HOAI Leistungsphasen: Bauphasen 1-9 Auf

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Übersicht der Leistungsphasen nach HOAI

Die einzelnen Leistungsbilder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) untergliedern sich in Leistungsphasen, wobei die Leistungsbilder regelmäßig 9 Leistungsphasen haben. 

LP1: Grundlagenermittlung

LP2: Vorplanung

LP3: Entwurfsplanung

LP4: Genehmigungsplanung

LP5: Ausführungsplanung.

LP6: Vorbereitung der Vergabe

LP7: Mitwirkung bei der Vergabe

LP8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation

LP9: Objektbetreuung

Dabei stellen die Leistungsphasen die kleinsten von der HOAI bewerteten Einheiten dar.

Die Leistungsphasen enthalten wiederum die Grundleistungen. Unter Grundleistungen versteht man diejenigen Leistungen, “die im Allgemeinen zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags erforderlich sind” (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI).

Die Besonderen Leistungen sind vom Bewertungssystem der HOAI nicht umfasst. Die HOAI führt zwar Besondere Leistungen auf. Diese Aufzählung ist allerdings weder vollständig, noch erfolgt eine Bewertung der Besonderen Leistungen, deren Honorar frei vereinbar ist (vgl. § 3 Abs. 3 Satz 3 HOAI). 

Die Bewertung der einzelnen Leistungsphasen für verschiedene Leistungsbilder ist in der nachfolgenden Tabelle in einer Übersicht für die wichtigsten Leistungsbilder dargestellt:

 

LPH(Leistungs-phase) Bezeichnung Leistungsbild gemäß HOAI 2013 und HOAI 2021
Gebäude (§34) Innenräume (§34) Freianlagen (§39) Ingenieurbauwerke (§43) Verkehrsanlagen (§47) Tragwerksplanung (§51) Technische Ausrüstung (§55)
1 Grundlagenermittlung 2 % 2 % 3 % 2 % 2 % 3 % 2 %
2 Vorplanung 7 % 7 % 10 % 20 % 20 % 10 % 9 %
3 Entwurfsplanung 15 % 15 % 16 % 25 % 25 % 15 % 17 %
4 Genehmigungsplanung 3 % 2 % 4 % 5 % 8 % 30 % 2 %
5 Ausführungsplanung 25 % 30 % 25 % 15 % 15 % 40 % 22 %
6 Vorbereitung der Vergabe 10 % 7 % 7 % 13 % 10 % 2 % 7 %
7 Mitwirkung bei der Vergabe 4 % 3 % 3 % 4 % 4 % 5 %
8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation 32 % 32 % 30 % 15 % 15 % 35 %
9 Objektbetreuung 2 % 2 % 2 % 1 % 1 % 1 %
Summe   100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 %

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  • Rechtliche Grundlagen der HOAI
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  • Auswirkungen des EuGH-Urteils
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Weitere Informationen zu den HOAI Leistungsphasen

Die einzelnen Leistungsphasen enthalten Grundleistungen, die von der HOAI jedoch nicht bewertet werden. Die kleinsten von der HOAI bewerteten Einheiten sind die Leistungsphasen. Bei der Gestaltung von Verträgen, mit denen nicht alle Grundleistungen einer Leistungsphase beauftragt werden sollen, bedarf es einer entsprechenden Bewertung der Grundleistungen, bei der die HOAI nicht weiterhilft.

Zur Bewertung der Grundleistungen gibt es verschiedene sog. “Splittingtabellen”, die eine entsprechende Bewertung der einzelnen Grundleistungen vorsehen. So binden sich z.B. in dem Kommentar von Heinlein/Hilka die sog. “Doell-Tabellen”, die eine entsprechende Bewertung vorsehen. 

HOAI-Volltext

Vollständiger Text der unterschiedlichen HOAI-Fassungen seit 1996.

