Rechtsprechung EuGH, 29.04.2004 - C-77/01

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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002

Rechtsprechung
EuGH, 29.04.2004 - C-77/01

Zitiervorschläge https://dejure.org/2004,677 EuGH, 29.04.2004 - C-77/01 (https://dejure.org/2004,677) EuGH, Entscheidung vom 29.04.2004 - C-77/01 (https://dejure.org/2004,677) EuGH, Entscheidung vom 29. April 2004 - C-77/01 (https://dejure.org/2004,677) Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,677) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2, 4 Absatz 2, 13 Teil B Buchstabe d und 19 Absatz 2 - Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit - Begriff der Hilfsumsätze im Bereich der Finanzgeschäfte - Dienstleistungen gegen Entgelt

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - e... inheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 2; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 4 Abs. 2; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 13 Teil B Buchst. d; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 19 Abs. 2; ; Código do imposto sobre o valor acrescentado (Mehrwertsteuergesetz) (Portugal) Art. 23; ; Código do imposto sobre o valor acrescentado (Mehrwertsteuergesetz) (Portugal) Art. 9 Abs. 28

  • Europäischer Gerichtshof

    EDM

  • EU-Kommission PDF

    Empresa de Desenvolvimento Mineiro SGPS SA (EDM) gegen Fazenda Pública.

    1. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Gegenstände und Leistungen, die sowohl für Umsätze verwendet werden, für die ein Recht zum Vorsteuerabzug besteht, als auch für Umsätze, für die dieses Recht nicht ...

  • EU-Kommission

    Empresa de Desenvolvimento Mineiro SGPS SA (EDM) gegen Fazenda Pública

    Abgaben , Mehrwertsteuer

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen in einem Rechtsstreit über das Recht auf Abzug der als Steuerpflichtiger entrichteten Vorsteuer auch für Umsätze, die keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 der Sechsten Richtlinie darstellen oder Hilfsumsätze im Sinne von Artikel ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2, 4 Absatz 2, 13 Teil B Buchstabe d und 19 Absatz 2 - Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit - Begriff der Hilfsumsätze im Bereich der Finanzgeschäfte - Dienstleistungen gegen Entgelt]

  • datenbank.nwb.de

    Begriffsbestimmung und steuerliche Einordnung von Hilfsumsätzen im Bereich von Finanzdienstleistungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Umsatzbesteuerung und zum Vorsteuerabzug bei bestimmten Wertpapierumsätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    EDM

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    EDM

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Europäischer Gerichtshof - Zur Umsatzbesteuerung der Erträge einer Holding und den Folgen für den Vorsteuerabzug

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des SteuerrechtsVorsteuerabzug Vorsteuerabzug beim Halten von Beteiligungen

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 4 Abs 2, Richtlinie 77/388/EWG Art 4 Abs 2, EWGRL 388/77 Art 19 Abs 2, Richtlinie 77/388/EWG Art 19 Abs 2Darlehen; Hilfsumsatz; Holding; Mehrwertsteuer; Tochtergesellschaft; Umsatzsteuer; Unternehmen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (77/388/EWG) im Hinblick auf die Tätigkeiten einer Holding-Gesellschaft - Wirtschaftliche Tätigkeit" im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 (Gewährung von Darlehen an die dem Konsortium angehörenden Gesellschaften; von einem ...

Titel aus an

Verfahrensgang

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-77/01
  • EuGH, 29.04.2004 - C-77/01

Papierfundstellen

  • DB 2004, 1246
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 11.07.1996 - C-306/94

    Régie dauphinoise

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-77/01
    Sie könnten daher nicht als Hilfsumsätze im Sinne von Artikel 19 Absatz 2 der Sechsten Richtlinie angesehen werden (vgl. Urteil vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-306/94, Régie dauphinoise, Slg. 1996, I-3695, Randnr. 22).

    47 Zunächst ist daran zu erinnern, dass Artikel 4 der Sechsten Richtlinie zwar der Mehrwertsteuer einen sehr weiten Anwendungsbereich zuweist (vgl. Urteil vom 4. Dezember 1990 in der Rechtssache C-186/89, Van Tiem, Slg. 1990, I-4363, Randnr. 17), aber lediglich Tätigkeiten mit wirtschaftlichem Charakter betrifft (vgl. Urteil Régie dauphinoise, Randnr. 15).

    Dieser Begriff "Nutzung" bezieht sich entsprechend den Erfordernissen des Grundsatzes der Neutralität des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems auf alle Vorgänge ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform (vgl. Urteile Van Tiem, Randnr. 18, und Régie dauphinoise, Randnr. 15).

    49 Hierzu hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass nur Zahlungen, die die Gegenleistung für einen Umsatz oder eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen, in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallen und dass dies nicht auf Zahlungen zutrifft, die auf dem bloßen Eigentum an einem Gegenstand beruhen (vgl. Urteile vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-333/91, Sofitam, Slg. 1993, I-3513, Randnr. 13, Régie dauphinoise, Randnr. 17, sowie Floridienne und Berginvest, Randnr. 26).

