Anlage 14 HOAI - (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2)

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Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Gliederung Zitiervorschläge https://dejure.org/gesetze/HOAI/__paste_norm__.html __paste_bez__ __paste_norm__ HOAI (https://dejure.org/gesetze/HOAI/__paste_norm__.html) __paste_bez__ __paste_norm__ HOAI __paste_bez__ __paste_norm__ Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (https://dejure.org/gesetze/HOAI/__paste_norm__.html) __paste_bez__ __paste_norm__ Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung Schriftgöße im Rechtsfenster: Abc Abc Abc Optimierung der Satzdarstellung Herkömmlich § 123Überschrift (1) 1Erster Satz im ersten Absatz. 2Zweiter Satz im ersten Absatz. 3Dritter Satz im ersten Absatz. (2) 1Erster Satz im zweiten Absatz. 2Zweiter Satz im zweiten Absatz. 3Dritter Satz im zweiten Absatz. ... Lesefreundlicher § 123Überschrift (1)1Erster Satz im ersten Absatz.2Zweiter Satz im ersten Absatz.3Dritter Satz im ersten Absatz. (2)1Erster Satz im zweiten Absatz.... merken Anlage 14(zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2)

Grundleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung, Besondere Leistungen, Objektliste

14.1 Leistungsbild Tragwerksplanung

GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplanerb) Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichtenc) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
LPH 2 Vorplanung (Projekt- u. Planungsvorbereitung)
a) Analysieren der Grundlagenb) Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeitc) Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsartd) Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeite) Mitwirken bei der Kostenschätzung und bei der Terminplanungf) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse - Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen- Aufstellen eines Lastenplans, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung- Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicher tragender Teile- Vorläufige nachprüfbare Berechnung der Gründung
LPH 3 Entwurfsplanung (System- u. Integrationsplanung)
a) Erarbeiten der Tragwerkslösung, unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellungb) Überschlägige statische Berechnung und Bemessungc) Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details und Hauptabmessungen des Tragwerks für zum Beispiel Gestaltung der tragenden Querschnitte, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmitteld) Überschlägiges Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbaue) Mitwirken bei der Objektbeschreibung bzw. beim Erläuterungsberichtf) Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeitg) Mitwirken bei der Kostenberechnung und bei der Terminplanungh) Mitwirken beim Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzungi) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse - Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung wesentlich tragender Teile- Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung der Gründung- Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails- Vorgezogene Stahl- oder Holzmengenermittlung des Tragwerks und der kraftübertragenden Verbindungsteile für eine Ausschreibung, die ohne Vorliegen von Ausführungsunterlagen durchgeführt wird- Nachweise der Erdbebensicherung
LPH 4 Genehmigungsplanung
a) Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk unter Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungenb) Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalen Bauzuständenc) Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen der statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, der Verkehrslasten, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen des Objektplanersd) Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerksplanung zur Genehmigunge) Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrollef) Vervollständigen und Berichtigen der Berechnungen und Pläne - Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung)- Statische Berechnung und zeichnerische Darstellung für Bergschadenssicherungen und Bauzustände bei Ingenieurbauwerken, soweit diese Leistungen über das Erfassen von normalen Bauzuständen hinausgehen- Zeichnungen mit statischen Positionen und den Tragwerksabmessungen, den Bewehrungsquerschnitten, den Verkehrslasten und der Art und Güte der Baustoffe sowie Besonderheiten der Konstruktionen zur Vorlage bei der bauaufsichtlichen Prüfung anstelle von Positionsplänen- Aufstellen der Berechnungen nach militärischen Lastenklassen (MLC)- Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken, in denen das statische System von dem des Endzustands abweicht- Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden)
LPH 5 Ausführungsplanung
a) Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungenb) Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertig gestellten Ausführungspläne des Objektplanersc) Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und Verlegeanweisungen, zum Beispiel Bewehrungspläne, Stahlbau- oder Holzkonstruktionspläne mit Leitdetails (keine Werkstattzeichnungen)d) Aufstellen von Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlunge) Fortführen der Abstimmung mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle - Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau- Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau einschließlich Stücklisten, Elementpläne für Stahlbetonfertigteile einschließlich Stahl- und Stücklisten- Berechnen der Dehnwege, Festlegen des Spannvorganges und Erstellen der Spannprotokolle im Spannbetonbau- Rohbauzeichnungen im Stahlbetonbau, die auf der Baustelle nicht der Ergänzung durch die Pläne des Objektplaners bedürfen
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
a) Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau als Ergebnis der Ausführungsplanung und als Beitrag zur Mengenermittlung des Objektplanersb) Überschlägiges Ermitteln der Mengen der konstruktiven Stahlteile und statisch erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel im Ingenieurholzbauc) Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung als Ergänzung zu den Mengenermittlungen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis des Tragwerks - Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplanersx)- Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten des Objektplaners- Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerksx) diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm Grundleistung. In diesem Fall entfallen die Grundleistungen dieser Leistungsphase
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
- Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners- Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten- Mitwirken beim Kostenanschlag nach DIN 276 oder anderer Vorgaben des Auftraggebers aus Einheitspreisen oder Pauschalangeboten
LPH 8 Objektüberwachung
- Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung desTragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen- Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen- Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfungen- Betontechnologische Beratung- Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen
LPH 9 Dokumentation und Objektbetreuung
- Baubegehung zur Feststellung und Überwachung von die Standsicherheit betreffenden Einflüssen

