VW Bank Ignoriert Widerspruch Und Bucht Fleißig Weiter Ab

Hilfe & Kontakt Forum Bankrecht VW Bank ignoriert Widerspruch und bucht fleißig weiter ab 16. Januar 2018 Thema abonnieren 4 von 5 Sterne Bewerten mit: 4 Twittern Teilen Teilen Antworten Neuer Beitrag Jetzt Anwalt dazuholen Jetzt Anwalt fragen Frage vom 16. Januar 2018 | 00:02 Von guest-12317.05.2021 00:37:21 Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich) VW Bank ignoriert Widerspruch und bucht fleißig weiter ab

Moin, Habe mich zwar zu aller erst mit der Suche bemüht, aber ausnahmsweise nichts brauchbares gefunden. Mal grob im Überblick. Habe Ende Juli/2017 ein Auto mittels Finanzierung gekauft.. Vom Kredit konnte die 1te Rate mangels Deckung nicht abgebucht werden. Die Volkswagen Bank hat mir dann 17,40 EUR zusätzlich in Rechnung gestellt. Nun weiß ich aber, dass eigentlich mehr als 2,50 EUR pro Mahnung bzw. die erste i.d.R. kostenlos ist und die Bankgebühren max. 4,00 EUR bzw. bei meiner Bank nur 1,90 EUR betragen. Aus guten Willen habe ich dann die Rate mit 4,00 EUR Gebühren überwiesen und am 25.09.2017 die restlichen 13,40 EUR widerrufen. VW Bank hat mir dann eine Eingangsbestätigung geschickt und mir mitgeteilt, dass es meine Rechtsauffassung nicht vertritt, bla bla bla.. und buchen die nächste Rate mit den widersprochenen Kosten trotzdem ab. Hab dann den nächsten abgebuchten Raten widersprochen und Raten manuell überwiesen und den Nebenforderungen widersprochen. Irgendwann schrieb mir dann die VW Bank, dass es meine Widersprüche nicht anerkennt und fleißig weiter abbucht. Seit dem geht das ganze Spiel weiter und weiter und weiter... mittlerweile fordert die VW Bank im nächsten Monat von mir die Rate + knapp 52 EUR Nebenforderungen. Mich interessiert ob & wie ich das ganze Spiel möglichst sofort rechtlich unterbinden kann, da mein Vertrag mit denen ja noch ca. 3 Jahre läuft. Oder ob ich einfach das SEPA Mandat kündigen DARF, dann fleißig jeden Monat die vereinbarte Rate überweise und die sich mit ihren komischen Forderungen zum Teufel scheren können(Will sowieso mein Bankkonto wechseln und das alte dann auflösen). Oder Alternativen die ich bis jetzt noch nicht gesehen habe? Mfg Der Muffin! -- Editiert von 5CH0K0MUFF1N am 16.01.2018 00:08

5 Antworten Sortierung: Neueste nach unten Neueste nach oben hilfreich #1 Antwort vom 16. Januar 2018 | 02:24 Von Harry van Sell Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

Zitat (von 5CH0K0MUFF1N):Oder ob ich einfach das SEPA Mandat kündigen DARF,
Ein Blick in die vertraglichen Vereinbarungen könnte das klären, ob ein SEPA Mandat Pflicht wäre.

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Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort #2 Antwort vom 16. Januar 2018 | 04:22 Von mepeisen Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16232x hilfreich)