    50 Zudem ergibt sich aus Artikel 2 Nummer 1 der Sechsten Richtlinie, dass ein Umsatz nur dann der Mehrwertsteuer unterliegt, wenn der Steuerpflichtige "als solcher" handelt (Urteil Régie dauphinoise, Randnr. 15).

    63 Zum Ertrag von Anlagen in Investmentfonds ist festzustellen, dass er nicht die unmittelbare Gegenleistung für Dienstleistungen darstellt, die in der Überlassung von Kapital an Dritte bestehen (vgl. Urteil Régie dauphinoise, Randnrn.

    65 Dagegen fallen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Zinsen, die eine Holdinggesellschaft als Entgelt für Darlehen an ihre Beteiligungsgesellschaften erhält, in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer, da Zinszahlungen nicht auf dem bloßen Eigentum an einem Gegenstand beruhen, sondern das Entgelt für die Überlassung von Kapital an einen Dritten darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil Régie dauphinoise, Randnr. 17).

    69 Auch die Zinsen, die an ein Unternehmen als Entgelt für Bankeinlagen oder für Anlagen in Wertpapieren wie Schatzanweisungen oder Zertifikate gezahlt werden, können nicht vom Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer ausgenommen werden, da sie nicht auf dem bloßen Eigentum an dem Gegenstand beruhen, sondern die Gegenleistung für die Überlassung von Kapital an einen Dritten darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil Régie dauphinoise Randnr. 17).

  • EuGH, 20.06.1996 - C-155/94

    Wellcome Trust / Kommissioners of Customs & Excise

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-77/01
    Zur Berücksichtigung des Umfangs der Verkäufe von Aktien und sonstigen Wertpapieren verweist die EDM auf das Urteil vom 20. Juni 1996 in der Rechtssache C-155/94 (Wellcome Trust, Slg. 1996, I-3013).

    37 Angesichts der Art der Tätigkeiten der EDM und insbesondere im Hinblick darauf, dass der geschäftliche Charakter von Tätigkeiten im Sinne des Artikels 13 Teil B Buchstabe d der Sechsten Richtlinie nur im Ausnahmefall anerkannt sei (vgl. Urteile Wellcome Trust, Randnr. 35, und Harnas & Helm, Randnr. 16), könne nicht angenommen werden, dass die Darlehen und die Aktienverkäufe stets nur im außergeschäftlichen Bereich der Holdinggesellschaft lägen.

    Wenn derartige Tätigkeiten als solche keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Richtlinie darstellen, muss dasselbe auch für die Veräußerung solcher Beteiligungen gelten (vgl. Urteile Wellcome Trust, Randnr. 33, und vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-442/01, KapHag, Slg. 2003, I-6851, Randnrn.

    60 Folglich ist hinsichtlich der Tätigkeiten eines Unternehmens, die im bloßen Verkauf von Aktien und sonstigen Wertpapieren wie etwa Beteiligungen an Investmentfonds bestehen, anzunehmen, dass sich das Unternehmen insoweit wie ein privater Anleger auf die Verwaltung eines Wertpapiervermögens beschränkt (vgl. Urteil Wellcome Trust, Randnr. 36).

    61 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass es für die Unterscheidung zwischen der nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallenden Tätigkeit eines privaten Anlegers und der Tätigkeit eines Anlegers, dessen Umsätze eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen, weder auf den Umfang eines Aktienverkaufs noch auf die Hinzuziehung von Beratungsgesellschaften im Rahmen eines solchen Verkaufs ankommen kann (vgl. Urteil Wellcome Trust, Randnr.37).

  • EuGH, 14.11.2000 - C-142/99

    Floridienne und Berginvest

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-77/01
    31 Sie verweist hierzu auf das Urteil vom 14. November 2000 in der Rechtssache C-142/99 (Floridienne und Berginvest, Slg. 2000, I-9567), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt habe, dass Zinsen, die Tochtergesellschaften an eine Holdinggesellschaft für ihnen von dieser gewährte Darlehen zahlten, im Nenner des Bruchs, der zur Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs diene, unberücksichtigt bleiben müssten, wenn diese Darlehensumsätze keine wirtschaftliche Tätigkeit der Holdinggesellschaft im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 der Sechsten Richtlinie darstellten.

    36 Was die Darlehenszinsen angehe, sei die Verzinsung in den Darlehensverträgen vorgesehen und richte sich nach der Höhe des Darlehens, anders als bei Dividenden, bei denen kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen ihrer Auszahlung und dem Wert der erbrachten Dienstleistung bestehe (vgl. Urteil Floridienne und Berginvest, Randnr. 14).