14.2 Objektliste Tragwerksplanung

Nachstehende Tragwerke können in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet werden:

Honorarzone
IIIIIIIVV
Bewertungsmerkmale zur Ermittlung der Honorarzone bei der Tragwerksplanung
- Tragwerke mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere einfache statischbestimmte ebene Tragwerke aus Holz, Stahl, Stein oder unbewehrtem Beton mit ruhenden Lasten, ohne Nachweis horizontaler Aussteifung x
- Tragwerke mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere statisch bestimmte ebene Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten ohne Vorspann- und Verbundkonstruktionen, mit vorwiegend ruhenden Lasten x
- Tragwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere schwierige statisch bestimmte und statisch unbestimmte ebene Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten und ohne Gesamtstabilitätsuntersuchungen x
- Tragwerke mit hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere statisch und konstruktiv schwierige Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten und Tragwerke, für deren Standsicherheit- und Festigkeitsnachweis schwierig zu ermittelnde Einflüsse zu berücksichtigen sind x
- Tragwerke mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere statisch und konstruktiv ungewöhnlich schwierige Tragwerke x
Stützwände, Verbau
- unverankerte Stützwände zur Abfangung von Geländesprüngen bis 2 m Höhe und konstruktive Böschungssicherungen bei einfachen Baugrund-, Belastungs- und Geländeverhältnissen x
- Sicherung von Geländesprüngen bis 4 m Höhe ohne Rückverankerungen bei einfachen Baugrund-, Belastungs- und Geländeverhältnissen wie z. B. Stützwände, Uferwände, Baugrubenverbauten x
- Sicherung von Geländesprüngen ohne Rückverankerungen bei schwierigen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissen oder mit einfacher Rückverankerung bei einfachen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissen wie z. B. Stützwände, Uferwände, Baugrubenverbauten x
- schwierige, verankerte Stützwände, Baugrubenverbauten oder Uferwände x
- Baugrubenverbauten mit ungewöhnlich schwierigen Randbedingungen x
Gründung
- Flachgründungen einfacher Art x
- Flachgründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, ebene und räumliche Pfahlgründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad x
- schwierige Flachgründungen, schwierige ebene und räumliche Pfahlgründungen, besondere Gründungsverfahren, Unterfahrungen x
Mauerwerk
- Mauerwerksbauten mit bis zur Gründung durchgehenden tragenden Wänden ohne Nachweis horizontaler Aussteifung x
- Tragwerke mit Abfangung der tragenden beziehungsweise aussteifenden Wände x
- Konstruktionen mit Mauerwerk nach Eignungsprüfung (Ingenieurmauerwerk) x
Gewölbe
- einfache Gewölbe x
- schwierige Gewölbe und Gewölbereihen x
Deckenkonstruktionen, Flächentragwerke
- Deckenkonstruktionen mit einfachem Schwierigkeitsgrad, bei vorwiegend ruhenden Flächenlasten x
- Deckenkonstruktionen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad x
