen wird häufig als grobe Fahrlässigkeit gewertet, die in der Regel mit einem Bußgeldbescheid und einem hohen Bußgeld geahndet wird.

Die Verkehrszeichen wurden seit ihrer Einführung schon einige Male reformiert. Zuletzt wurden einige der Gefahrzeichen zum allgemeinen Gefahren-Sinnbild herabgestuft. Sie wurden zwar bereits aus der Anlage der StVO entfernt, im Straßenverkehr sind sie aber noch vorhanden und auch noch bis zum 31. August 2019 gültig. Dazu gehören:

  • VZ 115: Steinschlag
  • VZ 116: Splitt, Schotter
  • VZ 128: Bewegliche Brücke
  • VZ 129: Ufer
  • VZ 134: Fußgängerüberweg
  • VZ 140: Viehtrieb
  • VZ 144: Flugbetrieb

Bußgeld & Punkte bei Missachtung von Vorschriftzeichen

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog hinsichtlich der Missachtung von Verkehrszeichen wieder.

TatbestandBußgeld Punkte
Verkehrszeichen Halteverbot und Verkehrszeichen Parkverbot nicht befolgt20 €-
Verkehrszeichen Vorrang gewähren (VZ 208) nicht befolgt5 - 20 €-
Vorschriftzeichen (VZ 209, 211, 214, 222) zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht befolgt10 - 25 €-
Rechtswidrig den Seitenstreifen benutzen55 €-
Verkehrszeichen zum Verbot der Einfahrt (VZ 267) nicht befolgt50 €-
Als Radfahrer auf einem gemeinsamen Radweg nicht Rücksicht auf Fußgänger nehmen15 €-
Unbedingtes Haltegebot/ Stoppschild (VZ 206) nicht befolgt und andere gefährdet70 €1
Verkehrszeichen Überholverbot nicht befolgt70 - 105 €1

Die Top 10 der häufigsten Verstöße gegen die Verkehrszeichen in Deutschland

Wer ein Verkehrsschild missachtet und dabei erwischt wird, muss in der Regel tief in die Tasche greifen und einen Bußgeldbescheid begleichen. Das fällige Bußgeld kann bis zu 680 Euro betragen und eventuell sogar Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot verursachen. Dies hängt von den Konsequenzen ab, also davon, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder ein Sachschaden durch das Fehlverhalten entstanden ist. Im Folgenden listen wir die Top 10 der häufigsten Verstöße gegen die Straßenschilder auf.

Platz 1 – Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit: Tempoverstöße können ein Bußgeld von 20 bis zu 680 Euro, 1 bis 3 Punkte sowie ein dreimonatiges Fahrverbot erwirken.

Platz 2 – Verstoß gegen das Verkehrszeichen Halteverbot & Verkehrszeichen Parkverbot: Knöllchen wegen Falschparkens und Nichtbeachtung des Halteverbots spülen jährlich Millionen Euro in die Staatskassen. Das Nichtbeachten von Halteverbotsschildern verursacht ein Bußgeld von 10 bis 35 Euro.

Platz 3 – Verstoß gegen das Verkehrsschild „Halt! Vorfahrt gewähren!“: beim Stoppschild müssen Kraftfahrzeuge an der Haltelinie anhalten. Bei einem Verstoß drohen ein Bußgeldbescheid von bis zu 70 Euro und gegebenenfalls 1 Punkt in Flensburg.

Platz 4 – Missachtung vom Wendeverbot:20 bis 200 Euro muss ein Verkehrssünder bei diesem Vergehen zahlen, sollte dieser beim rechtswidrigen Wenden erwischt werden.

Platz 5 – Verstoß gegen das Überholverbot: diese Missachtung des Verkehrsschildes kann ein Bußgeld von 70 bis zu 300 Euro verursachen und sogar als fahrlässige Straftat bewertet werden. Zudem sind je nach Ausmaß 1 bis 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot fällig.

Platz 6 – Verstoß gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung: Diese Zeichen befinden sich meist an Fahrbahnen, die auch anders befahren werden können, aber in einem solchen Fall eine Gefahr darstellen, z. B. Abbiegeunfälle oder das rechtswidrige Fahren in eine Einbahnstraße. Folge: 10 bis 200 Euro Bußgeld.

Platz 7 – Verstoß gegen das Verbot für alle Kraftfahrzeuge: Das sind Verbotsschilder, sich vor Fußgängerzonen oder Parkanlagen befinden und die speziell für Motorradfahrer, Radfahrer oder Fußgänger gelten. Dieses Vergehen hat ein Bußgeld in Höhe von 10 bis 20 Euro zur Folge.