    43 Zur ersten Gruppe macht die Kommission geltend, wenn das vorlegende Gericht annehme, die finanziellen Tätigkeiten der EDM seien im Rahmen eines Unternehmensziels oder zu einem geschäftlichen Zweck erfolgt, fielen sie zwar in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer (vgl. Urteil Floridienne und Berginvest, Randnr. 28), seien aber von dieser befreit.

    49 Hierzu hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass nur Zahlungen, die die Gegenleistung für einen Umsatz oder eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen, in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallen und dass dies nicht auf Zahlungen zutrifft, die auf dem bloßen Eigentum an einem Gegenstand beruhen (vgl. Urteile vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-333/91, Sofitam, Slg. 1993, I-3513, Randnr. 13, Régie dauphinoise, Randnr. 17, sowie Floridienne und Berginvest, Randnr. 26).

    Der bloße Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen stellt nämlich keine Nutzung eines Gegenstands zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen dar, da eine etwaige Dividende als Ergebnis dieser Beteiligung auf dem bloßen Eigentum an dem Gegenstand beruht und keine Gegenleistung für eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Sechsten Richtlinie ist (vgl. Urteile Harnas & Helm, Randnr. 15, und Floridienne und Berginvest, Randnr. 21).

  • EuGH, 06.02.1997 - C-80/95

    Harnas & Helm /Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-77/01
    Im Übrigen seien diese Darlehen Zwangsanleihen ähnlich bzw. hätten die gleiche Rechtsnatur wie diese und seien daher als "Hilfsumsätze" anzusehen (Urteil vom 6. Februar 1997 in der Rechtssache C-80/95, Harnas & Helm, Slg. 1997, I-745).

    37 Angesichts der Art der Tätigkeiten der EDM und insbesondere im Hinblick darauf, dass der geschäftliche Charakter von Tätigkeiten im Sinne des Artikels 13 Teil B Buchstabe d der Sechsten Richtlinie nur im Ausnahmefall anerkannt sei (vgl. Urteile Wellcome Trust, Randnr. 35, und Harnas & Helm, Randnr. 16), könne nicht angenommen werden, dass die Darlehen und die Aktienverkäufe stets nur im außergeschäftlichen Bereich der Holdinggesellschaft lägen.

    Der bloße Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen stellt nämlich keine Nutzung eines Gegenstands zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen dar, da eine etwaige Dividende als Ergebnis dieser Beteiligung auf dem bloßen Eigentum an dem Gegenstand beruht und keine Gegenleistung für eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Sechsten Richtlinie ist (vgl. Urteile Harnas & Helm, Randnr. 15, und Floridienne und Berginvest, Randnr. 21).

  • EuGH, 04.12.1990 - C-186/89

    Van Tiem / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-77/01
    47 Zunächst ist daran zu erinnern, dass Artikel 4 der Sechsten Richtlinie zwar der Mehrwertsteuer einen sehr weiten Anwendungsbereich zuweist (vgl. Urteil vom 4. Dezember 1990 in der Rechtssache C-186/89, Van Tiem, Slg. 1990, I-4363, Randnr. 17), aber lediglich Tätigkeiten mit wirtschaftlichem Charakter betrifft (vgl. Urteil Régie dauphinoise, Randnr. 15).

    Dieser Begriff "Nutzung" bezieht sich entsprechend den Erfordernissen des Grundsatzes der Neutralität des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems auf alle Vorgänge ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform (vgl. Urteile Van Tiem, Randnr. 18, und Régie dauphinoise, Randnr. 15).

  • EuGH, 22.06.1993 - C-333/91

    Sofitam / Ministre chargé du Budget

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-77/01
    49 Hierzu hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass nur Zahlungen, die die Gegenleistung für einen Umsatz oder eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen, in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallen und dass dies nicht auf Zahlungen zutrifft, die auf dem bloßen Eigentum an einem Gegenstand beruhen (vgl. Urteile vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-333/91, Sofitam, Slg. 1993, I-3513, Randnr. 13, Régie dauphinoise, Randnr. 17, sowie Floridienne und Berginvest, Randnr. 26).

    54 Dazu ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass Umsätze, die nicht in den Anwendungsbereich der Sechsten Richtlinie fallen und für die daher kein Vorsteuerabzugsrecht besteht, bei der Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs im Sinne der Artikel 17 und 19 der Sechsten Richtlinie unberücksichtigt bleiben müssen, da andernfalls der Zweck der völligen Neutralität, die das gemeinsame Mehrwertsteuersystem garantiert, vereitelt würde (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile Sofitam, Randnrn.

