Rundfunkbeitrag 2022 (GEZ Gebühren): Befreiung Und Höhe
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Jeder Haushalt in Deutschland muss einen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro im Monat zahlen, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren. Pro Quartal macht das 55,08 Euro, halbjährlich 110,16 Euro und im Jahr 220,32 Euro. Es wird nicht günstiger für Dich, wenn Du jährlich zahlst.
Bis Ende 2012 gab es zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks GEZ-Gebühren. Der Hauptunterschied: Die alte GEZ-Gebühr musste nur der bezahlen, der einen Fernseher oder ein Radio besaß. Beim Rundfunkbeitrag ist das nicht entscheidend. Und die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) heißt heute ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Steigt der Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag wird vorerst nicht erhöht, weil die Bundesländer die Anhebung auf 18,94 Euro abgelehnt haben; dagegen haben ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde eingelegt (1 BvR 2524/24). Wie es mit dem Rundfunkbeitrag im Jahr 2026 weitergeht, hängt deshalb vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab.
Die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte empfohlen, den Rundfunkbeitrag ab 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat hingegen beschlossen, dass der Rundfunkbeitrag bis Ende 2026 nicht steigen wird.
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist damit aus Sicht von ARD und ZDF nicht mehr sichergestellt. Deshalb legten die beiden Sender am 19. November 2024 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Einige Bundesländer forderten die öffentlich-rechtlichen Sender auf, die Klage zurückzunehmen.
Insgesamt geht es um viel Geld: 2024 wurden Rundfunkgebühren in Höhe von rund 8,7 Milliarden Euro eingenommen (2023: 9 Milliarden Euro). Über 40 Millionen Wohnungen waren beim Beitragsservice gemeldet.
Auch wenn die Rundfunkreform zum 1. Dezember 2025 in Kraft getreten ist, hat sie keine direkten Auswirkungen auf den Rundfunkbeitrag. Der Reformstaatsvertrag schreibt vor, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk sparen muss, indem Programme wegfallen oder digital angeboten werden.
Neu: In den Medien wird berichtet, dass die KEF einen Rundfunkbeitrag von 18,64 Euro ab dem 1. Januar 2027 vorschlagen könnte. Laut KEF handelt es sich allerdings um ein laufendes, nicht öffentliches Verfahren, in dem die Bundesländer und Rundfunkanstalten angehört werden. Der 25. Bericht der Kommission wird voraussichtlich Ende Februar 2026 erwartet.
Entscheidet ein Gericht über die Höhe des Rundfunkbeitrags?
Ja, das Bundesverfassungsgericht hat bereits über eine Beitragserhöhung entschieden und damit die Erhöhung ab August 2021 ermöglicht. Das Gericht musste einschreiten, weil Sachsen-Anhalt seine Zustimmung verweigerte und damit als einzelnes Bundesland alles blockierte.
Die Rundfunkanstalten der ARD, das ZDF und Deutschlandradio legten daraufhin Verfassungsbeschwerde ein. Das Gericht urteilte: Sachsen-Anhalt hat die Rundfunkfreiheit verletzt, weil es ohne tragfähige Gründe die Zustimmung zur Erhöhung verweigerte. Der Rundfunkbeitrag wurde ab August 2021 um 86 Cent erhöht (BVerfG, 20.07.2021, Az. 1 BvR 2756/20 u.a.).
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