Zitat:bzw. bei meiner Bank nur 1,90 EUR betragen
Es ist übrigens egal, was deine Bank für Preise hat. Es zählt einzig, was die Ziel-Bank dem Gläubiger in Rechnung stellt. Bedeutet aber auch nicht, dass diese 17,40€ korrekt wären.
Zitat:Ein Blick in die vertraglichen Vereinbarungen könnte das klären, ob ein SEPA Mandat Pflicht wäre.
Wobei bei solchem Unfug eine Kündigung des SEPA-Mandats in meinen Augen vertretbar wäre. Ich würde der VW Bank viel Spaß vor Gericht wünschen, denn dort werden sie die unberechtigten Nebenkosten einklagen müssen, ich würde das SEPA-Mandat kündigen und (ganz wichtig) stur die Raten pünktlich überweisen. Strittige Gebühren abzubuchen und damit Rücklastschriften zu provozieren ist jedenfalls schon mal nicht in Ordnung. Und die 17,40€ sind auch nicht in Ordnung. Der BGH hat klar gesagt, dass irgendwelche Personalkosten o.ä. bei Rücklastschriften dem Gläubiger selbst zur Last fallen. Erlaubt sind nur direkte Sachkosten und da muss die Bank erst mal nachweisen, dass die 17,40€ sind. Viele Banken machen das für einen Bruchteil. -- Editiert von mepeisen am 16.01.2018 04:22

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2x Hilfreiche Antwort Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema? Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Jetzt zum Thema "Bankrecht" einen Anwalt fragen #3 Antwort vom 16. Januar 2018 | 08:56 Von -Laie- Status: Legende (18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):....ich würde das SEPA-Mandat kündigen und (ganz wichtig) stur die Raten pünktlich überweisen.
Genau das ist auch was ich empfehlen würde. Die 17.40€ sind definitiv zu hoch.

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1x Hilfreiche Antwort #4 Antwort vom 30. Januar 2018 | 08:26 Von pal433009-80 Status: Frischling (38 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von 5CH0K0MUFF1N):Habe Ende Juli/2017 ein Auto mittels Finanzierung gekauft.. Vom Kredit konnte die 1te Rate mangels Deckung nicht abgebucht werden.-- Editiert von 5CH0K0MUFF1N am 16.01.2018 00:08
Dem ist an sich nicht hinzu zu fügen. Hol dir mal ne Selbstauskunft der Schufa. Bin mir recht sicher, dass diese jetzt ruiniert ist durch den Unsinn.