  • EuGH, 27.09.2001 - C-16/00

    Cibo Participations

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-77/01
    13 und 14, sowie vom 27. September 2001 in der Rechtssache C-16/00, Cibo Participations, Slg. 2001, I-6663, Randnr. 44).
  • EuGH, 26.06.2003 - C-305/01

    MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-77/01
    Folglich sind solche Anlagen keine Dienstleistung "gegen Entgelt" im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Sechsten Richtlinie und fallen deshalb ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer (vgl. in diesem Sinne Urteil von 26 Juni 2003 in der Rechtssache C-305/01, MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring, Slg. 2003, I-6729, Randnr. 47).
  • EuGH, 26.06.2003 - C-442/01

    KapHag

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-77/01
    Wenn derartige Tätigkeiten als solche keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Richtlinie darstellen, muss dasselbe auch für die Veräußerung solcher Beteiligungen gelten (vgl. Urteile Wellcome Trust, Randnr. 33, und vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-442/01, KapHag, Slg. 2003, I-6851, Randnrn.
  • EGMR, 21.02.1990 - 11855/85

    H?KANSSON AND STURESSON v. SWEDEN

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-77/01
    12 Nach portugiesischem Recht ist ein "Zusammenschluss" ein "Vertrag, durch den sich zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, verpflichten, zur Erreichung eines ... Zweckes gemeinsam eine bestimmte Tätigkeit auszuüben oder einen bestimmten Beitrag zu leisten"; als Zweck ist u. a. das Schürfen oder der Abbau von Bodenschätzen aufgeführt (Artikel 1 und 2 des Decreto-lei Nr. 231/81 vom 28. Juli 1981, Diário da República I, Serie A, Nr. 171, vom 28. Juli 1981).
  • BFH, 19.01.2016 - XI R 38/12

    Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding; Organschaft: GmbH & Co. KG als

    Jedoch fallen die Zinsen, die die Klägerin als Entgelt für Darlehen an ihre Tochtergesellschaften erhielt, in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer, weil sie nicht auf dem bloßen Eigentum an einem Gegenstand beruhen, sondern das Entgelt für die Überlassung von Kapital an die Tochtergesellschaften darstellen (vgl. EuGH-Urteil EDM vom 29. April 2004 C-77/01, EU:C:2004:243, BFH/NV Beilage 2004, 259, Rz 65 ff.).

    Auch die Zinsen, die an die Klägerin als Entgelt für Kapitalanlagen gezahlt wurden, können nicht vom Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer ausgenommen werden, da sie nicht auf dem bloßen Eigentum an dem Gegenstand beruhen, sondern die Gegenleistung für die Überlassung von Kapital an die Bank darstellen (vgl. EuGH-Urteil EDM, EU:C:2004:243, BFH/NV Beilage 2004, 259, Rz 69).

    bb) Auch reicht der Umstand, dass die Hilfsumsätze höher sind als die Umsätze aus der Haupttätigkeit, allein nicht aus, um ihre Einordnung als Hilfsumsätze auszuschließen (vgl. EuGH-Urteil EDM, EU:C:2004:243, BFH/NV Beilage 2004, 259, Rz 77), soweit Gegenstände oder Dienstleistungen, die der Mehrwertsteuer unterliegen, nicht oder nur in sehr geringem Umfang für diese Umsätze verwendet werden (vgl. EuGH-Urteil EDM, EU:C:2004:243, BFH/NV Beilage 2004, 259, Rz 76 und 78).

  • BFH, 26.04.2012 - V R 2/11

    Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay" - Auslegung

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Art. 4 der Richtlinie 77/388/EWG der Mehrwertsteuer einen sehr breiten Anwendungsbereich zuweist (…EuGH-Urteile vom 4. Dezember 1990 C-186/89, Van Tiem, Slg. 1990, I-4363 Rdnr. 17; vom 29. April 2004 C-77/01, EDM, Slg. 2004, I-4295 Rdnr. 47).

    Derartige Vorgänge können nämlich als solche grundsätzlich keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne dieser Richtlinie darstellen" (…EuGH-Urteile Slaby und Kuæ in DStRE 2011, 1417 Rdnr. 45; EDM in Slg. 2004, I-4295 Rdnr. 58, …und vom 21. Oktober 2004 C-8/03, BBL, Slg. 2004, I-10157 Rdnr. 39).

  • BFH, 12.08.2015 - XI R 43/13

    Umsatzsteuerbarkeit des Verkaufs von mindestens 140 Pelzmänteln auf der

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Art. 4 der Richtlinie 77/388/EWG der Mehrwertsteuer einen sehr breiten Anwendungsbereich zuweist (EuGH-Urteile Van Tiem vom 4. Dezember 1990 C-186/89, EU:C:1990:429, Der Betrieb 1992, 121, Rz 17; EDM vom 29. April 2004 C-77/01, EU:C:2004:243, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2004, 292, Rz 47).
  • EuGH, 16.09.2008 - C-288/07

    Isle of Wight Council u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 4 Abs. 5 -