Verkehrsschild Andreaskreuz an einem Bahnübergang
Verkehrsschild Andreaskreuz an einem Bahnübergang

Platz 8 – Missachtung des Verkehrsschildes Andreaskreuz am Bahnübergang: Um einen Bahnübergang abzusichern und Schienenfahrzeugen Vorrang zu gewähren, müssen Verkehrsteilnehmer langsam an den Bahnübergang heranfahren, um die gegebene Situation zu erfassen. Bei einem Verstoß drohen 80 bis 700 Euro Geldbuße und 2 Punkte in Flensburg.

Platz 9 – Missachtung des Vorschriftzeichens „Vorfahrt gewähren“: Das Schild steht ebenso wie das Stoppschild an Kreuzungen oder Einmündungen, allerdings muss das wartepflichtige Fahrzeug hier nicht zum Stillstand kommen. Mögliche Sanktionen sind 25 bis 70 Euro Bußgeld und 1 Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Platz 10 – Missachtung des Fußgängerüberweges: Wer einem Fußgänger beim Zebrastreifen nicht Vorrang gewährt, kann ein Bußgeld von 5 bis 120 Euro sowie 1 Punkt kassieren.

Verkehrszeichen und ihre Bedeutung: Allgemeine Fakten

Verkehrszeichen in Deutschland sind Teil der staatlichen Straßenausstattung und dienen der Verkehrssicherheit und Verkehrsregelung. Sie sind laut Verkehrsrecht bzw. StVO von jedem Verkehrsteilnehmer zu beachten und einzuhalten. Sämtliche Straßenverkehrszeichen – aktuell sind es um die 500 – sind im Verkehrszeichenkatalog aufgeführt und lassen sich anhand ihrer Funktion in verschiedene Gruppen unterteilen. Anders formuliert: Die StVO klassifiziert drei Gruppen von Verkehrszeichen:

  • Gefahrzeichen: Jegliche Gefahrzeichen mahnen eine Gefahr an bzw. weisen auf sie hin. (= Warnschilder)
  • Vorschriftzeichen: Diese sprechen Gebote und Verbote aus, an die sich alle Verkehrsteilnehmer halten müssen. (verpflichtend)
  • Richtzeichen: geben Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs und steigern die Sicherheit

Darüber hinaus gibt es noch Zusatzzeichen, die der Einschränkung von Vorschriften, wie zum Beispiel „ausgenommen Zugfahrzeuge“ oder zur Begründung einer Anordnung wie bei „Achtung Spurrillen“ dienen.

Während Gefahrzeichen und Richtzeichen nur Informationen enthalten, die ein bestimmtes Fahrverhalten empfehlen, jedoch nicht vorschreiben, werden Vorschriftzeichen als Allgemeinverfügungen mit Dauerwirkung betrachtet. Ein Verkehrszeichen in Deutschland bleibt so lange wirksam, solange es aufgestellt ist und verliert diese nach dem Abbau durch eine Anordnung der entsprechenden Straßenverkehrsbehörde.

Verkehrszeichen – Bedeutung der Schilder

Schilderwald im Straßenverkehr überfordert Verkehrsteilnehmer
Schilderwald im Straßenverkehr überfordert Verkehrsteilnehmer

Jedes Verkehrsschild steht im Zusammenhang mit einer bestimmten Bedeutung, die allgemein hin allen Verkehrsteilnehmern bekannt ist – zumindest denjenigen, die im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Verkehrsrechtsexperten beschäftigen sich mit der Frage, wie sich die Bedeutungsebenen der Verkehrsschilder vereinfachen und ob sich mehrere Bedeutungen in einem Zeichen zusammenfassen lassen. Denn Deutschland gilt als Land der unnötigen Verkehrsschilder, die ohnehin geltende Regeln wiedergeben.

Experten gehen davon aus, dass der Schilderwald die Verkehrsteilnehmer überfordert und über ein Drittel aller Straßenschilder und Verbotsschilder überflüssig sind. Die zuständigen Verkehrsbehörden reagieren, indem seit 1997 laut StVO festgelegt wurde, dass das Anordnen von Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur bei einer Gefahrenlage möglich ist. Viele europäische Länder belegen, dass ein Verkehrsablauf ohne Schilderregelung durchaus funktionieren kann.

Der Verkehrszeichenkatalog

In Deutschland gibt es circa 500 Verkehrszeichen. Darüber hinaus existieren zudem noch einmal fast genauso viele Zusatzzeichen und Zeichen für Verkehrseinrichtungen, die laut Verkehrsrecht nicht zu den eigentlichen Verkehrszeichen der StVO gehören. Im Folgenden sollen die wichtigsten Zeichen aufgelistet werden.