1x Hilfreiche Antwort #5 Antwort vom 18. April 2020 | 14:05 Von guest-12317.05.2021 00:37:21 Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich antworte mir mal selbst. Nachdem ich am 19.02.2019 eine ziemlich ausführliche Beschwerde an die "Beschwerdeabteilung" der VW Bank gesendet habe, wurden die ganzen Gebühren vollständig ausgebucht - also im Prinzip alles. Seit dem läuft es bisher wieder, mache aber weiterhin alles zweckgebunden per Überweisung, dies ist mir ein sichererer und komfortablerer Weg. Vorweg, meine Hausbank war damals die Postbank(andere witzige Geschichte mit unangekündigter Kontoauflösung). Die Postbank erhebt(e) 1,90 EUR für Rücklastschriften. Ich hatte damals pauschal 2,50 EUR pro berechtigte Mahnung und 4 EUR für berechtigte nicht einlösbare Lastschriften berechnet. Also das was überall als Höchstgrenze gepredigt wird. Jede Zahlung per Überweisung war zweckgebunden{§367 (2)}. Im Verwendungszweck habe ich angegeben "Rate MM-YYYY"(also bspw. "Rate 04-2020) Das hatte ich geschrieben: Absender: Herr Piep Matz Zum Baum 1 12345 Astdorf An: Volkswagen Bank Gifhorner Str. 57 38112 Braunschweig Per Email an: [email protected] Seite 1/2 Angelegenheit: Beschwerde Darlehensvertrag 123456789X765 Sehr geehrte Damen und Herren, Es kam zu einer Rücklastschrift in der ersten Rate, daraufhin bekam ich eine Zahlungsaufforderung über 217.41 EUR vom 14.09.2017, die neben der vereinbarten Rate in Höhe von 200.01 EUR auch Mahngebühren zu 8.00 EUR und Gebühren für eine zurückgegebene Lastschrift zu 9.40 EUR beinhalteten. Diesen Kosten wurde teilweise widersprochen, siehe auch Widerspruch vom 24.09.2017 bzw. 17.01.2019. Im weiteren Verlauf kam es dann zu diversen "einmaligen" Änderungen des Lastschrifteinzuges, immer mit höheren Beträgen als die ursprünglich vereinbarten 200.01 EUR pro Monat. Diese wurden trotz Widerspruch und ohne Zustimmung meinerseits, immer eingezogen und dann durch mir zurückgegeben. Dadurch stellte mir die VW Bank weitere Mahngebühren und Rücklastschriftgebühren, zu jeweils 9.40 EUR und 8.00 EUR in Rechnung. Diesen widersprach ich immer. Infolgedessen habe ich dann das SEPA-Mandat gekündigt um der VW Bank. das Mittel zu Generierung von unnötigen Gebühren zu entziehen. Erschwerend hinzu kommt, dass mir ein Schreiben vorliegt, indem einer meiner Widersprüche nicht anerkannt wird. Ausgehend von den bisherigen Handlungen der VW Bank, beachtete Sie keinen meiner Widersprüche, außer der Kündigung des SEPA-Mandates. Die VW-Bank erklärte lediglich, dass von 9.40 EUR für eine zurückgegebene Lastschrift, 1.90 EUR von meiner Hausbank erhoben wurden und weitere 7.50 EUR durch ihr. Auf mein letztes Schreiben vom 06.10.2018, mit der Bitte mir die Mahngebühren genaustes aufzuschlüsseln, wurde ich nur auf das Preis— und Leistungsverzeichnis hingewiesen. Dort steht geschrieben, "dass der Kunde die Möglichkeit hat, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist". Das ist zwar schön, aber dagegen spricht: "Wollte man dem Kunden die Darlegungs- und Beweislast auferlegen, so würde er dadurch in eine praktisch aussichtlose Beweisiast gedrängt, weil er in der Regel auch nicht ansatzweise die ganz in der Sphäre des Verwenders liegenden Kalkulationsprinzipien und —faktoren kennen kann." (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht‚ Urteil vom 26. März 2013, Aktenzeichen 2 U 7/12) Und da die VW Bank bis zum heutigem Zeitpunkt, weder von den Mahngebühren noch von den Rücklastschriftgebühren, deren genaue Zusammensetzung aufgeschlüsselt hat, obwohl Sie dazu aufgefordert wurde ist nicht davon auszugehen, dass ihr ein höherer Schaden entstanden ist, als ich ihr erstattet habe. Ich fordere weiterhin den Nachweis, dass der VW Bank höhere Kosten als von mir berechnet entstanden sind. Sowohl für Mahngebühren als auch für Gebühren einer zurückgegebenen Lastschrift. Sowie die genaue Aufschlüsselung ihrer Kosten. Anderenfalls wird die VW Bank spätestens zum Laufzeitende vor Gericht ihre Kosten aufschlüsseln müssen. Desweiteren ist der vom 23.10.2018 zugesendete Ratenplan und Kontoauszug fehlerhaft. Jede Zahlung wurde in Bezug auf den Ratenplan gemäß §367 (2) geleistet. Seite 2/2 Daher bitte ich Sie diese Angelegenheit genau zu überprüfen. Den Ratenplan und den Kontoauszug entsprechend zu korrigieren und die bisher aufgestellten Nebenforderungen‚ bzw. deren widersprochenen Teil, fallen zu lassen. Gleichzeitig habe ich mich an das BaFin gewandt, bzgl. der Sache mit den "einmalig" höheren Lastschriften, da hier, meiner Meinung nach, ein Missbrauch stattfand. Mit freundlichen Grüßen Piep Matz Astdorf, 19.02.2019 -- Editiert von 5CH0K0MUFF1N am 18.04.2020 14:09 -- Editiert von 5CH0K0MUFF1N am 18.04.2020 14:11

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