    Diese Bestimmung betrifft jedoch ausschließlich Tätigkeiten mit wirtschaftlichem Charakter (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1996, Régie dauphinoise, C-306/94, Slg. 1996, I-3695, Randnr. 15, vom 29. April 2004, EDM, C-77/01, Slg. 2004, I-4295, Randnr. 47, vom 26. Mai 2005, Kretztechnik, C-465/03, Slg. 2005, I-4357, Randnr. 18, und T-Mobile Austria u. a., Randnr. 34).
  • EuGH, 29.10.2009 - C-29/08

    AB SKF - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2, 4, 13 Teil B Buchst. d Nr. 5

    Nach ständiger Rechtsprechung sind der bloße Erwerb, das bloße Halten und der bloße Verkauf von Aktien an sich keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne der Sechsten Richtlinie (vgl. u. a. Urteile vom 29. April 2004, EDM, C-77/01, Slg. 2004, I-4295, Randnr. 59, und vom 8. Februar 2007, 1nvestrand, C-435/05, Slg. 2007, I-1315, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 12.05.2022 - V R 19/20

    Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Art. 9 MwStSystRL der Mehrwertsteuer einen sehr breiten Anwendungsbereich zuweist (EuGH-Urteile Van Tiem vom 04.12.1990 - C-186/89, EU:C:1990:429, Rz 17; EDM vom 29.04.2004 - C-77/01, EU:C:2004:243, Rz 47 zu Art. 4 der Richtlinie 77/388/EWG).
  • BFH, 13.11.2019 - V R 30/18

    Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung im Umsatzsteuerrecht

    Dementsprechend stellt es keine steuerbare Tätigkeit dar, wenn eine Holdinggesellschaft Dividenden, die sie von ihren Tochtergesellschaften bezieht und die selbst nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallen, lediglich als Darlehen an diese Tochtergesellschaften anlegt (EuGH-Urteil Floridienne und Berginvest, EU:C:2000:623, Rz 30; vgl. auch EuGH-Urteil EDM vom 29.04.2004 - C-77/01, EU:C:2004:243, Rz 67 f.).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-354/03

    GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN,

    42 Was schließlich den Begriff "Steuerpflichtiger als solcher" angeht, so ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass ein Steuerpflichtiger in dieser Eigenschaft handelt, wenn er Umsätze im Rahmen seiner steuerbaren Tätigkeit tätigt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Oktober 1995 in der Rechtssache C-291/92, Armbrecht, Slg. 1995, I-2775, Randnr. 17, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-77/01, EDM, Slg. 2004, I-4295, Randnr. 66).
  • FG Münster, 25.03.2021 - 5 K 3037/19

    Ausüben einer wirtschaftlichen und nachhaltigen gewerblichen Tätigkeit mit den

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Art. 9 MwStSystRL der Mehrwertsteuer einen sehr breiten Anwendungsbereich zuweist (…EuGH-Urteile vom 04.12.1990, C-186/89, Van Tiem, Slg. 1990, I-43634, Rn. 17; vom 29.04.2004, C 77/01, EDM, Slg. 2004, I-4295, Rn. 47).
  • BFH, 07.09.2006 - V R 6/05

    Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und

    17; vom 29. April 2004 Rs. C-77/01, EDM, UR 2004, 292 RandNr.
  • EuGH, 17.12.2020 - C-449/19

    Die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die

  • EuGH, 26.05.2005 - C-465/03

    EINE AKTIENGESELLSCHAFT KANN DIE VORSTEUER AUF DIE LEISTUNGEN, DIE SIE IM RAHMEN

  • EuGH, 04.05.2017 - C-274/15

    Luxemburg hat die Regeln der Mehrwertsteuerrichtlinie in Bezug auf selbständige

  • BFH, 09.02.2012 - V R 40/10

    Vorsteuerabzug einer Holding - Fehlen von Entscheidungsgründen

  • FG Köln, 04.03.2015 - 14 K 188/13

    Der Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig

  • BFH, 24.04.2013 - XI R 7/11

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Qualifizierung sog. Führungsleistungen einer

  • BFH, 15.04.2010 - V R 10/08

    Personalgestellung durch Gesellschafter als Teil des Entgelts für die durch die

  • BFH, 18.11.2004 - V R 16/03

    Vorsteuerabzug setzt unternehmerisch wirtschaftliche Tätigkeit voraus; Aufteilung

  • FG Hamburg, 10.10.2012 - 2 K 189/10

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus Aktienemissionskosten

  • EuGH, 08.07.2021 - C-695/19

    Rádio Popular

  • EuGH, 16.09.2021 - C-21/20

    Balgarska natsionalna televizia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

  • EuGH, 21.10.2004 - C-8/03

    DIE TÄTIGKEIT DER INVESTMENTGESELLSCHAFTEN MIT VARIABLEM GRUNDKAPITAL IST EINE

  • BFH, 01.07.2004 - V R 32/00

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug aus Kosten des Gesellschafterwechsels

