> FAHRTIPPS Forum > Verkehrsregeln | Das FAHRTIPPS-Forum | Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. | "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?" ... zum Bußgeldrechner | Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr patrick22 07.11.2005, 17:35 Uhr Verkehrszeichen 253 Es heißt ja, "Verbot für Kraftfahrzeuge mit z.G. über 3,5t einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen, ausgenommen PKW und KOM." Nun meine Frage, Bsp.: mit Klasse BE; Fahrzeug (Pkw) z.G. 2,5 t + Anhänger z.G. 1,5 t == 4t Zug Bedeutet das nun auch ein Verbot für mich?? "Einschließlich Anhänger" macht mich etwas stutzig, oder fall ich unter die Ausnahme "ausgenommen PKW und KOM"?? Danke Patrick #96070 Hinweis: Keine Rechtsberatung möglich;Antworten wurden nicht auf Richtigkeit geprüft. Georg_g 07.11.2005, 18:23 Uhr zu: Verkehrszeichen 253 Die Ausnahme für Pkw und KOM gilt auch für Züge, die mit diesen Kfz. gebildet werden. Der Zug aus deinem Beispiel dürfte also ein so beschilderte Straße befahren. #96075 patrick22 08.11.2005, 14:21 Uhr zu: Verkehrszeichen 253 @Kahleberger Hallo, erstmal danke für die Antwort, nur so einfach ist das nicht immer mit den Abbildungen, bestes Bsp. ist Zusatzzeichen 1048-15 ; dort siehst du einen Sattelzug und einen LKW mit Anhänger...jedoch heißt die genaue Beschreibung "nur Sattelkraftfahrzeuge und Züge" somit würde auch ein PKW-Zug darunter fallen... #96130 Georg_g 09.11.2005, 13:02 Uhr zu: Verkehrszeichen 253 @ Kahleberger: Das Sinnbild eines Lkw ist nur ein Symbol, also eine stark vereinfachte Darstellung. Der genaue Wortlaut zu den Verkehrszeichen ist häufig viel komplizierter. Das Schild (http://www.fahrtipps.de/img/vz/40p/253.gif" nennt man zwar umgangssprachlich "Verbot für Lkw", die exakte Bedeutung lässt sich aber mit Logik oder mit bloßem Nachdenken nicht erfassen. Ein Bus mit 20 Tonnen z.G. darf in eine so beschilderte Straße hineinfahren, eine Zugmaschine mit 3 Tonnen z.G. jedoch nicht. Dieser feine Unterschied ist aus dem Schild nicht herauszulesen, man muss dazu schon den Text kennen. Und bei der Sache mit den Anhängern ist der Text ebenfalls nicht ganz unmissverständlich formuliert, sodass die Frage von patrick22 berechtigt ist. #96202 Georg_g 09.11.2005, 18:28 Uhr zu: Verkehrszeichen 253 »Nun mal ehrlich, Georg: Wenn ein LKW im Verbotsschild zu sehen ist, fährst du mit einem PKW wirklich nicht in diese Straße - ob du den VO-Text nun auswendig kennst oder nicht?« Es ging wohlgemerkt um einen Pkw mit Anhänger, Gesamtmasse des Zuges 4 t. Und nun mal ehrlich, Kahleberger: Wenn ein LKW im Verbotsschild zu sehen ist, fährst du dann mit einer Zugmaschine in diese Straße? Eine Zugmaschine ist ja kein Lkw. Und wenn ich mich jetzt noch schwach erinnern könnte, dass das Schild irgendwas mit 3,5 t zu hat, und meine Zugmaschine hat nur 3 t, könnte man dann nicht zu dem Schluss kommen, dass ich hineinfahren dürfte? Im Ausgangsbeispiel ging es ja um einen Zug mit 4 t z.G. Der amtliche Text zum Schild beginnt mit den Worten "Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer z.G. über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger ..." - der Zug würde also unter das Verbot fallen, wenn die danach erwähnte Ausnahme nicht auch für Züge gelten würde, bei denen das Zugfahrzeug ein Pkw ist. Und mal ganz ehrlich, Kahleberger, welcher Fahrer eines Pkw mit Anhänger würde vermuten, dass das Zeichen http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/1048-15.jp g auch für ihn gilt? Die "Vernunft" sagt doch ganz klar was anderes ... #96226 patrick22 10.11.2005, 09:46 Uhr zu: Verkehrszeichen 253 >>Wenn ein LKW im Verbotsschild zu sehen ist, fährst du mit einem PKW