Für Wen Gilt Das Verkehrszeichen 253? - Deutz Forum

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Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden. Für wen gilt das Verkehrszeichen 253? Diskutiere Für wen gilt das Verkehrszeichen 253? im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Deutzgemeinde, habe heute meinen neuen und Tims alten Bauwagen zu einem Freund auf die Wiese gefahren. Dabei musste ich eine Straße... Antworten Neues Thema erstellen jomi

jomi

Beiträge 848 Likes 2 Hallo Deutzgemeinde, habe heute meinen neuen und Tims alten Bauwagen zu einem Freund auf die Wiese gefahren. Dabei musste ich eine Straße befahren, die mit dem Schild unten gekennzeichnet war. Gilt das Schild auch für landwirtschaftliche Zugmaschinen? Ein Autofahrer hat mich nämlich ziemlich dumm angemacht (laut hupend und mir einen Vogel zeigend vorbei gefahren). Und selbst wenn das Schild für landwirtschaftliche gilt, dann doch auch erst ab 3,5t zul. Ges. Gew. Die hat mein 18er nicht. Gut der Bauwagen in Kombinatioin mit dem Kleinen könnte die Sache eng machen... Klärt mich da mal bitte auf. Gruß Micha

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DEUTZ-D-3006

DEUTZ-D-3006

Beiträge 966 Likes 1 Hallo !!! Dieses Schild gilt auch für landwirtschaftlich Fahrzeuge. Egal welches Gewicht. Ist zwar ein bisschen doof. Ein Bus mit 20 Tonnen z.B. darf da durchfahren. :D :D Mfg Johannes Zuletzt bearbeitet: 22.03.2008 Tim_Tayler2

Tim_Tayler2

Beiträge 2.826 Likes 1 @ Johannes: Hast du das schwarz auf weiß? Ich dachte ohne Zusatzzeichen gilt das for LKW 7,5 Tonnen und höher... ?( *Edit* Vergiß es - hab grad ge Wikipediat. Du hast recht... Link Ich seh schwarz für meine Tour durch die schweizer Alpen ;( Zuletzt bearbeitet: 22.03.2008 jomi

jomi

Threadstarter Beiträge 848 Likes 2 @TT2: ohne deine Anhänger und nur mit der Kiste auf der Ackerschiene kannst du doch durch die Schweizer Alpen: Das gilt nach deinem Link und dem, was ich auch sonst so gefunden habe, für Zugmaschinen mit einem zul. Ges.Gew. einschließlich mitgeführter Anhänger über 3,5t. Und unsere 18er wiegen nun wirklich nicht soviel... Ich denke, du könntest sogar noch einen 750kg Anhänger mitführen ;) Gruß Micha Ach ja, was mach ich denn, oder mein Freund, wenn er auf seinem Grundstück jetzt so Teile stehen hat (Trecker, Miststreuer...) und die ihm dann irgendwann die Straße da sperren. Der kommt dann ja nie wieder legal von seinem Grundstück runter oder wieder drauf. Tim_Tayler2

Tim_Tayler2

Beiträge 2.826 Likes 1 "Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t... und Zugmaschinen" Ich weiß nicht recht, ob die schweizer Schandis mit deiner Interpretation einverstanden sind... Sonst würde das stehen: "...für KFZ und Zugmaschienen mit..." ...oder seh ich das zu eng? Zuletzt bearbeitet: 22.03.2008 jomi

jomi

Threadstarter Beiträge 848 Likes 2 Hmmmm, da hast du recht. Da habe ich etwas zu schnell gelesen. Aaaaber: Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, wenn ich das so lese, denke ich, dass Anhänger und Zugmaschinen sinngemäß zu dem "einschließlich" gehören. Damit würde da wieder meine Interpretation zum Zuge kommen. Es gibt da nur ein Problem: Die Juristerei.... Haben wir da keinen hier, der uns das mal übersetzen kann :D Rüdiger

Rüdiger

Beiträge 1.475 Likes 20 Hallo, das Zeichen "253" stellt ein Verbot für Kraftfahrzeuge ,mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger dar. Zugmaschienen sind hier ebenfalls eingebunden. Eine Ausnahme sind Pkw und Kraftomnibusse, diese dürfen diese bezeichnete Straße befahren. Die Anhänger werden hier also mit dem Zugfahrzeug zusammen gezählt, koomt man hier also über die 3,5t, so darf man diese Straße nicht benutzen. Es geht hier also um die zulässige Gesamtmasse bzw. das zulässige Gesamtgewicht und nicht um das tatsächliche Gewicht, was zum Zeitpunkt des Schildes ansteht. Gruß Rüdiger Zuletzt bearbeitet: 24.03.2008 K