  • FG Düsseldorf, 10.06.2009 - 5 K 150/06

    Abzug von Vorsteuern aus Rechnungen im Zusammenhang mit dem Verkauf einer AG und

  • EuGH, 29.10.2009 - C-174/08

    NCC Construction Danmark - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 19 Abs. 2 -

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2015 - 7 K 7189/15

    Ungeeigneter Vorlieferant für Differenzbesteuerung

  • EuGH, 15.09.2011 - C-180/10

    Slaby - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Begriff des

  • BFH, 14.04.2008 - XI B 171/07

    Aufteilung von Vorsteuern auf unternehmerischen und nicht unternehmerischen

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2018 - 4 K 1593/16

    EBay-Verkäufe als unternehmerische und gewerbliche Aktivitäten

  • BFH, 14.12.2023 - V R 30/21

    Kein Zwischenurteil gemäß § 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bei

  • EuGH, 08.02.2007 - C-435/05

    Investrand - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 - Recht auf

  • BFH, 25.11.2004 - V R 25/04

    Umsatzsteuersatz für Computerprogramme

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-42/19

    Sonaecom - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

  • BFH, 04.07.2013 - V R 33/11

    Aufwendungsersatz als Entgelt - Anwendungsbereich von § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG -

  • EuGH, 26.06.2007 - C-284/04

    DIE STAATLICHE VERGABE VON LIZENZEN FÜR MOBILFUNK DER DRITTEN GENERATION (UMTS)

  • FG München, 28.01.2009 - 3 K 3141/05

    Höhe des Vorsteuerabzugs einer Holding für nur zum Teil für das Unternehmen

  • FG Hessen, 15.03.2007 - 6 K 1476/02

    Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für den Erwerb einer Beteiligung - Finanzholding

  • FG Schleswig-Holstein, 27.04.2016 - 4 K 108/13

    Leistungsaustausch bei Übernahme von Haftung und Geschäftsführung durch die

  • EuGH, 06.10.2009 - C-267/08

    SPÖ Landesorganisation Kärnten - Mehrwertsteuer - Recht zum Vorsteuerabzug -

  • BFH, 25.11.2004 - V R 4/04

    Umsatzsteuersatz für Computerprogramme

  • EuGH, 26.06.2007 - C-369/04

    Hutchison 3G u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerbare Umsätze -

  • FG Baden-Württemberg, 27.07.2021 - 1 K 1268/18

    Umfang des Unternehmens einer Komplementär-GmbH - Vorsteuerabzug aus dem Erwerb

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2021 - 7 K 7011/19

    Umsatzsteuer 2015 (Beklagter zu 1.) und Umsatzsteuer 2016 (Beklagter zu 2.)

  • FG Baden-Württemberg, 27.07.2021 - 1 K 1269/18

    Teilweise inhaltsgleich mit dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 27.07.2021 1

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.05.2022 - 7 K 7011/19

    Umsatzsteuer 2015 (Beklagter zu 1.) und Umsatzsteuer 2016 (Beklagter zu 2.)

  • FG Münster, 26.11.2020 - 5 K 2113/18

    Umsatzsteuerpflichtigkeit von Verkäufen über die Internetplattform "eBay"

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2017 - C-616/15

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen

  • EuGH, 17.10.2019 - C-692/17

    Paulo Nascimento Consulting - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

  • EuGH, 08.05.2019 - C-566/17

    Zwiazek Gmin Zaglebia Miedziowego - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

  • FG Niedersachsen, 04.02.2010 - 16 K 17/09

    Aufwendungen für den Erwerb von Beteiligungen einer Holding an Unternehmen als

  • BFH, 18.11.2004 - V R 17/03

    Vorsteueraufteilung nur nach Umsatzschlüssel, nicht nach Investitionsschlüssel;

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2016 - C-378/15

    Mercedes Benz Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen -

  • FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 84/14

    Überlassung von Vieheinheiten an eine landwirtschaftliche Personengesellschaft

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2020 - C-716/18

    AJFP Caras-Severin und DGRFP Timisoara - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie

  • FG München, 05.11.2008 - 3 K 3427/03

    Umfang des Vorsteuerabzugs eines gemeinnützigen, weitgehend durch Zuschüsse

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2012 - C-85/11

    Kommission / Irland - Mehrwertsteuer - Art. 9 und Art. 11 der Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2016 - C-274/15

    Kommission / Luxemburg - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 132 Abs. 1 Buchst. f

  • BFH, 25.11.2004 - V R 12/03

    USt - Computerprogramme

  • FG Saarland, 16.06.2010 - 1 K 2111/06

    Vorsteuerabzug für die Übernahme des Mandantenstammes aus der Realteilung einer

  • EuGH, 20.01.2021 - C-655/19

    AJFP Sibiu und DGRFP Brasov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-284/04

    NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN KOKOTT IST DIE STAATLICHE VERSTEIGERUNG VON

  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 19.1029

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2011 - C-93/10

    GFKL Financial Services - Kauf zahlungsgestörter Forderungen zu einem Preis, der

  • FG Hamburg, 06.08.2014 - 2 K 189/13

    Umsatzsteuer: keine Organschaft mit einer im Freihafen ansässigen

  • FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 9 K 115/06

    Kein Vorsteuerabzug für Fahrzeuge im ideellen Bereich eines Vereins -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2009 - C-29/08

    AB SKF - Mehrwertsteuer - Auslegung der Art. 2, 4, 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 und

  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 20.1124

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen

  • FG Hamburg, 16.10.2019 - 2 K 312/17

    Umsatzsteuer: Anforderungen an unternehmerische Tätigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2007 - C-437/06

    Securenta - Besteuerung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 77/388/EWG des Rates -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-369/04

    Hutchison 3G u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der

  • FG Münster, 05.05.2022 - 5 K 1579/19

    Umfang der unternehmerischen Verwendung eines teilweise vermieteten

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2022 - C-250/21

    O. Fundusz lnwestycyjny Zamkniety reprezentowany przez O - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-388/11

    Le Crédit Lyonnais - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2005 - C-354/03

    Optigen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Absatz 1, Artikel 4

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019 - C-692/17

    Paulo Nascimento Consulting - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

  • BFH, 25.11.2004 - V R 33/04
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.11.2019 - 7 V 7180/19

    Entgeltliche Hingabe von Darlehen an Tochtergesellschaften und

  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2004 - 9 V 50/02

    Erbringung von Werbeleistungen gegen Überlassung von Fahrzeugen durch einen

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-566/17

    Zwiazek Gmin Zaglebia Miedziowego - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2009 - C-246/08

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzungsverfahren - Mehrwertsteuer - Begriff

  • FG Saarland, 30.08.2017 - 3 K 1457/14

    Vorsteuerabzug des geschäftsführenden Gesellschafters einer --neuen--

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2005 - C-434/03

    Charles und Charles-Tijmens

  • FG Hamburg, 26.11.2013 - 3 K 149/12

    Grunderwerbsteuer: Definition des herrschenden Unternehmens i. S. des § 6a GrEStG

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 7 K 7320/08

    Auf 30 Jahre angelegte Finanzierung der Werklohnforderung für Bauleistungen bei

  • FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 9 K 115/05
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2009 - C-267/08

    SPÖ Landesorganisation Kärnten

  • FG Hamburg, 11.12.2006 - 2 K 269/04

    Umsatzsteuerrecht: Kein Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerbefreiter Verwendung

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-459/19

    Wellcome Trust

  • FG Thüringen, 14.09.2016 - 3 K 257/16

    Vorsteuerabzug aus der Schlussrechnung eines Insolvenzverwalters

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2007 - 7 B 7378/06

    Umsatzsteuerbarkeit der an die Komplementär-GmbH gezahlten Haftungsvergütung

  • EuGH, 21.10.2004 - C-8/01

    Vorlagefrage im Rahmen eines Rechtsstreits über die Bestimmung des Ortes der

  • FG Hamburg, 25.10.2011 - 2 K 62/10

    Nachweisanforderungen an unternehmerische Tätigkeit im Ausland - Keine

  • FG Hamburg, 25.10.2011 - 2 K 61/10

    Nachweisanforderungen an unternehmerische Tätigkeit im Ausland - Keine

  • FG München, 10.04.2014 - 14 K 414/14

    Aufhebung eines aufschiebend bedingten Tauschvertrages über Unternehmensanteile

  • FG Niedersachsen, 04.12.2023 - 11 K 143/20

    Unternehmerische Betätigung durch den Verkauf von Edelmetallen

  • FG Hamburg, 27.05.2010 - 2 K 19/09

    Zur Unternehmereigenschaft nach dem Umsatzsteuergesetz

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Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-77/01

Zitiervorschläge https://dejure.org/2002,15574 Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-77/01 (https://dejure.org/2002,15574) Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.09.2002 - C-77/01 (https://dejure.org/2002,15574) Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. September 2002 - C-77/01 (https://dejure.org/2002,15574) Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,15574) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    EDM

  • EU-Kommission PDF

    Empresa de Desenvolvimento Mineiro SGPS SA (EDM) gegen Fazenda Pública.

  • EU-Kommission

    Empresa de Desenvolvimento Mineiro SGPS SA (EDM) gegen Fazenda Pública.

Titel aus an

Verfahrensgang

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-77/01
  • EuGH, 29.04.2004 - C-77/01
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 20.06.1996 - C-155/94

    Wellcome Trust / Kommissioners of Customs & Excise

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-77/01
    Auch das ebenfalls von der EDM angeführte Urteil Wellcome Trust spricht nicht gegen diese Auslegung.