- schiefwinklige Einfeldplatten x
- schiefwinklige Mehrfeldplatten x
- schiefwinklig gelagerte oder gekrümmte Träger x
- schiefwinklig gelagerte, gekrümmte Träger x
- Trägerroste und orthotrope Platten mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad x
- schwierige Trägerroste und schwierige orthotrope Platten x
- Flächentragwerke (Platten, Scheiben) mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad x
- schwierige Flächentragwerke (Platten, Scheiben, Faltwerke, Schalen) x
- einfache Faltwerke ohne Vorspannung x
Verbund-Konstruktionen
- einfache Verbundkonstruktionen ohne Berücksichtigung des Einflusses von Kriechen und Schwinden x
- Verbundkonstruktionen mittlerer Schwierigkeit x
- Verbundkonstruktionen mit Vorspannung durch Spannglieder oder andere Maßnahmen x
Rahmen- und Skelettbauten
- ausgesteifte Skelettbauten x
- Tragwerke für schwierige Rahmen- und Skelettbauten sowie turmartige Bauten, bei denen der Nachweis der Stabilität und Aussteifung die Anwendung besonderer Berechnungsverfahren erfordert x
- einfache Rahmentragwerke ohne Vorspannkonstruktionen und ohne Gesamtstabilitätsuntersuchungen x
- Rahmentragwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad x
- schwierige Rahmentragwerke mit Vorspannkonstruktionen und Stabilitätsuntersuchungen x
Räumliche Stabwerke
- räumliche Stabwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad x
- schwierige räumliche Stabwerke x
Seilverspannte Konstruktionen
- einfache seilverspannte Konstruktionen x
- seilverspannte Konstruktionen mit durchschnittlichem bis sehr hohem Schwierigkeitsgrad x
Konstruktionen mit Schwingungsbeanspruchung
- Tragwerke mit einfachen Schwingungsuntersuchungen x
- Tragwerke mit Schwingungsuntersuchungen mit durchschnittlichem bis sehr hohem Schwierigkeitsgrad x
Besondere Berechnungsmethoden
- schwierige Tragwerke, die Schnittgrößenbestimmungen nach der Theorie II. Ordnung erfordern x
- ungewöhnlich schwierige Tragwerke, die Schnittgrößenbestimmungen nach der Theorie II. Ordnung erfordern x
- schwierige Tragwerke in neuen Bauarten x
- Tragwerke mit Standsicherheitsnachweisen, die nur unter Zuhilfenahme modell-statischer Untersuchungen oder durch Berechnungen mit finiten Elementen beurteilt werden können x
- Tragwerke, bei denen die Nachgiebigkeit der Verbindungsmittel bei der Schnittkraftermittlung zu berücksichtigen ist x
Spannbeton
- einfache, äußerlich und innerlich statisch bestimmte und zwängungsfrei gelagerte vorgespannte Konstruktionen x
- vorgespannte Konstruktionen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad x
- vorgespannte Konstruktionen mit hohem bis sehr hohem Schwierigkeitsgrad x
Trag-Gerüste
- einfache Traggerüste und andere einfache Gerüste für Ingenieurbauwerke x
- schwierige Traggerüste und andere schwierige Gerüste für Ingenieurbauwerke x
- sehr schwierige Traggerüste und andere sehr schwierige Gerüste für Ingenieurbauwerke, zum Beispiel weit gespannte oder hohe Traggerüste x
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