Kurt

Beiträge 1.091 Likes 7 Hallo Jomi, dann muss dein Freund bei der Gemeinde ne Ausnahmegenehmigung beantragen. Weil irgendwie muss er ja auf sein Grundstück gelangen. Ich habe schon ein paar gesehen von Kunden, die ein wochendhaus oder ihr Wohnhaus im freien Gelände haben. Die sind ja keine Land und Forstwirtschaft und dürften die Feldwege zu ihrem Haus nicht befahren. 8o Mir hat mal jemand folgendes erzählt. Sein Kumpel hat ein grundstück auf dem freinen Feld. Ist aber kein Bauer. Hat ne Ausnahmegenehmigung beantragt und auch bekommen. nicht nur eine, sondern auch ein paar für seine Kumpels, äh befugte Personen. Weil die haben da ab und zu gefeiert. :D Nur war der Weg auch ein bekannter Schleichweg. Eines schönen Tages war in der Nähe ein unfall und die normale Strasse gesperrt. Natürlich haben Insider den Feldweg benutzt. Nur da stand mittendrin die Polizei und hat das überprüft. Deren Gesicht hättest du sehen sollen, als ich mit Transporter und Anhänger angefahren kam und die Ausnahmegenehigung unter die Nase hielt. :D Und die hinter mir haben sich vermutlich gewundert, wie schnell ich weiterfahren und vor allem Gebührenfrei ich weiterfahren durfte. :D Kurt passer montanus

passer montanus

Beiträge 3.349 Likes 458 Hallo, als reisender Zigeuner habt ihr mich neugierig gemacht, und ich habe meine vorhandenen Unterlagen durchgesehen. Basisschild weiß mit rotem Rand: Verbot für Fahrzeuge aller Art. Für Einschränkungen werden die Zusatzzeichen, in diesem Fall (1048-12) verwendet. Text zum Schild 1048-12: nur Kraftfahrzeuge über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, ausgenommen PKW und Omnibusse. Dieses bedeutet für mich: Ein Kraftfahrzeug (solo oder auch mit Anhänger) über 3,5 t darf den Weg oder die Straße NICHT befahren. Ein Kraftfahrzeug (solo oder auch mit Anhänger) bis 3,5 t darf den Weg oder die Straße befahren. Mein Trecker wiegt laut Brief 1,8 t + 1,3 t Wohnwagen = 3,1 t gesamt. Somit darf ich fahren. Wenn ich mich geirrt habe, bekomme ich in Flensburg einen PUNKT. Die nächste Reise ist in der Planung! Viele Grüße Passer Montanus C

Christian...

Beiträge 6.586 Likes 94
Mein Trecker wiegt laut Brief 1,8 t + 1,3 t Wohnwagen = 3,1 t gesamt. Zum Vergrößern anklicken....
Hallo, sind das die tatsächlichen gewichte oder die zul. Gesamtgewichte? Wenn ich richtig informiert bin, zählt hier (bezogen auf das Schild) das zGG. Das tatsächliche Gewicht ist nur relevant, wenn ein Schild mit einer Gewichtsangabe und der Einheit "t" (Tonnen) angegeben ist. Eselsbrücke: Wenn auf dem Schild ein "t" (für Tonnen) steht, dann bedeutet das das Tatsächliche Gewicht relevant ist, wenn kein "t" vorhanden ist, das zGG. T

Tiger

Guest
Hallo Christian, ich habe noch nie ein Schild gesehen, wo eine Gewichtangabe ohne Einheit abgedruckt ist. Sowas gibt es auch nicht. Entweder das Schild "253" steht alleine, dann gilt was Rüdiger schreibt. Alle Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t dürfen nicht dort lang fahren. Gibt es aber ein Zusatzschild mit einer Angabe, beispielweise 7,5 Tonnen, dann bedeutet das, dass das Verbot nur gilt, sofern Fahrzeuge einschließlich Anhänger diese 7,5t zulässiges Gesamtgewicht überschreiten. Solche Schilder beziehen sich immer auf das zulässige Gesamtgewicht. Schilder die eine Massenangabe oder sonst eine Maßangabe haben, also z.B. 5,5t in rotem Kreis beziehen sich auf die tatsächliche Masse bzw. die tatsächlichen Werte des Fahrzeuges. Gruß Markus Wildschwien