HOAI 2021 HOAI 2013 HOAI 2009 HOAI 2002 HOAI Grundleistungen

Auszug HOAI Grundleistungen & Besondere Leistungen

Anlage 10.1 Leistungsbild Gebäude und Innenräume

Leistungsphase Grundleistungen Besondere Leistungen
1. Grundlagenermittlung (2 %) Klären der AufgabenstellungBeratung zum gesamten Leistungs- und UntersuchungsbedarfFormulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich BeteiligterZusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse – Aufstellen eines Raumprogramms– Standortanalyse– Analyse der Entwicklung von Flächen- und Raumbedarf– Mitwirken beim Erläutern des Leistungs- und Untersuchungsbedarfs
2. Vorplanung (7 %) Analysieren der GrundlagenAbstimmen der ZielvorstellungenErarbeiten eines Planungskonzepts (Vorentwurf)Klären und Erläutern wesentlicher Zusammenhänge, Vorgaben und BedingungenIntegrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich BeteiligterVorverhandlungen über GenehmigungsfähigkeitKostenrahmen nach DIN 276Erstellen eines TerminplansZusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse – Mitwirken bei Förderanträgen– Standortanalyse– Mitwirken bei der Beschaffung von Unterlagen– Mitwirken bei Grundstücksbeschaffung– Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten
3. Entwurfsplanung (15 %) Durcharbeiten des Planungskonzepts unter Berücksichtigung städtebaulicher, funktionaler, gestalterischer, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher und ökologischer AnforderungenIntegrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich BeteiligterObjektbeschreibungVerhandlungen mit Behörden und anderen am Genehmigungsverfahren Beteiligten über die GenehmigungsfähigkeitKostenberechnung nach DIN 276Fortschreiben des TerminplansZusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse – Mitwirken bei der Beschaffung behördlicher Genehmigungen– Mitwirken bei Verhandlungen über Förderungen– Wirtschaftlichkeitsberechnungen– Visualisierungen– Modelle
4. Genehmigungsplanung (3 %) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für Genehmigungen oder Zustimmungen, einschließlich Anträge auf Ausnahmen und BefreiungenEinreichen der UnterlagenVerhandlungen mit Behörden über GenehmigungenErgänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen – Mitwirken bei der Beantragung öffentlicher Mittel– Mitwirken bei Ausnahmegenehmigungen– Mitwirken bei Grundstücksteilungen
5. Ausführungsplanung (25 %) Durcharbeiten der Ergebnisse bis zur ausführungsreifen LösungZeichnerische Darstellung im erforderlichen MaßstabFortschreiben der Ausführungsplanung während der ObjektausführungIntegrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich BeteiligterFortschreiben des Terminplans – Aufstellen von Montageplänen– Mitwirken bei Prüfungen durch Fachbehörden– Werkstattzeichnungen, Schal- und Bewehrungspläne
6. Vorbereitung der Vergabe (10 %) Ermitteln von MengenAufstellen von Leistungsbeschreibungen mit LeistungsverzeichnissenAbstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der fachlich BeteiligtenErmitteln der Kosten auf Grundlage vom Planverfasser bepreister LeistungsverzeichnisseZusammenstellen der Vergabeunterlagen – Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten– Aufstellen von Preisspiegeln– Mitwirken bei Verhandlungen mit Bietern
7. Mitwirkung bei der Vergabe (4 %) Einholen von AngebotenPrüfen und Werten der AngeboteFühren von BietergesprächenErstellen eines VergabevorschlagsMitwirken bei der Auftragserteilung – Kostenanschläge nach DIN 276– Prüfen von Nebenangeboten– Mitwirken bei Vertragsabschlüssen
8. Objektüberwachung – Bauüberwachung (32 %) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit Genehmigungen, Ausführungsplänen, Leistungsbeschreibungen, Terminen und KostenKoordinieren der an der Objektüberwachung fachlich BeteiligtenDokumentation des BauablaufsAufstellen und Überwachen eines ZeitplansRechnungsprüfungKostenkontrolle durch KostenfeststellungAntrag auf behördliche AbnahmenMitwirken bei der AbnahmeZusammenstellen von Zeichnungen und rechnerischen ErgebnissenÜbergabe des ObjektsAuflisten von VerjährungsfristenÜberwachen der Beseitigung von Mängeln – Mitwirken bei Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator– Mitwirken bei behördlichen Abnahmen– Tätigkeiten als verantwortlicher Bauleiter– Mitwirken bei der Bauzustandsdokumentation
9. Objektbetreuung (2 %) Objektbegehung zur MängelfeststellungMitwirken bei der Freigabe von SicherheitsleistungenÜberwachen der Beseitigung von MängelnMitwirken bei der System- und VerfahrensschulungMitwirken beim Monitoring der Kosten im BetriebMitwirken bei der Pflege- und Wartungsplanung – Mitwirken beim Facility-Management– Mitwirken bei der Objektanalyse– Mitwirken bei Wirtschaftlichkeitsanalysen– Mitwirken bei Energieausweisen