    Im Urteil vom 20. Juni 1996 in der Rechtssache C-155/94 (Wellcome Trust, Slg. 1996, I-3013, Randnr. 36) leitete der Gerichtshof daraus ab, dass die Verwaltung des eigenen Vermögens durch einen gemeinnützigen Trust, die im Wesentlichen im Erwerb und in der Veräußerung von Aktien und anderen Wertpapieren zur Erzielung möglichst hoher Dividenden oder Kapitalerträge, die für die Förderung der medizinischen Forschung bestimmt sind, besteht, keine wirtschaftliche Tätigkeit ist.

    27 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Wellcome Trust (Randnr. 37).

  • EuGH, 06.02.1997 - C-80/95

    Harnas & Helm /Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-77/01
    18 - Urteil vom 6. Februar 1997 in der Rechtssache C-80/95 (Harnas & Helm, Slg. 1997, I-745, Randnr. 12).

    Im Urteil Harnas & Helm (Randnrn. 18 und 19) stellte der Gerichtshof fest, dass es keinen Grund gebe, den Besitz von Schuldverschreibungen anders zu behandeln als den Besitz von Beteiligungen, da sich die aus Schuldverschreibungen erzielten Einkünfte aus deren bloßem Besitz ergeben.

  • EuGH, 26.09.1996 - C-230/94

    Enkler / Finanzamt Homburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-77/01
    22 - Im Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-230/94 (Enkler, Slg. 1996, I-4517, Randnrn.
  • EuGH, 14.11.2000 - C-142/99

    Floridienne und Berginvest

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-77/01
    16 - Urteile vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-333/91 (Sofitam, Slg. 1993, I-3513, Randnr. 13) und vom 14. November 2000 in der Rechtssache C-142/99 (Floridienne und Berginvest, Slg. 2000, I-9567, Randnr. 21).
  • EuGH, 20.06.1991 - C-60/90

    Polysar Investments Netherlands / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-77/01
    19 - Vgl. zum bloßen Erwerb und bloßen Halten von Gesellschaftsanteilen Urteile vom 20. Juni 1991 in der Rechtssache C-60/90 (Polysar Investments Netherlands, Slg. 1991, I-3111, Randnr. 13) und Sofitam (Randnr. 12).
  • EuGH, 14.06.2001 - C-191/99

    Kvaerner

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-77/01
    41 - Urteil vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-191/99 (Kvaerner, Slg. 2001, I-4447, Randnr. 30).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-306/94

    Régie dauphinoise

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-77/01
    14 - Vgl. zu Geldanlagegeschäften Urteil vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-306/94 (Régie dauphinoise, Slg. 1996, I-3695, Randnr. 14).
  • EuGH, 14.02.1985 - 268/83

    Rompelman / Minister van Financiën

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-77/01
    15 - Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83 (Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19) und vom 21. September 1988 in der Rechtssache 50/87 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4797, Randnr. 15).
  • EuGH, 23.11.1988 - 230/87

    Naturally Yours Cosmetics Ltd / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-77/01
    35 - Urteil vom 23. November 1988 in der Rechtssache 230/87 (Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, 6365, Randnrn. 17 und 18).
  • EuGH, 05.02.1981 - 154/80

    Staatsecretaris van Financiën / Coöperatieve Aardappelenbewaarplaats

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-77/01
    34 - Urteil vom 5. Februar 1981 in der Rechtssache 154/80 (Coöperatieve Aardappelenbewaarplaats, Slg. 1981, 445, Randnr. 13).
  • EuGH, 04.12.1990 - C-186/89

    Van Tiem / Staatssecretaris van Financiën

  • EuGH, 22.06.1993 - C-333/91

    Sofitam / Ministre chargé du Budget

  • EuGH, 21.09.1988 - 50/87

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-42/19

    Sonaecom - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    15 Meine Schlussanträge in der Rechtssache Ryanair (C-249/17, EU:C:2018:301, Nr. 31 unter Fn. 21), Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache EDM (C-77/01, EU:C:2002:483, Nr. 2 unter Fn. 3) und Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl in der Rechtssache Cibo Participations (C-16/00, EU:C:2001:131, Nr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2003 - C-442/01

    KapHag

    7: - Generalanwalt Léger hat diese unlängst in seinen von ihm am 12. September 2002 in der Rechtssache C-77/01 (EDM) vorgelegten Schlussanträgen vorgenommen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2003 - C-305/01

    MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring

    13 und 14. Wegen einer Erörterung der späteren Rechtsprechung des Gerichtshofes, in der der in der Rechtssache Polysar Investment Netherlands aufgestellte Grundsatz angewandt wird, siehe Schlussanträge von Generalanwalt Léger vom 12. September 2002 in der Rechtssache C-77/01 (EDM, Nr. 19) und Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer vom 6. Februar 2003 in der Rechtssache C-442/01 (KapHag Renditefonds, Nrn. 25 bis 31), beide noch nicht veröffentlicht.
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Từ khóa » C-77/01