Wildschwien

Beiträge 444 Likes 1 Hey Tiger, wo widerspricht sich das mit dem was Christian geschrieben hat? Gruß vom anderen Christian Zuletzt bearbeitet: 27.03.2008 T

Tiger

Guest
Hallo anderer Christian, :D
Eselsbrücke: Wenn auf dem Schild ein "t" (für Tonnen) steht, dann bedeutet das das Tatsächliche Gewicht relevant ist, wenn kein "t" vorhanden ist, das zGG. Zum Vergrößern anklicken....
Ich beziehe mich auf diese Worte bzw. auf Folgendes:
Das tatsächliche Gewicht ist nur relevant, wenn ein Schild mit einer Gewichtsangabe und der Einheit "t" (Tonnen) angegeben ist Zum Vergrößern anklicken....
Das ist ja nur eine Halbwahrheit, denn bei dem oben genannten Schild "253" kann es ja ein Zusatzschild geben, auf dem eine Gewichtsangabe ist. Diese bezieht sich aber auf das z.GG. und nicht auf das tatsächliche Gewicht. Gruß Markus Wilfried

Wilfried

Beiträge 1.628 Likes 714 Christian wird dieses Schild meinen.Das habe ich damals auch so gelernt.Steht ein T mit auf dem Schild ist es das "tatsächliche " Gewicht. mfg

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T

Tiger

Guest
Hallo Wilfried, Christian kann meinen was er will. Nur seine Aussagen waren nun mal nicht ganz korrekt bzw. vollständig. Auf dem unten angehängten Schild steht auch eine Zahl mit einem t dahinter, nur mit dem Unterschied, dass dieses Schild in Verbindung mit dem Schild 253 sich auch das z.GG. bezieht und nicht auf das tatsächliche Gewicht. Yours sincerely Markus

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Wilfried

Wilfried

Beiträge 1.628 Likes 714 Christian hat nichts anderes behauptet und er hat auch nichts falsches behauptet oder geschrieben.Vielleicht hast du es nur anders verstanden. mfg T

Tiger

Guest
Hallo Wilfried, refering to this quotation:
Das tatsächliche Gewicht ist nur relevant, wenn ein Schild mit einer Gewichtsangabe und der Einheit "t" (Tonnen) angegeben ist Zum Vergrößern anklicken....
DAS stimmt ja so nicht. Es ist eine undifferenzierte Aussage, die sich nicht mit den Fakten deckt. Kann ich auch nichts für. Den Beweis hab ich ja nun gebracht. Wenn er nun geschrieben hätte, dass diese Eselsbrücke nur für Schilder gilt, wo die Zahl im roten Kreis steht (mir fällt im Moment keine andere Formulierung dazu ein), dann hätte sie auch uneingeschränkte Gültigkeit. Gruß Markus Zuletzt bearbeitet: 27.03.2008 Wildschwien

Wildschwien

Beiträge 444 Likes 1 Ah, jetzt hab ich verstanden was du sagen wolltest. Dann müsste man das Zusatzschild, was sich ja auch auf das z.Gg bezieht, als "eigentständiges" Schild ansehen. Aber allein kommt es meinses Wissens nicht vor. In Kürze: Wenn ein Piktogramm zu sehen ist: zulässige Masse, von >3,5t abweichende Massen durch Zusatzschild angegeben. Wenn nicht: tatsächliche Masse T

Tiger

Guest
Hallo Wildschwien, leider hast du es ja dann eben nicht verstanden. :D Oder teilweise falsch. Wenn man von Christians Eselsbrücke ausgeht, dann heißt es ja, das jedes, egal welches Schild, mit einer Massenangabe und der Einheit t sich immer auf das tatsächliche Gewicht bezieht. Bei dieser allgemeinen Aussage ist ja dann unerheblich, ob es ein kombiniertes oder alleinstehendes Schild ist. :D Dem ist, wie du richtig erkannt hast, aber nicht so. Deshalb schlage ich vor, wir nehmen deine Kurzform. :D ;) Gruß Markus Antworten Neues Thema erstellen Thema: Für wen gilt das Verkehrszeichen 253? Antworten Zitate einfügen... Deutzforum

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