1. Sinnbilder nach § 39 StVO

  • Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge = weißes Quadrat mit schwarzem Automotiv (Frontalansicht)
  • Radfahrer = weißes Quadrat mit schwarzem Fahrradmotiv (Seitenansicht)
  • Fußgänger = weißes Quadrat mit schwarzem Personenmotiv (Seitenansicht)
  • Straßenbahn = weißes Quadrat mit schwarzem Motiv einer Straßenbahn (Seitenansicht)
  • Kraftomnibus = weißes Quadrat mit schwarzem Busmotiv (Seitenansicht)

2. Gefahrzeichen nach § 40 StVO

  • Gefahrenstelle (VZ 101) = weißes Dreieck mit roter Umrandung und schwarzem Motiv eines Ausrufezeichens
  • Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts (VZ 102) = weißes Dreieck mit roter Umrandung und schwarzem Motiv eines Kreuzes
  • Schnee oder Eisglätte (VZ 113) = weißes Dreieck mit roter Umrandung und schwarzem Schneeflocken-Motiv
  • Stau (VZ 124) = weißes Dreieck mit roter Umrandung und schwarzem Motiv von drei aufeinanderfolgenden Autos (Frontalansicht)
  • Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken (VZ 150) = weißes Dreieck mit roter Umrandung und schwarzem Motiv eines Zauns

3. Vorschriftzeichen nach § 41 StVO

Vorfahrt-Gewähren-Schild
Vorfahrt-Gewähren-Schild
  • Vorfahrt gewähren! (VZ 205) = umgekehrtes, weißes Dreieck mit roter Umrandung (ohne Motiv)
  • dem Gegenverkehr Vorrang gewähren / Vorrang Gegenverkehr (VZ 208) = weißer Kreis mit roter Umrandung, zwei horizontal entgegen gesetzten Pfeilen, der linke Pfeil ist schwarz, der rechte Pfeil ist rot
  • Einbahnstraße (VZ 220) = blaues Rechteck mit weißer Umrandung und weißem Pfeil mit schwarzer Beschriftung „Einbahnstraße“
  • Verbot für Fahrzeuge aller Art (VZ 250) = weißer Kreis mit roter Umrandung (ohne Motiv)
  • Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art (VZ 276) = weißer Kreis mit roter Umrandung, zwei frontal nebeneinander abgebildeten Autos, linkes Fahrzeug ist rot, rechtes Fahrzeug ist schwarz
  • Halteverbot/Verkehrszeichen Halteverbot (VZ 283) = blauer Kreis mit roter Umrandung und durchgezogenem, rotem Kreuz

4. Richtzeichen nach § 42 StVO

  • Parkplatz (VZ 314) = blaues Quadrat mit einem weißen „P“ als Motiv
  • Vorfahrtsstraße (VZ 306) = auf der Spitze stehendes, weißes Quadrat mit einem enthaltenden, gelben Quadrat
  • Fernsprecher (VZ 360) = weißes Quadrat mit blauer Umrandung und schwarzem Motiv eines Telefonhörers
  • Polizei (VZ 363) = weißes Quadrat mit blauer Umrandung und einem schwarzen Schriftmotiv „Polizei“
  • Autobahngasthaus (VZ 376) = weißes Quadrat mit blauer Umrandung und schwarzem Motiv von einem Messer und einer Gabel, die sich kreuzen
Verbotsschilder wie Halteverbotsschilder, zum Beispiel das Verkehrszeichen Parkverbot oder das Verkehrszeichen Halteverbot, sind sicherlich den meisten Autofahrern bekannt, da sie in hoher Anzahl auf Deutschlands Straßen montiert sind. Weniger bekannte Verkehrsschilder, die sich auch nicht so häufig am Fahrbahnrand oder am Seitenstreifen befinden, finden Sie auch in unserem Verkehrszeichenkatalog. Zudem sollten alle Warnschilder stets beachtet und das Fahrverhalten der Verkehrssituation entsprechend angepasst werden, um das Unfallrisiko zu reduzieren.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann ist seit 2014 zugelassener Rechtsanwalt. Zuvor studierte er in Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Auf bussgeldkatalog.net informiert er seine Leser u. a. über das Bußgeldverfahren.

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Kommentare

  1. beim Schild „Bei rot hier Halten“ muss ich da stehen bleiben? Wenn nicht ist das Strafbar?