wirklich nicht in diese Straße - ob du den VO-Text nun auswendig kennst oder nicht? << da hab ich wohl ne schöne diskussion angezettelt... aber mir ging es nicht um "was wirklich auf der Straße gemacht und beachtet wird, oder was die polizei weiß oder nicht" sondern um den rechtlichen aspekt...der wie oben ausgiebig diskutiert wurde... danke nochmal für die schnelle antwort georg! #96285 guga 29.08.2008, 07:18 Uhr zu: Verkehrszeichen 253 Auch wenn das Thema schon etwas alt ist: Gilt das Durchfahrtsverbot auch für landwirtschaftliche fahrzeuge: alos Traktor bis zu 7 To, plus 2 Anhänger? Wer hat Erfahrung damit, wenn Gemeinden sich weigern, regelmäßige Kontrollen durchzuführen, vor allem wenn bekannt ist, dass das Durchfahrtsverbot von weit über 100 Fahrzeugen täglich missachtet wird? Vielen Dank guga #138226 Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B / 3 Fehlerpunkte Warum müssen Sie auf dieser Straße besonders vorsichtig fahren?  Weil eine Straßenbahn entgegenkommen könnte Weil die Fahrbahnoberfläche uneben und unterschiedlich griffig ist Weil das Fahren auf den Schienen gefährlich ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B / 3 Fehlerpunkte Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie überholen wollen?  Mit Rutschgefahr und verlängertem Anhalteweg Mit unsicherer Fahrweise des Radfahrers Mit plötzlich auftauchendem Gegenverkehr
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.43-101 / 3 Fehlerpunkte Worauf können rot-weiße Warntafeln an Fahrzeugen hinweisen? Auf einen Anhänger, der innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf der Fahrbahn abgestellt ist Auf ein Fahrzeug mit Überbreite Auf ein Gefahrgutfahrzeug FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:  | Neue Verkehrsregeln der letzten Jahre (Übersicht)Sind Sie auf dem Laufenden, wenn es um die Verkehrsvorschriften geht? Was hat sich in den letzten Jahren geändert? |  |  | Gute Frage: Verkehrsregeln, Fahrschule, FührerscheinNicht immer ist man absolut sicher, welches Verhalten im Straßenverkehr korrekt ist. Bestimmt haben Sie in der Fahrschule gut aufgepasst. Aber vielleicht kommt Ihnen bei diesen Fragen der Gedanke: Das hätte ich auch mal gerne gewusst... |  |  | Straßenverkehrs-Ordnung StVOStVO-Rechtsunsicherheit wegen der Nichtigkeits-Erklärung vom Verkehrsminister: Wählen Sie entweder die 45. oder 46. Änderungsverordnung zur Ansicht | Zum nächsten Thema:  |  | Bußgeld, Punkte, ProbezeitFAHRTIPPS-Forum: Verwarnungsgeld, Bußgeld, Punkte, Probezeit | Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. 265) wurde zuletzt aktualisiert am 05.05.2018 Rechtliche Hinweise: Sämtliche Texte und Abbildungen auf dieser Internetseite unterliegen dem Urheberrecht bzw. genießen Datenbankschutz nach §§ 87a ff UrhG. Nutzung oder Vervielfältigung von Textauszügen oder Abbildungen, egal in welchem Umfang, nur mit vorheriger Zustimmung des Autors. Zuwiderhandlung wird kostenpflichtig verfolgt. Der Hauptdomainname dieser Internetseite ist FAHRTIPPS.DE. Bild- und Textrechte können auf Honorarbasis erworben werden. Die Abbildungen der theoretischen Fahrlerlaubnisprüfung sind von der TÜV | DEKRA arge tp 21 GbR lizensiert. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der FAHRTIPPS-Inhalte übernommen. Für Inhalte bzw. Produkte auf Internetseiten, die nicht unmittelbar zu FAHRTIPPS.DE gehören, und auf die hier z.B. durch Hyperlinks oder Anzeigen hingewiesen wird, wird keine Verantwortung übernommen. Forum-Einträge sind keine Äußerungen von FAHRTIPPS.DE, sondern geben ausschließlich die Ansicht des jeweiligen Verfassers wieder. / ¦ \ FAHRTIPPS © 1997-2026 Andreas Wismann Datenschutzerklärung (DSGVO) | Impressum |