Weitere Informationen rund um die HOAI Grundleistungen

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unterscheidet in Grundleistungen und Besondere Leistungen. Unter Grundleistungen versteht die HOAI diejenigen Leistungen, “die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich sind”, vgl. § 3 Abs. 2 HOAI 2013. Die Grundleistungen sind in den Leistungsbildern erfasst und in der Anlage zu dem jeweiligen Leistungsbild im einzelnen aufgeführt.

Die HOAI mit ihrem Abrechnungssystem bewertet als kleinste Einheit nur die Leistungsphasen, also nur “Pakete verschiedener Grundleistungen” und nicht die einzelnen Grundleistungen.   

Die Grundleistungen sind in den Leistungsbildern der HOAI immer in der linken Spalte dargestellt. Dem sind die Besonderen Leistungen in der rechten Spalte gegenübergestellt, wobei deren Aufzählung nicht abschließend ist. In § 34 Abs. 4 HOAI heißt es demgemäß: “Anlage 10 Nummer 10.1 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase und enthält Beispiele für Besondere Leistungen.”

Die Grundleistungen stellen sich nach der HOAI anhand des Leistungsbilds Objektplanung Gebäude und Innenräume im Überblick wie vorstehend dargestellt dar.

Die vorstehend am Beispiel der Objektplanung Gebäude aufgeführten Grundleistungen (siehe linke Spalte) wurden mit der HOAI-Novelle zur HOAI 2013 angepasst. Insofern gibt es einen Unterschied zu den alten und in der HOAI 1996/2002 und der HOAI 2009 enthaltenen Grundleistungen. Mit der HOAI 2013 wurde folgende Anpassungen bei den Grundleistungen vorgenommen:

Beispielsweise wurden als Grundleistungen zusätzlich aufgenommen:

  • die Ortsbesichtigung (in der Leistungsphase 1),
  • das Erstellen eines Terminplanes als Bauablaufplan mit den wesentlichen Vorgängen (in der Leistungsphase 2),
  • die Koordination der Leistungen anderer an der Bauplanung fachlich Beteiligter (in der Leistungsphase 3),
  • die Fortschreibung des Terminplans (in der Leistungsphase 5),
  • die Ermittlung der Kosten auf Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse sowie die Kostenkontrolle durch Vergleich mit der Kostenberechnung nach DIN 276 (in der Leistungsphase 6),
  • die Koordination der Vergaben der Fachplaner und das Führen von Bietergesprächen (in der Leistungsphase 7),
  • die Dokumentation des Bauablaufs, Organisation der Abnahme und Abnahmeempfehlungen für den Auftraggeber (in der Leistungsphase 8) sowie
  • die fachliche Bewertung der innerhalb der Mängelanspruchsfrist festgestellten Mängel (in der Leistungsphase 9).

Insofern gab es hier gravierende Änderungen mit der Novelle zur HOAI 2013.

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Vollständiger Text der unterschiedlichen HOAI-Fassungen seit der HOAI 1996 mit Euroumstellung im Jahr 2002.

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Từ khóa » Hoai 2013 Lph 3