    1. Hallo Peter,

      das kommt darauf an, ob an dem Schild eine Haltelinie ist. Wenn nicht, handelt es sich „nur“ um eine Empfehlung. Wenn das Schild an einer Haltelinie steht und Sie diese überfahren, kann ein Bußgeld von 10€ drohen. Wenn Sie andere bei dem Haltelinienverstoß gefährden oder sogar einen Unfall verursachen, beträgt das Bußgeld 70 bzw. 85€ und Sie bekommen einen Punkt in Flensburg.

      – die Redaktion

  2. Wir haben heute auf einer Waldstrecke das Verbotsschild VZ 269 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung mit dem zusätzlichen Geschwindigkeitsbeschränkungsschild 60 km gesehen … bedeutet das nun, dass die „VZ-Fahrzeuge“ nur 60 km fahren dürfen oder dass die „VZ-Fahrzeuge“ gar nicht fahren dürfen und die restlichen Autos nur 60 km?? Gleichzeitig war aber auch noch ein Schild darunter, dass 80 km bei Nässe vorschreibt. Wir empfanden das als doch ziemlich verwirrend und irritierend. MfG Christine

    1. Hallo Christine, da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich. Wenden Sie sich daher an die zuständige Behörde.

      – Die Redaktion

  3. An Waldwegen wird oft auf eine Schranke in ..m hingewiesen. Ist das ein offizielles Verkehrs- oder Zusatzzeichen ? Wenn ja, welche Nummer hat es ? Danke im Voraus, Harald

  4. Das Zeichen VZ 1048-13 ist zweimal abgebildet, der Omnibus ist richtig, beim zweiten steht „nur Lastkraftwagen mit Anhänger“. Ich denke, da sollte auch ein LKW mit Anhänger abgebildet werden.

  5. Kann es sein, dass beim Schild VZ 542 – Aufweitungstafel mit Gegenverkehr – der Strich für den Gegenverkehr fehlt?

    1. Hallo Andrea,

      vielen Dank für den Hinweis, wir haben den Fehler korrigiert.

      – Die Redaktion

  6. Ist das hier eine Verkehrszeichen-Museums-Seite? Zeichen 229 (Taxihalteplatz) wurde vor wie vielen Jahren in absolutes Halteverbot geändert??? Gab es da überhaupt schon Internet?

    1. Hallo Christoph,

      das Zeichen 229 steht in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Abschnitt 4.

      – Die Redaktion

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Inhalt des Artikels:

  1. 1Schilder in Deutschland und ihre Bedeutung
  2. 2Gefahrenzeichen
  3. 3Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang
  4. 4Fahrbahnmarkierungen
  5. 5Vorrangzeichen
  6. 6Ortstafeln
  7. 7Halten und Parken
  8. 8Verkehrsberuhigter Bereich
  9. 9Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
  10. 10Hinweisschilder
  11. 11Wegweisung
  12. 12Umleitungsbeschilderung
  13. 13Sonstige Verkehrsführung
  14. 14Kennzeichnung von Arbeits- oder Unfallstellen/von sonstigen vorübergehenden Hindernissen
  15. 15Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen/von sonstigen gefährlichen Stellen
  16. 16Kennzeichnung des Straßenverlaufs
  17. 17Warntafel zur Kennzeichnung von Anhängern und Fahrzeugen bei Dunkelheit
  18. 18Warte- und Haltegebote
  19. 19Vorgeschriebene Fahrtrichtung
  20. 20Seitenstreifen als Fahrstreifen, Haltestellen, Taxistände
  21. 21Sonderwege
  22. 22Verkehrsverbote
  23. 23Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote
  24. 24Zusatzzeichen
  25. 25Wie Verkehrszeichen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen sollen
  26. 26FAQ: Verkehrszeichen
  27. 27Verkehrszeichen: Bedeutung und Regelung
  28. 28Eigenschaften von Verkehrszeichen
  29. 29Das Stoppschild und seine besondere Bedeutung
  30. 30Bußgeld & Punkte bei Missachtung von Vorschriftzeichen
  31. 31Die Top 10 der häufigsten Verstöße gegen die Verkehrszeichen in Deutschland
  32. 32Verkehrszeichen und ihre Bedeutung: Allgemeine Fakten
  33. 33Verkehrszeichen - Bedeutung der Schilder
  34. 34Der Verkehrszeichenkatalog
  35. 351. Sinnbilder nach § 39 StVO
  36. 362. Gefahrzeichen nach § 40 StVO
  37. 373. Vorschriftzeichen nach § 41 StVO
  38. 384. Richtzeichen nach § 42 StVO
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